Betriebliche Arbeitsordnung – klare Spielregeln für alle

Klare Spielregeln im Betrieb geben Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit zum Handeln. Mit einer umfassenden betrieblichen Ordnung haben Sie zudem die Chance, die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.
Inhaltsverzeichnis

Wichtige Regelungen – Inhalte der betrieblichen Arbeitsordnung

Die folgende Struktur könnte Ihre Betriebsvereinbarung mit den wichtigsten Regelungspunkten aufweisen. Hierbei ist natürlich zu beachten, dass Regelungspunkte, die bereits im Tarifvertrag festgelegt wurden, nicht zu Ungunsten Ihrer Mitarbeiter verändert werden dürfen.

Zweck der Betriebsordnung/Geltungsbereich

Legen Sie zunächst fest, welchen Zweck diese Betriebsvereinbarung hat und für wen sie gelten soll.

Kleiderordnung/Tragen von Berufskleidung

In manchen Betrieben ist eine Kleiderordnung oder Berufskleidung festgelegt. Falls dies auf Ihr Unternehmen zutrifft, sollten Sie diesen Punkt hier unbedingt regeln.

Anwesenheitsregelung am Arbeitsplatz

Legen Sie hier die Spielregeln für die Anwesenheit am Arbeitsplatz fest.

  • Sie können beispielsweise regeln, dass Mitarbeiter, die für längere Zeit ihren Arbeitsplatz verlassen wollen, sich vorher bei ihrem Vorgesetzten abzumelden haben.
  • Ebenso sollten Sie die Regularien für Dienstwege verbindlich vereinbaren.

Arztbesuch und Behördengang

Hier können Sie vereinbaren, wann Ihr Mitarbeiter für medizinisch notwendige und termingebundene Arztbesuche und für unverschuldete Vorladungen vor Gericht und Behörden unter Fortzahlung des Arbeitsentgelt freizustellen ist.

Beachten Sie: Gerichts- und Behördengänge in eigenen Angelegenheiten sind hiervon ausgenommen.

Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihr Mitarbeiter verpflichtet wird, den Arztbesuch sowie den Behördengang auf Verlangen nachzuweisen.

Verhalten im Krankheitsfall

Ganz wichtig ist, dass Sie Verhaltensregeln für Ihre Mitarbeiter schaffen, die durch Krankheit oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse an der Arbeit gehindert sind.

Achtung: Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit sollte hinsichtlich des Vorlagetermins einer ärztlichen Bescheinigung geregelt sein.

Ordnung im Betrieb

Notwendig kann es sein, dass Sie bestimmte Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter festlegen, beispielsweise dass Gespräche unter den Mitarbeitern nicht zur Störung des Arbeitsablaufs oder des Betriebsfriedens führen dürfen.

Auch die Verbreitung von Druckschriften, Unterschriftslisten, Fragebogen und Ähnlichem, die Durchführung von Sammlungen jeder Art innerhalb des Betriebs sowie das Anbringen von Plakaten oder sonstigen Anschlägen sollten nur mit vorheriger Zustimmung gestattet sein.

Weitere betriebliche Regelungen:

  • Ebenso wichtig sind Meldepflichten, die ausdrücklich geklärt sein sollten, etwa bei Feuerschäden oder Einbruchdiebstählen.
  • Weiter sollten Sie festlegen, dass die Inanspruchnahme von Firmeneinrichtungen für private Zwecke auch außerhalb der Arbeitszeit ohne Zustimmung der Firma unzulässig ist.
  • Dasselbe sollte für die Erledigung privater Angelegenheiten im Betrieb gelten.
  • Klären Sie auch eventuelle Haftungsfragen.

Kontrollen durch den Arbeitgeber

Wenn es um die Ordnung im Betrieb geht, dürfen Kontrollen nicht fehlen. Auch dieser Punkt muss in dieser Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

Wichtig dabei ist vor allem die Frage, wie dabei Ihr Betriebsrat einzubinden ist.

Geheimhaltungspflicht

Wenn nicht schon in den Arbeitsverträgen geregelt, ist hier Platz für eine Vereinbarung zur Wahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtung sollte auch nach einer eventuellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter gelten.

Anzeige von strafbaren Handlungen

Wer die Begehung oder Vorbereitung einer strafbaren Handlung im Betrieb wahrnimmt, muss dieses unverzüglich seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung melden.

Regelung zur Arbeitsplatzgestaltung

Die Arbeitsplätze und alle Räume, die der allgemeinen Benutzung dienen, müssen ordentlich und sauber sein. Im Rahmen seiner Führungsaufgabe sollte es deshalb dem zuständigen Vorgesetzten erlaubt sein, die Sauberkeit der Abteilung zu kontrollieren.

Privatarbeiten, Meldung von Verstößen

Privatarbeiten dürfen während der Arbeitszeit nicht erledigt werden. Diese Regel klingt selbstverständlich, sollte aber unbedingt noch einmal schriftlich allen Mitarbeitern klargemacht werden.

Achtung: Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn diese Arbeiten vom Vorgesetzten ausdrücklich genehmigt wurden.

Auch eine Regelung für solche Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sollte bestehen. Hier sollten Privatarbeiten erlaubt sein, wenn eine Erlaubnis des Vorgesetzten vorliegt.

Wichtig: Verstöße gegen betriebliche, behördliche und gesetzliche Bestimmungen sind immer den zuständigen Stellen des Betriebs zu melden.

Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot

Legen Sie auch fest, wie es in Ihrem Unternehmen mit dem Genuss von alkoholischen Getränken und anderen berauschenden Mitteln bestellt sein soll.

  • Auch ein Rauchverbot sollte an dieser Stelle nicht fehlen.
  • Ebenfalls darf es nicht gestattet sein, in angetrunkenem oder betrunkenem Zustand zur Arbeit zu erscheinen. 

Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung sollten arbeitsrechtliche Maßnahmen vorgesehen werden.

Aufbewahrung von Garderobe und Personaleigentum

Gegenstände, die der Mitarbeiter nicht während der Anwesenheit im Betrieb benötigt, dürfen nicht mit in den Betrieb gebracht werden.

Das bedeutet: Vor Arbeitsbeginn sollte jeder Mitarbeiter seine Garderobe an dem ihm hierfür zugewiesenen Platz ablegen. Hierfür sollten von Ihnen abschließbare Schränke und offene Kleiderablagen mit verschließbaren Wertsachenfächern zur Verfügung gestellt werden.

Hier ist auch Platz für eine Haftungsregelung, wonach beispielsweise die Firma nur für abhandengekommene Privatsachen haftet, soweit sie die ihr obliegenden Pflichten nicht erfüllt hat. Für den Verlust von Geld, Schmuck und Wertsachen sollten Sie nie haften.

Unfallmeldungen

Klare Spielregeln gelten auch für Unfälle. Diese sind sofort vom Verletzten oder, falls dieser dazu nicht in der Lage ist, von den Unfallzeugen dem Personalbüro zu melden.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Falls Sie noch keine Regelungen für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben sollten, ist hier der richtige Platz dafür.

Bei Beendigung der Beschäftigung sollte der Mitarbeiter die ihm anvertrauten firmeneigenen Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben haben.

Verstöße gegen die betriebliche Ordnung

Wer gegen die Betriebsordnung verstößt, muss mit arbeitsrechtlichen Sanktionen, wie beispielsweise Ermahnung oder Abmahnung bis hin zur Kündigung rechnen.