Wo, wann und wie Sie den Pfändungsschutz bei Lohnpfändungen beachten müssen
Das Arbeitseinkommen eines unter die Lohnpfändung fallenden Mitarbeiters ist stets nur zu einem Teil pfändbar. Ihr Mitarbeiter hat immer die Möglichkeit, wegen besonderer Bedürfnisse beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf erweiterten Pfändungsschutz zu stellen, den Sie dann auch beachten müssen. Diesen Antrag muss jedoch Ihr Mitarbeiter stellen. Wird Ihnen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts zugestellt, müssen Sie diese beachten. ...
weiterlesenLohnpfändung: Diese 2 Urteile müssen Sie als Arbeitgeber kennen
Immer wieder gibt es Streit vor dem Arbeitsgericht, wenn Sie als Arbeitgeber eine Lohnpfändung abwickeln müssen. Hier zwei sehr wichtige Urteile zum Thema: ...
weiterlesenWas ist ein verflixtes P-Konto?
Die Frage: Wir sind ein größeres Unternehmen mit über 2.000 Mitarbeitern und einer dementsprechend großen Personalabteilung. Dementsprechend häufig haben wir auch mit Lohnpfändungen zu tun. Immer mehr Arbeitnehmer berichten uns von einem P-Konto. Was ist das eigentlich genau und sollen wir unseren Kollegen und Kolleginnen raten, sich ein solches Konto zuzulegen? ...
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Lohn & Gehalt,
21.12.2011
Brutto-Netto-Rechner
Mit dem neuen Brutto-Netto-Rechner können Sie die Frage - Was bleibt netto übrig? - auf Anhieb beantworten. Einfach, komfortabel und blitzschnell! Tragen Sie einfach die entsprechenden Werte ein und lassen sich das Nettoentgelt Ihrer Mitarbeiter errechnen. ...
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