Heute: „Vergiss dein Betreuungsangebot! Du musst uns heute beim Essenanreichen helfen!“
Wie reagieren Sie darauf? Sagen Sie:
„Schon wieder? Ich hab erst gestern ausgeholfen!“
Oder sagen Sie: „Sucht euch einen anderen. Ich bin Betreuungsassistent und kein Pfleger!“
Oder sagen Sie gar nichts und denken sich: „Wie soll ich meiner Aufgabe als Betreuungsassistent gerecht werden, wenn ich immer wieder zu Aufgaben wie Essenanreichen verdonnert werde?“
Wie immer Sie reagieren, das Heranziehen von Betreuungsassistenten zu typischen Pflegeaufgaben scheint in vielen Einrichtungen zu Streit zu führen. Bei meinen Gesprächen mit Betreuungsassistenten höre ich immer wieder die gleiche Klage: „Ständig soll ich Pflegeaufgaben übernehmen, für die eigentlich die Pflegefachkräfte zuständig sind. Dass ich als Folge mein Betreuungsprogramm immer wieder ändern muss oder nur unvollständig erbringen kann, interessiert meine Kollegen aus der Pflege nicht. Das ist ungerecht. Und es frustriert!“
Die Frage, die sich Betreuungsassistenten stellen, ist hier: Muss ich wirklich Essen anreichen oder andere Pflegeaufgaben wie Toilettengänge übernehmen? Selbst dann, wenn meine Betreuungsangebote darunter leiden?
Was sagt der Gesetzgeber?
Der Gesetzgeber sagt:
Ja, Sie müssen. Aber nur, wenn …
… eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht und die Durchführung der Betreuungs- und Aktivierungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich ist.
So steht es in der Richtlinie. Allerdings beinhaltet diese Regelung auch eine Eingrenzung: Sie dürfen nur in Ausnahmefällen herangezogen werden, Pflegeaufgaben zu übernehmen. Eine regelmäßige, z. B. tägliche Heranziehung zur Übernahme von Pflegeaufgaben ist nicht gestattet.
In der Praxis führt diese Regelung dennoch zu häufigen Auseinandersetzungen. Was, wenn ein Kollege aus der Pflege 2 Wochen krank ist und kein Ersatz da ist? Müssen
Sie dann 2 Wochen dessen Aufgaben übernehmen?
Bevor Sie das akzeptieren, sollten Sie die PDL oder Heimleitung noch einmal an Ihren Auftrag erinnern. Nach den Richtlinien sollen Sie die betroffenen Heimbewohner in ihren alltäglichen Tätigkeiten unterstützen und aktivieren. Ihre Heimbewohner sollen mehr Zuwendung und Wertschätzung erfahren. Deren Wohlbefinden soll durch Ihre Präsenz gesteigert werden.
Wenn Sie also zu häufig reine Pflegeaufgaben übernehmen, können Sie Ihrer Verantwortung in der Sozialen Betreuung nicht gerecht werden.
Sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt sich „Praxis: Soziale Betreuung“. Es ist der 1. Fachinformationsdienst, der sich speziell für die Interessen von Mitarbeitern
und Betreuungsassistenten in der Sozialen Pflege einsetzt.
Wenn Sie praxisnahe Tipps und Anleitungen suchen – bei „Praxis: Soziale Betreuung“ finden Sie diese. Am besten, Sie fordern ein kostenloses Ansichtsexemplar an. Es lohnt sich. Denn Ihrem kostenlosen Ansichtsexemplar legen wir zusätzlich ein Geschenk bei: den Ratgeber „20 Angebote zur Aktivierung Ihrer Bewohner und Pflegekunden“ im Wert von 19,90 €. Für Sie kostenlos!
Hier kommen Sie direkt zur GRATIS-Anforderung.
Wie klar und eindeutig ist Ihre Stellenbeschreibung?
Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags ist eine Stellenbeschreibung, in der geregelt ist, was genau Ihre Aufgaben und Pflichten sind. Entspricht Ihre Stellenbeschreibung den Erfahrungen aus der Praxis?
Am besten, Sie lesen Ihre Stellenbeschreibung noch einmal genau durch und prüfen, ob sie dem Inhalt und Sinn der Richtlinie sowie § 87b Abs. 3 SGB XI entspricht und so konkret wie möglich formuliert ist. Denn um Ihren Standpunkt mit Nachdruck vertreten zu können, hilft es, wenn Sie auf eine klare Stellenbeschreibung verweisen können.
