Praxistipps für Mitarbeiter in der Sozialen Betreuung

Heute: „Vergiss dein Betreuungsangebot! Du musst uns heute beim Essenanreichen helfen!“

ReaktionWie reagieren Sie darauf? Sagen Sie:

„Schon wieder? Ich hab erst gestern ausgeholfen!“

Oder sagen Sie: „Sucht euch einen anderen. Ich bin Betreuungsassistent und kein Pfleger!“

Oder sagen Sie gar nichts und denken sich: „Wie soll ich meiner Aufgabe als Betreuungsassistent gerecht werden, wenn ich immer wieder zu Aufgaben wie Essenanreichen verdonnert werde?“

Wie immer Sie reagieren, das Heranziehen von Betreuungsassistenten zu typischen Pflegeaufgaben scheint in vielen Einrichtungen zu Streit zu führen. Bei meinen Gesprächen mit Betreuungsassistenten höre ich immer wieder die gleiche Klage: „Ständig soll ich Pflegeaufgaben übernehmen, für die eigentlich die Pflegefachkräfte zuständig sind. Dass ich als Folge mein Betreuungsprogramm immer wieder ändern muss oder nur unvollständig erbringen kann, interessiert meine Kollegen aus der Pflege nicht. Das ist ungerecht. Und es frustriert!

Die Frage, die sich Betreuungsassistenten stellen, ist hier: Muss ich wirklich Essen anreichen oder andere Pflegeaufgaben wie Toilettengänge übernehmen? Selbst dann, wenn meine Betreuungsangebote darunter leiden?

Was sagt der Gesetzgeber?

Der Gesetzgeber sagt:

Ja, Sie müssen. Aber nur, wenn …

… eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht und die Durchführung der Betreuungs- und Aktivierungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich ist.

So steht es in der Richtlinie. Allerdings beinhaltet diese Regelung auch eine Eingrenzung: Sie dürfen nur in Ausnahmefällen herangezogen werden, Pflegeaufgaben zu übernehmen. Eine regelmäßige, z. B. tägliche Heranziehung zur Übernahme von Pflegeaufgaben ist nicht gestattet.

EingrenzungIn der Praxis führt diese Regelung dennoch zu häufigen Auseinandersetzungen. Was, wenn ein Kollege aus der Pflege 2 Wochen krank ist und kein Ersatz da ist? Müssen Sie dann 2 Wochen dessen Aufgaben übernehmen?

Bevor Sie das akzeptieren, sollten Sie die PDL oder Heimleitung noch einmal an Ihren Auftrag erinnern. Nach den Richtlinien sollen Sie die betroffenen Heimbewohner in ihren alltäglichen Tätigkeiten unterstützen und aktivieren. Ihre Heimbewohner sollen mehr Zuwendung und Wertschätzung erfahren. Deren Wohlbefinden soll durch Ihre Präsenz gesteigert werden.

Wenn Sie also zu häufig reine Pflegeaufgaben übernehmen, können Sie Ihrer Verantwortung in der Sozialen Betreuung nicht gerecht werden.

Susanne  Bokelmann
Susanne Bokelmann
Chefredakteurin
Mein Tipp: Zeigen Sie sich kooperativ. Bieten Sie an, mit einer kleinen Gruppe von Pflegebedürftigen „Essen ohne fremde Hilfe“ zu üben. Damit haben Sie Ihr Ziel einer Aktivierung erreicht. Ihre Pflegekunden profitieren davon, da sie ohne Hektik lernen, ohne fremde Hilfe zu essen, was für die meisten ein überwältigendes Erfolgserlebnis ist! Und Sie brauchen in Zukunft Pflegeaufgaben wie „Essen anreichen“ nicht mehr so häufig zu übernehmen.

Praxis: Soziale BetreuungSehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt sich „Praxis: Soziale Betreuung“. Es ist der 1. Fach­informations­dienst, der sich speziell für die Interessen von Mitarbeitern und Betreuungsassistenten in der Sozialen Pflege einsetzt.

Wenn Sie praxisnahe Tipps und Anleitungen suchen – bei „Praxis: Soziale Betreuung“ finden Sie diese. Am besten, Sie fordern ein kostenloses Ansichts­exemplar an. Es lohnt sich. Denn Ihrem kostenlosen Ansichts­exemplar legen wir zusätzlich ein Geschenk bei: den Ratgeber „20 Angebote zur Aktivierung Ihrer Bewohner und Pflegekunden“ im Wert von 19,90 €. Für Sie kostenlos!

