Arbeitgebertage Arbeitsrecht & Personal, Personaler, Veranstaltungen, Seminar

Arbeitgebertage Arbeitsrecht & Personal

Erfahrungsaustausch und Praxiswissen für Ihre Personalarbeit

7 Referenten in 9 Vorträgen und 9 Round-Tables liefern Ihnen kompakt in nur 2 Tagen das aktuelle Praxiswissen für Ihre Personalarbeit.

Am 09. + 10.11.2010 in Köln

Arbeitgebertage Arbeitsrecht & Personal, Personaler, Veranstaltungen, Seminar

Urlaubsanspruch

01.08.2005 Hochzeit, Arztbesuch, Umzug: Wie viel Sonderurlaub Ihrem Mitarbeiter zusteht

Anzeigen

Im betrieblichen Alltag kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter Sonderurlaub verlangen, etwa wegen einer Hochzeit oder anderer familiärer Ereignisse, für Arztbesuche oder Behördengänge oder auch wegen eines Umzugs.

Tatsächlich haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie aus persönlichen Gründen unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert sind (§ 616 BGB).Welche Fälle das betrifft, entnehmen Sie der folgenden Übersicht.


Sonderurlaub nur, wenn der Mitarbeiter zur Arbeit verpflichtet wäre

Der Anspruch auf Sonderurlaub gemäß § 616 BGB setzt voraus, dass ein im Vollzug befindliches Arbeitsverhältnis vorliegt. Dementsprechend hat Ihr Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Freistellung, wenn sein Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit oder Wehr-/Zivildienst ruht.

Aber auch wenn Ihr Mitarbeiter sich im Erholungsurlaub befindet, hat er keine Ansprüche nach § 616 BGB.

Beispiel: Herr Heinz genießt gerade seinen Jahresurlaub, als er die Nachricht erhält, dass sein Vater verstorben ist. Die Beerdigung findet noch während des Urlaubs statt. In diesem Fall hat Herr Heinz keine zusätzlichen Urlaubsansprüche.

Ebenso wenig besteht ein Freistellungsanspruch, wenn das Ereignis nicht in die Arbeitszeit fällt.

Beispiel: Frau Gruber feiert am Sonntag silberne Hochzeit. Da dieser Tag für Frau Gruber arbeitsfrei ist (sie arbeitet montags bis freitags), besteht auch kein Anspruch auf Sonderurlaub.


- Anzeige -

„Wer nicht hören will, muss zahlen!“

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich vor allem eines gelernt: Ist eine Mitarbeiterin schwanger, macht Sie sich viele Gedanken um ihre Weiterbeschäftigung …

Dummerweise können diese Gedanken für Sie als Arbeitgeber teuer werden.

Deshalb mein Tipp: Bereiten Sie sich als Arbeitgeber auf die „Arbeitnehmerinnen-Wünsche“ gründlich vor. Es geht leichter, als Sie denken!

GRATIS für Sie:
Mein neu erschienener Arbeitgeber-Spezialreport „Mutterschutz und Elternzeit“

Die beste Vorbereitung, damit Ihre Interessen als Arbeitgeber nicht auf der Strecke bleiben!

Klicken Sie gleich hier und laden Sie sich diesen wichtigen Ratgeber kostenlos herunter!



Sonderurlaub nach § 616 BGB: Ja oder nein?

Anlass
Recht auf Sonderurlaub?
Arztbesuch
Nur wenn der Arztbesuch unaufschiebbar ist (z.B. wegen akuter Beschwerden) oder kein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich ist. Für Arztbesuche während der Gleitzeit brauchen Sie keine Zeitgutschrift zu geben (LAG Köln, 10.2.1993, 8 Sa 984/92)
Behördengänge
Umstritten
Ehrenamtliche Tätigkeiten
In der Regel nein, Ausnahme: Katastropheneinsatz bei THW oder freiwilliger Feuerwehr.
Tipp: Sie können sich die Kosten vom THW bzw. der Gemeinde erstatten lassen.
Familiäre Ereignisse (außergewöhnliche)
Ja, Beispiele: eigene Hochzeit oder Silberhochzeit, goldene Hochzeit der Eltern, Geburt oder Hochzeit des eigenen Kindes, Tod eines nahen Angehörigen
Führerscheinprüfung,
TÜV-Untersuchung
Umstritten, eher nein , da es um den privaten Lebensbereich des Mitarbeiters geht
Gerichtstermine
Nein bei Terminen in eigener Sache.
Ja bei Zeugenaussagen und Tätigkeit als Schöffe
Kinderbetreuung wegen
Erkrankung des Kindes
Ja, insbesondere wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist und keine andere im Haushalt lebende Betreuungsperson verfügbar ist
Umzug
Ja, sofern der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist
Untersuchungshaft
Nein (LAG Hamm, 5.5.2000, 5 Sa 1170/99)
Verkehrsstörungen (z. B. Stau, Nebel, Streik)
Nein
Wegeunfall
Ja, nach herrschender Meinung