Eine konkret formulierte Stellenbeschreibung ist der beste Weg, sich im Alltag von anderen Aufgaben abzugrenzen. Wie eine rechtlich korrekte Stellenbeschreibung aussieht, können Sie dem folgenden Muster entnehmen. Sie dürfen die Formulierungen gerne für Ihre eigene Stellenbeschreibung übernehmen.
Aufgaben von Betreuungsassistenten gemäß § 87b Abs. 3 SGB XI
Betreuungsassistenten können seit Januar 2015 im Rahmen der Vereinbarung nach § 87b Abs. 3 SGB XI mittlerweile für alle pflegeversicherten Pflegeheimbewohner und Tagespflegegäste eingesetzt werden. Bei einer Vollzeitstelle entspricht dies der zusätzlichen Betreuung von 20 Personen. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Anzahl entsprechend.
Zu den Aufgaben der Betreuungsassistenten gehören die Planung, Durchführung und Dokumentation von Einzel- und Gruppenangeboten gemäß der Richtlinie, wie z. B. Gespräche, Lesen und Vorlesen, Fotoalben anschauen, Musikhören, Musizieren und Singen, Kochen und Backen, Spaziergänge und Ausflüge, Brett- und Kartenspiele, Besuch von Veranstaltungen und Gottesdiensten.
Auch weitere Angebote wie basal stimulierende Sinnesanregung, Snoezelen, Erinnerungspflege und die 10-Minuten-Aktivierung gehören dazu.
Neben den Betreuungsaufgaben gehören weitere Hilfen nur dann zum Aufgabenspektrum, wenn sie bei der Durchführung der Betreuungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich sind und eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Hierzu gehören beispielsweise Toilettengänge oder Hilfestellung und Aktivierung beim Trinken und Essen.
Nicht vergessen:
Inhalte und Ziele
Damit haben Sie Ihre Ihnen rechtlich zustehenden Minimalforderungen abgesichert. Ich empfehle Ihnen, zusätzlich auch Ihre einrichtungsspezifischen Aufgaben und Erwartungen in die Stellenbeschreibung mit aufnehmen zu lassen. Dies sind in der Regel Inhalte, die sich aus Ihrem Leitbild, der Pflege-Charta oder den Zielen Ihres Qualitätsmanagements ergeben.
Hier einige Musterformulierungen, wie Sie Inhalte und Ziele Ihrer Betreuungsarbeit definieren, so dass sie damit Teil Ihrer Stellenbeschreibung werden:
Musterformulierungen für „Betriebsbezogene Aufgaben von Betreuungsassistenten“
- Wahrung der Würde aller Bewohner sowie ihrer seelischen und körperlichen Unversehrtheit
Achtung der Selbstbestimmung und Förderung der Eigenständigkeit aller Bewohner im Alltag
- Mitwirkung bei einer Tagesgestaltung, die sich an den individuellen Ressourcen, Bedürfnissen und der Biografie jedes Einzelnen orientiert
- aktive Einbeziehung der Angehörigen
- Unterstützung des Wohlbefindens und Mitwirkung bei der Integration neuer Bewohner
- Mitwirkung bei der Erhebung von Daten zur Biografie, Informationssammlung und Pflegeplanung sowie deren schriftlicher Dokumentation
- Sicherstellung der Informationsweitergabe
- Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Qualitäts- und Beschwerdemanagements
- Einhaltung von Dienstanweisungen, Standards und Unfallvermeidung
- fachliche Fort- und Weiterbildung
Mehr dazu finden Sie in „Praxis: Soziale Betreuung“. Wir schicken Ihnen gerne ein
kostenloses Ansichtsexemplar! Ihr Interesse belohnen wir zusätzlich mit einem Geschenk: dem Ratgeber „20 Angebote zur Aktivierung Ihrer Bewohner und Pflegekunden“ im Wert von 19,90 €. Für Sie kostenlos!
Hier kommen Sie direkt
zur GRATIS-Anforderung.
Mit einer solchen Stellenbeschreibung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Wenn es also Meinungsunterschiede darüber gibt, zu welchen Pflegeaufgaben in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Sie herangezogen werden dürfen – und zu welchen nicht –, verweisen Sie auf Ihre Stellenbeschreibung.