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Wie klar und eindeutig ist Ihre Stellenbeschreibung?

Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags ist eine Stellenbeschreibung, in der geregelt ist, was genau Ihre Aufgaben und Pflichten sind. Entspricht Ihre Stellenbeschreibung den Erfahrungen aus der Praxis?

Am besten, Sie lesen Ihre Stellenbeschreibung noch einmal genau durch und prüfen, ob sie dem Inhalt und Sinn der Richtlinie sowie § 87b Abs. 3 SGB XI entspricht und so konkret wie möglich formuliert ist. Denn um Ihren Standpunkt mit Nachdruck vertreten zu können, hilft es, wenn Sie auf eine klare Stellenbeschreibung verweisen können.

Eine konkret formulierte Stellenbeschreibung ist der beste Weg, sich im Alltag von anderen Aufgaben abzugrenzen. Wie eine rechtlich korrekte Stellenbeschreibung aussieht, können Sie dem folgenden Muster entnehmen. Sie dürfen die Formulierungen gerne für Ihre eigene Stellenbeschreibung übernehmen.

Muster einer Stellenbeschreibung für Betreuungsassistenten

Aufgaben von Betreuungsassistenten gemäß § 87b Abs. 3 SGB XI

Betreuungsassistenten können seit Januar 2015 im Rahmen der Vereinbarung nach § 87b Abs. 3 SGB XI mittlerweile für alle pflegeversicherten Pflegeheimbewohner und Tagespflegegäste eingesetzt werden. Bei einer Vollzeitstelle entspricht dies der zusätzlichen Betreuung von 20 Personen. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Anzahl entsprechend.

Zu den Aufgaben der Betreuungsassistenten gehören die Planung, Durchführung und Dokumentation von Einzel- und Gruppenangeboten gemäß der Richtlinie, wie z. B. Gespräche, Lesen und Vorlesen, Fotoalben anschauen, Musikhören, Musizieren und Singen, Kochen und Backen, Spaziergänge und Ausflüge, Brett- und Kartenspiele, Besuch von Veranstaltungen und Gottesdiensten.

Auch weitere Angebote wie basal stimulierende Sinnesanregung, Snoezelen, Erinnerungs­pflege und die 10-Minuten-Aktivierung gehören dazu.

Neben den Betreuungsaufgaben gehören weitere Hilfen nur dann zum Aufgaben­spektrum, wenn sie bei der Durchführung der Betreuungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich sind und eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Hierzu gehören beispielsweise Toilettengänge oder Hilfestellung und Aktivierung beim Trinken und Essen.

Praxis: Soziale BetreuungNicht vergessen:
Inhalte und Ziele

Damit haben Sie Ihre Ihnen rechtlich zustehenden Minimalforderungen abgesichert. Ich empfehle Ihnen, zusätzlich auch Ihre einrichtungsspezifischen Aufgaben und Erwartungen in die Stellenbeschreibung mit aufnehmen zu lassen. Dies sind in der Regel Inhalte, die sich aus Ihrem Leitbild, der Pflege-Charta oder den Zielen Ihres Qualitätsmanagements ergeben.

Hier einige Musterformulierungen, wie Sie Inhalte und Ziele Ihrer Betreuungsarbeit definieren, so dass sie damit Teil Ihrer Stellenbeschreibung werden:

Musterformulierungen für „Betriebsbezogene Aufgaben von Betreuungsassistenten“

  • Wahrung der Würde aller Bewohner sowie ihrer seelischen und körperlichen Unversehrtheit
  • EingrenzungAchtung der Selbstbestimmung und Förderung der Eigenständigkeit aller Bewohner im Alltag
  • Mitwirkung bei einer Tagesgestaltung, die sich an den individuellen Ressourcen, Bedürfnissen und der Biografie jedes Einzelnen orientiert
  • aktive Einbeziehung der Angehörigen
  • Unterstützung des Wohlbefindens und Mitwirkung bei der Integration neuer Bewohner
  • Mitwirkung bei der Erhebung von Daten zur Biografie, Informationssammlung und Pflegeplanung sowie deren schriftlicher Dokumentation
  • Sicherstellung der Informationsweitergabe
  • Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen
  • Mitwirkung bei der Umsetzung des Qualitäts- und Beschwerdemanagements
  • Einhaltung von Dienstanweisungen, Standards und Unfallvermeidung
  • fachliche Fort- und Weiterbildung

