Lohnpfändung

Wenn Ihr Mitarbeiter von einer Lohnpfändung betroffen ist, müssen Sie als Arbeitgeber aufpassen, dass Sie nicht in die Haftungsfalle tappen. Sie als Arbeitgeber werden unfreiwillig am Vollstreckungsvorgang beteiligt. Das Arbeitsentgelt Ihres Angestellten wird gerichtlich gepfändet, ein Vorgang, der für Sie mit bestimmten Pflichten verbunden ist. Unterlaufen Ihnen dabei Fehler, haftet Ihr Unternehmen.

Um nicht in diese Falle zu tappen, beschäftigen wir uns in dieser Rubrik mit den wichtigsten Fakten zum Thema Lohnpfändung aus Ihrer Sicht - dem Arbeitgeber. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und versorgen Sie mit aktuellen Neuerungen und Gerichtsurteilen zum Schutz Ihres Unternehmens.

Lohn & Gehalt,  12.02.2012

Wo, wann und wie Sie den Pfändungsschutz bei Lohnpfändungen beachten müssen

Das Arbeitseinkommen eines unter die Lohnpfändung fallenden Mitarbeiters ist stets nur zu einem Teil pfändbar. Ihr Mitarbeiter hat immer die Möglichkeit, wegen besonderer Bedürfnisse beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf erweiterten Pfändungsschutz zu stellen, den Sie dann auch beachten müssen. Diesen Antrag muss jedoch Ihr Mitarbeiter stellen. Wird Ihnen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts zugestellt, müssen Sie diese beachten. ...

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Lohn & Gehalt,  05.02.2012

Lohnpfändung: Diese 2 Urteile müssen Sie als Arbeitgeber kennen

Immer wieder gibt es Streit vor dem Arbeitsgericht, wenn Sie als Arbeitgeber eine Lohnpfändung abwickeln müssen. Hier zwei sehr wichtige Urteile zum Thema: ...

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Lohn & Gehalt,  22.12.2011

Was ist ein verflixtes P-Konto?

Die Frage: Wir sind ein größeres Unternehmen mit über 2.000 Mitarbeitern und einer dementsprechend großen Personalabteilung. Dementsprechend häufig haben wir auch mit Lohnpfändungen zu tun. Immer mehr Arbeitnehmer berichten uns von einem P-Konto. Was ist das eigentlich genau und sollen wir unseren Kollegen und Kolleginnen raten, sich ein solches Konto zuzulegen? ...

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Lohn & Gehalt,  21.12.2011

Brutto-Netto-Rechner

Mit dem neuen Brutto-Netto-Rechner können Sie die Frage - Was bleibt netto übrig? - auf Anhieb beantworten. Einfach, komfortabel und blitzschnell! Tragen Sie einfach die entsprechenden Werte ein und lassen sich das Nettoentgelt Ihrer Mitarbeiter errechnen. ...

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Lohn & Gehalt, 09.02.2012

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