Wie lange Sie zur Zahlung verpflichtet sind

§ 616 BGB sagt nicht konkret, wie lange Sie Ihrem Mitarbeiter im Einzelfall bezahlten Sonderurlaub gewähren müssen. Ausschlaggebend ist die für den Verhinderungsgrund objektiv notwendige Zeit. Bei familiären Ereignissen oder einem Umzug dürften das 1 bis 2 Tage sein, bei der Pflege eines kranken Kindes bis zu 5 Tage je Krankheitsfall.

Beachten Sie: Darüber hinaus kann Ihr Mitarbeiter einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben – beispielsweise zur Pflege eines kranken Kindes (siehe rechts).


Streitigkeiten vermeiden und Kosten sparen durch vertragliche Regelung

Die gesetzliche Regelung lässt einigen Raum für Interpretationen und damit für Auseinandersetzungen. Sofern für Sie kein Tarifvertrag gilt, der diesen Punkt regelt, sollten Sie daher im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung genau festlegen, in welchen Fällen Sie wie viel Sonderurlaub gewähren. Eine solche Regelung ist zulässig und wirksam – auch wenn Sie dann in Einzelfällen keinen oder weniger bezahlten Sonderurlaub gewähren.


Musterformulierung: So regeln Sie den Sonderurlaub

Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung

Als Fälle nach § 616 BGB, in denen der Mitarbeiter unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:
 

     

    Eigene Eheschließung

     

    Geburt eines eigenen Kindes

     

    Tod des Ehepartners oder eines Kindes

     

    Tod eines Elternteils

     

    Umzug aus betrieblichem Grund an einen anderen Ort

     

    25-, 40- und 50-jähriges Arbeitsjubiläum

     

    Schwere Erkrankung

– eines im selben Haushalt lebenden Angehörigen

– eines Kindes unter 12 Jahren, sofern im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat

Die Freistellung erfolgt nur, soweit eine andere Betreuungsperson nicht zur Verfügung steht und der Arzt die Notwendigkeit der Betreuung bescheinigt.
 

     

    Ärztliche Behandlung des Mitarbeiters, soweit während der Arbeitszeit erforderlich
 
 
 
 
 
 
    1 Tag

     

    1 Tag

     

    2 Tage

     

    1 Tag

     

    1 Tag

     

    1 Tag


 

     

     

    1 Tag/ Kalenderjahr

     

    bis 4 Tage/ Kalenderjahr

Kinderpflege: Vergütungsfortzahlung einschränken

Prinzipiell hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, wenn er zur Pflege eines kranken Kindes zu Hause bleiben muss. Die Vergütungsfortzahlung für diesen Fall sollten Sie aber in Ihrer Regelung über den Sonderurlaub einschränken. Denn Ihr Mitarbeiter bekommt (sofern er gesetzlich krankenversichert ist) nur dann Kinderpflegekrankengeld von der Krankenkasse gemäß § 45 SGB V, wenn er keinen Vergütungsanspruch gegen Sie hat. Es genügt nicht, wenn Sie die Vergütungsfortzahlung
im Einzelfall verweigern. (LAG Köln, 11.8.1994, 6 Sa 90/94)

Beachten Sie: Den Anspruch auf unbezahlte Freistellung wegen Erkrankung eines Kindes können Sie nicht einschränken oder ausschließen. Dieser Anspruch beträgt für unter 12-jährige bis zu 10 Arbeitstage (bei Alleinerziehenden: 20 Tage) pro Kind und Jahr, bei mehreren Kindern bis zu 25 Arbeitstage (bei Alleinerziehenden: 50 Tage) pro Jahr. Bei unheilbaren Erkrankungen im Endstadium kann – auch bei älteren Kindern – ein
unbegrenzter Freistellungsanspruch bestehen.

Informations-Service

Möchten Sie kostenlos und regelmäßig mit den neuesten Informationen rund um die Themen Personal und Arbeitsrecht versorgt werden, ganz einfach per E-Mail?