Praxis: Soziale BetreuungMehr dazu finden Sie in „Praxis: Soziale Betreuung“. Wir schicken Ihnen gerne ein kostenloses Ansichts­exemplar! Ihr Interesse belohnen wir zusätzlich mit einem Geschenk: dem Ratgeber „20 Angebote zur Aktivierung Ihrer Bewohner und Pflegekunden“ im Wert von 19,90 €. Für Sie kostenlos!

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Mit einer solchen Stellenbeschreibung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Wenn es also Meinungsunterschiede darüber gibt, zu welchen Pflegeaufgaben in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Sie herangezogen werden dürfen – und zu welchen nicht –, verweisen Sie auf Ihre Stellenbeschreibung.

Damit ist auch geregelt, dass Sie nicht behindert werden dürfen, Ihren Aufgaben und Ihrer Verantwortung als Betreuungsassistent gerecht zu werden.

Wie Sie Ihre Kollegen überzeugen, dass Soziale Betreuung eine gute Sache ist.

KollegenDie rechtliche Seite dieser Problematik wäre also geklärt. Was Ihnen dennoch passieren kann, ist, dass gestresste Kollegen Sie als Drückeberger bezeichnen. In der Stresssituation selbst wird sich dieser Vorwurf kaum aus der Welt schaffen lassen.

Besser ist es dagegen, im Rahmen eines wöchentlichen Team-Meetings oder eines Übergabegespräches darauf hinzuweisen, welche Pflegekunden einer besonderen Betreuung bedürfen und dass deshalb ein regelmäßiger Ausfall von Betreuungsangeboten nicht zu vertreten ist, auch im Hinblick auf eine bevorstehende Prüfung durch den MDK oder auf bereits vorliegende Beschwerden von Angehörigen.

Es wird sicher noch eine Weile dauern, bis die Soziale Betreuung von allen Mitarbeitern in der Pflege als ein wichtiger und damit fester Bestandteil der Pflege anerkannt wird. Sehen Sie sich als Pionier, der der Sozialen Betreuung zum Durchbruch verhilft. Und denken Sie daran: Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut!

Wir von „Praxis: Soziale Betreuung“ tun alles, um Sie bei Ihrem Unterfangen zu unterstützen. Mit vielen Beispielen und konkreten Anleitungen. Machen Sie sich selbst ein Bild davon. Fordern Sie noch heute ein kostenloses Ansichts­exemplar an! Als Belohnung für Ihr Interesse legen wir zusätzlich ein Geschenk bei: den Ratgeber „20 Angebote zur Aktivierung Ihrer Bewohner und Pflegekunden“ im Wert von 19,90 €. Für Sie kostenlos!

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„Praxis: Soziale Betreuung“ ist der einzigartige Fachinformationsdienst, der Ihnen mit jeder Ausgabe neue Ideen und Anleitungen für praxisnahe Betreuungs­angebote liefert. Damit sparen Sie nicht nur jede Woche viel Zeit für Vorbereitung, Sie sichern damit auch das hohe Niveau Ihrer Betreuungsarbeit.

Damit erringen Sie schnell eine Vorbildfunktion für andere Mitarbeiter in der Pflege. Und das wiederum beschert Ihnen Lob und Anerkennung, was bisher für Mitarbeiter in der Sozialen Betreuung eher selten vorkam.