Damit ist auch geregelt, dass Sie nicht behindert werden dürfen, Ihren Aufgaben und Ihrer Verantwortung als Betreuungsassistent gerecht zu werden.
Wie Sie Ihre Kollegen überzeugen, dass Soziale Betreuung eine gute Sache ist.
Die rechtliche Seite dieser Problematik wäre also geklärt. Was Ihnen dennoch passieren kann, ist, dass gestresste Kollegen Sie als Drückeberger bezeichnen. In der Stresssituation selbst wird sich dieser Vorwurf kaum aus der Welt schaffen lassen.
Besser ist es dagegen, im Rahmen eines wöchentlichen Team-Meetings oder eines Übergabegespräches darauf hinzuweisen, welche Pflegekunden einer besonderen Betreuung bedürfen und dass deshalb ein regelmäßiger Ausfall von Betreuungsangeboten nicht zu vertreten ist, auch im Hinblick auf eine bevorstehende Prüfung durch den MDK oder auf bereits vorliegende Beschwerden von Angehörigen.
Es wird sicher noch eine Weile dauern, bis die Soziale Betreuung von allen Mitarbeitern in der Pflege als ein wichtiger und damit fester Bestandteil der Pflege anerkannt wird. Sehen Sie sich als Pionier, der der Sozialen Betreuung zum Durchbruch verhilft. Und denken Sie daran: Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut!
Wir von „Praxis: Soziale Betreuung“ tun alles, um Sie bei Ihrem Unterfangen zu unterstützen. Mit vielen Beispielen und konkreten Anleitungen. Machen Sie sich selbst ein Bild davon. Fordern Sie noch heute ein kostenloses Ansichtsexemplar an! Als Belohnung für Ihr Interesse legen wir zusätzlich ein Geschenk bei: den Ratgeber „20 Angebote zur Aktivierung Ihrer Bewohner und Pflegekunden“ im Wert von 19,90 €. Für Sie kostenlos!
Hier kommen Sie direkt zur GRATIS-Anforderung.
„Praxis: Soziale Betreuung“ ist der einzigartige Fachinformationsdienst, der Ihnen mit jeder Ausgabe neue Ideen und Anleitungen für praxisnahe Betreuungsangebote liefert. Damit sparen Sie nicht nur jede Woche viel Zeit für Vorbereitung, Sie sichern damit auch das hohe Niveau Ihrer Betreuungsarbeit.
Damit erringen Sie schnell eine Vorbildfunktion für andere Mitarbeiter in der Pflege. Und das wiederum beschert Ihnen Lob und Anerkennung, was bisher für Mitarbeiter in der Sozialen Betreuung eher selten vorkam.
Dabei hat es sich als sehr nützlich erwiesen, den Kollegen erst einmal klarzumachen, welche Ziele sie in der Sozialen Betreuung verfolgen. „Praxis: Soziale Betreuung“ liefert Ihnen dazu gleich eine passende Formulierung. Wenn also Kollegen fragen, was soziale Betreuung in der Altenpflege will, antworten Sie:
Soziale Betreuung will
- das Wohlbefinden Ihrer Pflegekunden erhöhen
- die Persönlichkeit Ihrer Pflegekunden erhalten und fördern
- den Alltag im Pflegeheim oder in der Tagesbetreuung strukturiert gestalten
Dabei wird von Ihnen erwartet, die geforderten Transparenzkriterien zu erfüllen. Das redaktionelle Konzept von „Praxis: Soziale Betreuung“ umfasst daher alle Bereiche, die für Sie und Ihre Betreuungsarbeit relevant sind, und liefert Ihnen eine fachkundige Antwort auf Ihre Fragen:
- Wie kann ich die Biografie meiner Pflegekunden mit Demenz kennenlernen und einsetzen?
- Wie erreiche ich, dass die Selbstbestimmung meiner Pflegekunden mit Demenz gewahrt bleibt?
- Wie ermittele und dokumentiere ich das Wohlbefinden meiner Pflegekunden, sodass es auch den Anforderungen des MDK gerecht wird?
- Wie kann ich durch geschickte Milieugestaltung in Zimmern und Aufenthaltsräumen die Identifikation meiner Pflegekunden erleichtern?
- Welche Angebote zur Bewegung und Kommunikation sind für meine Pflegekunden wichtig und wie kann ich sie glaubhaft als Prophylaxe in meiner Planung und Dokumentation darstellen?
