Tankkarte: Nutzung ohne Firmenwagen, aber nicht privat

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern Tankkarten überlassen - auch ohne Firmenwagen. Um eine unerwünschte private Nutzung auszuschließen, sollte man auf Nummer sicher gehen.

Falls Sie einen Mitarbeiter eine Tankkarte überlassen möchten, geschieht das in der Regel im Zusammenhang mit einem Dienstwagen. Doch auch ohne Firmenwagen ist es möglich, MItarbeitern eine Tankkarte für die Nutzung zu überlassen. Als Arbeitgeber sollte man das zum einen in jedem Fall mit dem Steuerberater besprechen und entsprechend versteuern.

Zum anderen ist eine auf die Firma ausgestellte Tankkarte grundsätzlich zwar nicht für den privaten Gebrauch gedacht. Jedoch ist hier vor allem wichtig, was genau Sie mit Ihren Mitarbeitern besprechen. Es ist in einem solchen Fall immer hilfreich, die Regeln für die Verwendung der Tankkarte schriftlich festzuhalten.

Beispiel

Die dem Arbeitnehmer überlassene Tankkarte Nr. xxxxxxx wird ausschließlich zur geschäftlichen Nutzung überlassen. Eine private Verwendung wird ausdrücklich untersagt.“