Dabei hat es sich als sehr nützlich erwiesen, den Kollegen erst einmal klarzumachen, welche Ziele sie in der Sozialen Betreuung verfolgen. „Praxis: Soziale Betreuung“ liefert Ihnen dazu gleich eine passende Formulierung.  Wenn also Kollegen fragen, was soziale Betreuung in der Altenpflege will, antworten Sie:

Soziale Betreuung will

  • das Wohlbefinden Ihrer Pflegekunden erhöhen
  • die Persönlichkeit Ihrer Pflegekunden erhalten und fördern
  • den Alltag im Pflegeheim oder in der Tagesbetreuung strukturiert gestalten

Dabei wird von Ihnen erwartet, die geforderten Transparenzkriterien zu erfüllen. Das redaktionelle Konzept von „Praxis: Soziale Betreuung“ umfasst daher alle Bereiche, die für Sie und Ihre Betreuungsarbeit relevant sind, und liefert Ihnen eine fachkundige Antwort auf Ihre Fragen:

Praxis: Soziale BetreuungSchon an diesen wenigen Beispielen können Sie erkennen, dass „Praxis: Soziale Betreuung“ mehr ist als ein reines Nachrichtenblatt mit ein bisschen News und Tratsch aus der Welt der Altenpflege. „Praxis: Soziale Betreuung“ ist ein professioneller Ratgeber für Mitarbeiter in der Sozialen Betreuung mit Praxistipps und konkreten Anleitungen, wie Sie mit Ihren Betreuungsangeboten Ihre Ziele zuverlässig erreichen.

Ein kostenloses Ansichts­exemplar liegt für Sie bereit. Zusammen mit einem Geschenk, dem Ratgeber „20 Angebote zur Aktivierung Ihrer Bewohner und Pflegekunden“ im Wert von 19,90 €.

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Mit der regelmäßigen Lektüre von „Praxis: Soziale Betreuung“ wird vieles leichter. Denn mit jeder Ausgabe erhalten Sie:

  • Zahlreiche neue Praxistipps und Gestaltungsideen!
  • Echte Profitipps für Ihre Kommunikation mit Pflegekunden, Angehörigen, Ärzten und Kollegen.
  • Empfehlungen geeigneter Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Betreuungsassistenten.
  • Eine Fülle von neuen Ideen für Ihre Einzel- und Gruppenangebote, davon auch Vorschläge für Menschen mit Demenz.

Bei der Umsetzung hilft Ihnen „Praxis: Soziale Betreuung“ durch eine Fülle von Arbeitshilfen wie

    Arbeitshilfen
  • Checklisten
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen
  • Musterformulare und Mustertexte
  • Übersichten
  • Grafiken
  • Selbsttests
  • Veranstaltungstipps
  • Fortbildungsempfehlungen und -termine

Vielleicht sagen Sie jetzt „Das ist ja alles wunderbar, aber ich habe einfach keine Zeit, auch noch jeden Monat diesen Fachinformationsdienst zu lesen.“

Darauf antworte ich Ihnen: Gerade weil Sie so wenig Zeit haben, sollten Sie auf die Praxistipps von „Praxis: Soziale Betreuung“ nicht verzichten. Tatsache ist – und das wird uns von vielen Lesern bestätigt –,  dass Ihnen die regelmäßige Lektüre von „Praxis: Soziale Betreuung“ handfeste Vorteile liefert, die Sie schon nach kurzer Zeit nicht mehr missen möchten.

Vorteile1. Vorteil:
Dank der zahlreichen Ideen, Vorschläge und Anleitungen sparen Sie bei der Planung und Vorbereitung Ihrer Betreuungsangebote enorm
viel Zeit.

2. Vorteil:
Mit Hilfe von praxisorientierten Kommunikations­tipps erklären Sie Ihren Kollegen, was Soziale Betreuung will. Das bringt Ihnen Verständnis und Anerkennung.

3. Vorteil:
Onlinebereich Sie sind stets über die neuesten Erkenntnisse über den Umgang mit Menschen mit Demenz informiert und können Fragen von Angehörigen kompetent beantworten.

Als regelmäßiger Leser genießen Sie eine Reihe von weiteren Vorteilen und Privilegien. So haben Sie jederzeit Zutritt zum passwortgeschützten Onlinebereich von „Praxis: Soziale Betreuung“.

Wenn Sie einmal einen individuellen Rat brauchen, wird Ihnen in unserer wöchentlichen Redaktionssprechstunde geholfen.

So haben Sie mit „Praxis: Soziale Betreuung“ endlich einen Ratgeber, auf den Sie sich in jeder Situation verlassen können.

Praxis: Soziale BetreuungWarum darauf verzichten? Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Ansichts­exemplar und Ihr Geschenk an!

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Mit den besten Grüßen

Ihre
Susanne  Bokelmann
Susanne Bokelmann

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