- Woran erkenne ich, wann Einzel- und wann Gruppenangebote angebracht sind?
- Wie schaffe ich es, den Kontakt zu den Angehörigen zu verbessern, auch zu jenen, die ewig nörgeln?
- Wie stelle ich sicher, bei meinen Betreuungsangeboten auch die Bedürfnisse meiner Pflegekunden ausreichend zu berücksichtigen?

Schon an diesen wenigen Beispielen können Sie erkennen, dass „Praxis: Soziale Betreuung“ mehr ist als ein reines Nachrichtenblatt mit ein bisschen News und Tratsch aus der Welt der Altenpflege. „Praxis: Soziale Betreuung“ ist ein professioneller Ratgeber für Mitarbeiter in der Sozialen Betreuung mit Praxistipps und konkreten Anleitungen, wie Sie mit Ihren Betreuungsangeboten Ihre Ziele zuverlässig erreichen.
Ein kostenloses Ansichtsexemplar liegt für Sie bereit. Zusammen mit einem Geschenk, dem Ratgeber „20 Angebote zur Aktivierung Ihrer Bewohner und Pflegekunden“ im Wert von 19,90 €.
Fordern Sie jetzt Ihr Ansichtsexemplar (kostenlos) und Ihr Geschenk (kostenlos) an.
Hier kommen Sie direkt zur GRATIS-Anforderung.
Mit der regelmäßigen Lektüre von „Praxis: Soziale Betreuung“ wird vieles leichter. Denn mit jeder Ausgabe erhalten Sie:
- Zahlreiche neue Praxistipps und Gestaltungsideen!
- Echte Profitipps für Ihre Kommunikation mit Pflegekunden, Angehörigen, Ärzten und Kollegen.
- Empfehlungen geeigneter Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Betreuungsassistenten.
- Eine Fülle von neuen Ideen für Ihre Einzel- und Gruppenangebote, davon auch Vorschläge für Menschen mit Demenz.
Bei der Umsetzung hilft Ihnen „Praxis: Soziale Betreuung“ durch eine Fülle von Arbeitshilfen wie
- Checklisten
- Schritt-für-Schritt-Anleitungen
- Musterformulare und Mustertexte
- Übersichten
- Grafiken
- Selbsttests
- Veranstaltungstipps
- Fortbildungsempfehlungen und -termine

Vielleicht sagen Sie jetzt „Das ist ja alles wunderbar, aber ich habe einfach keine Zeit, auch noch jeden Monat diesen Fachinformationsdienst zu lesen.“
Darauf antworte ich Ihnen: Gerade weil Sie so wenig Zeit haben, sollten Sie auf die Praxistipps von „Praxis: Soziale Betreuung“ nicht verzichten. Tatsache ist – und das wird uns von vielen Lesern bestätigt –, dass Ihnen die regelmäßige Lektüre von „Praxis: Soziale Betreuung“ handfeste Vorteile liefert, die Sie schon nach kurzer Zeit nicht mehr missen möchten.
1. Vorteil:
Dank der zahlreichen Ideen, Vorschläge und Anleitungen sparen Sie bei der Planung und Vorbereitung Ihrer Betreuungsangebote enorm
viel Zeit.
2. Vorteil:
Mit Hilfe von praxisorientierten Kommunikationstipps erklären Sie Ihren Kollegen, was Soziale Betreuung will. Das bringt Ihnen Verständnis und
Anerkennung.
3. Vorteil:
Sie sind stets über die neuesten Erkenntnisse über den Umgang mit Menschen mit Demenz informiert und können Fragen von Angehörigen kompetent beantworten.
Als regelmäßiger Leser genießen Sie eine Reihe von weiteren Vorteilen und Privilegien. So haben Sie jederzeit Zutritt zum passwortgeschützten Onlinebereich von „Praxis: Soziale Betreuung“.
Wenn Sie einmal einen individuellen Rat brauchen, wird Ihnen in unserer wöchentlichen Redaktionssprechstunde geholfen.
So haben Sie mit „Praxis: Soziale Betreuung“ endlich einen Ratgeber, auf den Sie sich in jeder Situation verlassen können.
Warum darauf verzichten? Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Ansichtsexemplar und Ihr Geschenk an!
Einfach die nachfolgende Anforderung ausfüllen und abschicken.
Mit den besten Grüßen