Seit dem 1.1.2012 gibt es Sie: Die sogenannte Familienpflegezeit. Sie ist eine besondere Form der Teilzeittätigkeit. Maximal 24 Monate lang kann – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – ein Mitarbeiter zur Pflege eines nahen Angehörigen die Arbeitszeit verkürzen, ohne dass seine Lohnansprüche in gleichem Maße gemindert werden. ...
weiterlesenEs war vorhersehbar, aber nun ist es amtlich. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verschiebt sich um ein weiteres Jahr. Das System soll nun erst ab dem 1.1.2013 eingesetzt werden. Dies beschlossen die Finanzminister der Länder und des Bundes am 1.12.2012. ...
weiterlesenEine Zahl von Missbrauchsfällen hat dazu geführt, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (ÜG) zum 1.5.2011 und nochmal zum 1.12.2011 geändert wurde. Zeitarbeit ist für Sie als Arbeitgeber aber nach wie vor eine gute Möglichkeit, flexibel Mitarbeiter anzustellen, ohne gleich dauerhaft an sie gebunden zu sein. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie auch 2012 die Zeitarbeit sinnvoll und rechtssicher nutzen können. ...
weiterlesenDie Sozialversicherungs-Rechengrößen werden jährlich zum 1.1. an die Lohn- und Gehaltsentwicklung des vorletzten Kalenderjahres angepasst. ...
weiterlesen