Dienstwagen falsch betankt – Wer haftet?

Die Frage: Einer unserer Mitarbeiter hat einen Firmenwagen statt mit Diesel mit Super bleifrei betankt. Dadurch ist ein erheblicher Motorschaden entstanden. Wir sind der Meinung, dass der Arbeitnehmer hierfür haftet. Er meint aber, da die Fahrt betrieblich veranlasst sei, dass er gar nicht haften muss.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Wann Arbeitnehmer einen Schaden am Dienstwagen ersetzen müssen

Die Antwort: Ganz so einfach kann es sich Ihr Arbeitnehmer nicht machen. Das zeigt auch ein Blick auf ein Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 7.1.2008, Az. 5 Sa 371/08. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer statt Super bleifrei Diesel getankt – mit ähnlichem Erfolg wie Ihr Mitarbeiter: ein erheblicher Motorschaden. 60 % des Schadens musste er dem Arbeitgeber ersetzen, so die LAG-Richter. Die konnten zwar keine grobe Fahrlässigkeit erkennen (was eine stärkere Haftung ausgelöst hätte) – aber immerhin eine Fahrlässigkeit.

Wie die Gerichte bei der Dienstwagen-Haftung abstufen

Die Gerichte stufen hier wie folgt ab:

  • Vorsatz: Bei vorsätzlich verursachtem Schaden haftet der Arbeitnehmer in vollem Umfang.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Hier kommt es auf den Einzelfall an. Auf jeden Fall haftet der Arbeitnehmer in deutlichem Umfang mit.
  • Normale Fahrlässigkeit: Bei normaler Fahrlässigkeit trägt der Arbeitnehmer den Schaden anteilig.
  • Leiche Fahrlässigkeit: Der Arbeitnehmer haftet nicht.

Diese Unterscheidung wurde vom Bundesarbeitsgericht abgesegnet (BAG, Urteil vom 18.4.2002, Az. 8 AZR 348/01).