Müssen Sie “Ehrlichkeit” im Arbeitszeugnis erwähnen?

Die Frage: Eine Arbeitnehmerin möchte in ihrem Arbeitszeugnis ausdrücklich stehen haben, dass sie ehrlich war. Wir finden das etwas ungewöhnlich. Hat sie Anspruch darauf?

Die Frage: Eine Arbeitnehmerin möchte in ihrem Zeugnis ausdrücklich stehen haben, dass sie ehrlich war. Wir finden das etwas ungewöhnlich. Hat sie Anspruch darauf?

Hinweis auf Ehrlichkeit im Arbeitszeugnis kann misstrauisch machen

Die Antwort: Ich weiß nicht, ob sich die Arbeitnehmerin mit dieser Bitte einen Gefallen tut. Denn: Ein besonderer Hinweis auf Ehrlichkeit wird spätere Arbeitgeber eher misstrauisch machen. Denn Ehrlichkeit sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber: Bei bestimmten Personen (z. B. Kassierer) wird eine Aussage zur Ehrlichkeit erwartet. Lassen Sie diese Aussage in diesem speziellen Fall weg, wirft dies ein ausgesprochen negatives Bild auf den Bewerber. Sollte Ihre Arbeitnehmerin also an der Kasse, in der Buchhaltung oder auf ähnlich sensiblen Positionen beschäftigt gewesen sein, ist der Hinweis empfehlenswert – ansonsten nicht. In diesem Fall kann die Arbeitnehmerin ihn auch einfordern.

Wann das Arbeitszeugnis einen Hinweis zur Ehrlichkeit enthalten sollte

Übrigens: Die Richter des Landesarbeitsgerichts Hamm kamen – was das Thema Ehrlichkeit im Zeugnis betrifft – zu folgendem Ergebnis: Die Zeugnisse von Mitarbeitern, wie z. B. Kassierer, Laden- und Fahrverkäufer, Auslieferungsfahrer, Filialleiter usw., sollten eine Beurteilung zur Ehrlichkeit enthalten. Diesen speziellen Punkt im Zeugnis können sie sogar vor Gericht einfordern. Vor allem dann, wenn in der Branche bekannt ist, dass eine fehlende Aussage über die Ehrlichkeit des Mitarbeiters auf einen Mangel dieser Eigenschaft hindeutet. Voraussetzung: Der Mitarbeiter war tatsächlich ehrlich (LAG Hamm, Urteil vom 29.7.05, 4 Ta 594/04).