Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen oder Minijobs sind sehr beliebt – bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern gleichermaßen. Grund: Solche Jobs sind auf den ersten Blick einfach zu handhaben.

Und steuer- und sozialversicherungsrechtlich ist die geringfügige Beschäftigung auch interessant. Wie so oft ist es später in der Praxis aber nicht ganz so einfach: Denn die Vorteile lassen sich nur dann optimal nutzen, wenn Sie alle Möglichkeiten kennen und ausschöpfen – und hier können Sie schnell einiges übersehen.

Damit Sie bestmöglich gewappnet sind, haben wir die wichtigsten Empfehlungen zu geringfügigen Beschäftigungen in dieser Rubrik für Sie zusammengefasst.

Lohn & Gehalt,  17.05.2012

Mit diesem Personalfragebogen machen Sie bei Ihren Minijobbern wirklich alles richtig!

Wenn Sie eine 400-€-Kraft neu einstellen, heißt es aufpassen. Denn: Geht sie noch anderen Beschäftigungen nach und verdient insgesamt mehr als 400 € monatlich, kann das zur vollen Versicherungspflicht (Meldung bei der Krankenkasse) führen. Sie sind daher verpflichtet, die weiteren Beschäftigungen Ihrer 400-€-Kräfte zu prüfen. ...

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Lohn & Gehalt,  08.05.2012

So gestalten Sie Urlaubsvertretung vorteilhaft

Die bevorstehende Urlaubszeit bedeutet vielleicht auch für Sie, dass Sie die eine oder andere Aushilfskraft zusätzlich brauchen. Damit die Sache möglichst kostengünstig und ohne rechtliche Probleme vonstattengeht, denken Sie daran: ...

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Lohn & Gehalt,  08.05.2012

Arbeit auf Abruf: So umgehen Sie die Ankündigungsfrist

Ein Mitarbeiter, der auf Abruf zur Verfügung steht, wenn Sie ihn brauchen - das ist vor allem in Stoßzeiten wie dem Weihnachtsgeschäft sehr nützlich. ...

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Basisinformationen

Lohn & Gehalt,  08.05.2012

Aushilfen zum Jahresanfang: Vorbeschäftigung prüfen

Beschäftigen Sie eine Aushilfe kurzfristig für höchstens 2 Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr, brauchen Sie gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV keinerlei Sozialabgaben abzuführen; unabhängig davon, wie viel die Aushilfe verdient. ...

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Lohn & Gehalt,  08.05.2012

Vergütung in der Altersteilzeit: Arbeitsentgelt & Aufstockung

Die Vergütung eines Mitarbeiters in Altersteilzeit setzt sich aus 2 Bestandteilen zusammen: zum einen aus der Hälfte des Bruttoentgelts, das ohne Altersteilzeit fällig wäre und zum anderen aus einem Aufstockungsbetrag. Diese Zahlungen müssen Sie kontinuierlich in monatlich gleichbleibenden Beträgen leisten, auch wenn die Arbeitszeit ungleichmäßig verteilt ist (z. B. im Blockmodell). ...

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Lohn & Gehalt,  08.05.2012

400-Euro-Kräfte: Ab sofort erleichterte Abrechnung

400-Euro-Kräfte werden heute in den allermeisten Unternehmen eingesetzt. Leider ist das für Sie als Arbeitgeber nicht ganz risikolos. Denn bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger wird die Abrechnung von 400-Euro-Kräften besonders häufig beanstandet. ...

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Tools

Lohn & Gehalt,  21.12.2011

Brutto-Netto-Rechner

Mit dem neuen Brutto-Netto-Rechner können Sie die Frage - Was bleibt netto übrig? - auf Anhieb beantworten. Einfach, komfortabel und blitzschnell! Tragen Sie einfach die entsprechenden Werte ein und lassen sich das Nettoentgelt Ihrer Mitarbeiter errechnen. ...

zum Brutto-Netto-Rechner

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