Die elektronische Bilanz, kurz E-Bilanz, müssen Sie erstmals vorlegen für 2012 beginnende Wirtschaftsjahre – falls noch nicht bereits erstmals geschehen. ...
weiterlesenNatürlich zählt, was unter dem Strich steht. Nicht ohne Grund ist ja Ihre Bilanz eine interessante Lektüre für Gesellschafter ebenso wie Kreditgeber oder auch Lieferanten. Doch mit Blick auf das Risikomanagement dürfen Sie nicht nur auf das Ergebnis schauen, sondern müssen auch den Prozess selbst im Auge behalten. ...
weiterlesenSie können Ihre Bilanz für das Jahr 2012 im Jahr 2013 noch einmal auf Papier übermitteln. Die Finanzverwaltung wird das zumindest nicht beanstanden. Das sieht die Anwendungszeitpunktverschiebungs-Verordnung des Bundesfinanzministeriums (BMF) vor (veröffentlicht im BGBl I 2010, S. 2135). ...
weiterlesenMit dem Steuerbürokratieabbaugesetz des Jahres 2008 wurde das Einkommensteuergesetz um Regelungen zur E-Bilanz angereichert. ...
weiterlesenErst die schlechte Nachricht: Dass Sie bislang nicht zur Offenlegung Ihrer Bilanz im Elektronischen Bundesanzeiger verpflichtet waren, hat nichts über die Pflicht zur E-Bilanz zu sagen. Zu der können Sie möglicherweise trotzdem verpflichtet sein. ...
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