Kommentare

BWRmed!a Redaktion sagte am 30.08.2010

Hallo Zusammen,

bei Arbeitnehmer-Fragen zum Thema Sonderurlaub, schauen Sie doch mal bei unserem Partner Arbeitnehmerrecht24 vorbei. Hier finden Sie auch einen Artikel zum Thema Sonderurlaub: http://www.arbeitsrecht.org/am-arbeitsplatz/urlaub/sonderurlaub-freistellung/blog-news/sonderurlaub-wegen-heirat-hochzeit-und-vermaehlung/

Viel Erfolg
Ihre BWRmed!a Redaktion

Mandy sagte am 27.08.2010

Hallo!!!
Ich wollte mal fragen also meine Freunde heiraten am Samstag den18.9 an einem Samstag ob ihm dann auch Sonderurlaub für z.B. Behördengänge (Montags) zu !!
Weil er davon nichts weiß wollte ich das mal wissen und ihm dann damit sozusagen Überraschen!!!
Also Bitte schnell Antworten sonst Läuft die Zeit weg......

Vielen Dank im Voraus

MfG Mandy

Madlen sagte am 23.08.2010

Guten Tag! Ich bin seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung aber nicht von der Arbeit befreit. Mein Arbeitgeber kennt meine Beschwerden. Nun habe ich einen Termin bei einem Spezial-Arzt bekommen, welcher aber auf einen Vormittag in der Woche fällt. Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dafür einen Tag Urlaub zu nehmen.Ist das rechtens? Ich würde den Tag sogar unbezahlt nehmen, aber das ist nicht gewollt, auch wegen der Gleichbehandlung aller Mitarbeiten. Aber hier muss doch der Einzelfall entscheiden, oder?
Dankeschön und liebe Grüße.

Kalembach sagte am 08.05.2010

hallo,hat man Sonderurlaubanspruch wenn ein Geschwister verstirbt?

baranowski sagte am 19.02.2010

hallo
bekomm ich sonderurlaub wenn mien bruder heiratet???

Redaktion BWRmed!a sagte am 04.01.2010

Ein frohes Neues Jahr!

Schauen Sie doch mal hier bei unserem Kooperationspartner www.arbeitsrecht.org nach. Dort finden Sie zu allen Ihren arbeitrechtlichen Fragestellungen garantiert die passende Antwort.

http://www.arbeitsrecht.org/am-arbeitsplatz/urlaub/sonderurlaub-freistellung/blog-news/sonderurlaub-wegen-heirat-hochzeit-und-vermaehlung/

Ihre BWRmed!a Redaktion

golly sagte am 30.12.2009

hallo ich hab eine frage von mein mann ist die oma verstorben wieviel tage habe ich sonderurlop wir müssen zum beerdigung faren

S. Kirchberger sagte am 04.12.2009

Hallo! Steht einem der Sonderurlaub auch zu, wenn die standesamtliche Trauung an einem Samstag stattfindet und der Arbeitnehmer normalerweise montags frei hat?

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen, S. Kirchberger

Redaktion BWRmed!a sagte am 02.11.2009

Liebe Julia,

auch Ihnen sei unser Kooperationspartner www.arbeitsrecht.org ans Herz gelegt. Dieses Portal richtet sich an die Arbeitnehmer und deren Fragen rund ums Arbeitsrecht. Wenn Sie dort die passende Antwort auf Ihre Frage nicht finden, können Sie dort auch dem Experten direkt eine Frage stellen.

http://www.arbeitsrecht.org/am-arbeitsplatz/urlaub/sonderurlaub-freistellung/blog-news/sonderurlaub-wegen-heirat-hochzeit-und-vermaehlung/

Ihre BWRmed!a Redaktion

Julia sagte am 02.11.2009

Wenn ich das alles richtig verstanden habe bekomme ich für meine eigene Hochzeit Sonderurlaub!Steht mir der Tag Sonderulaub auch in der Ausbildung zu auch wenn der Tag der Hochzeit ein Schultag ist?

Redaktion BWRmed!a sagte am 22.10.2009

Schauen Sie doch mal bei unserem Kooperationspartner www.arbeitsrecht.org nach. Wenn Sie dort keine passende Antwort finden, können Sie auch gerne diese Frage direkt an den Redakteur stellen.

Ihre BWRmed!a Redaktion

molina1 sagte am 22.10.2009

Hallo, hier hätte ich gleich zwei Fragen: Ist es richtig, dass ich für die Beerdigung einer Tante keine bezahlte Freistellung, sondern nur Urlaub bekomme? Und: Wie ich die obigen Ausführungen interpretiere, bekomme ich, egal wie lange und oft im Monat/Kalenderjahr die Zeit für Arztbesuche freigestellt mit voller Bezahlung? Sozusagen als Sonderurlaub?

Ihr Kommentar:

Code*:


Bitte alle Felder mit * ausfüllen. Ihre E-Mail-Adresse wird weder angezeigt noch mit Dritten geteilt.

Ähnliche Beiträge

Urlaubsanspruch, 24.03.2009

Urlaub: Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen

Arbeitsrecht Urlaubsanspruch Für viele Arbeitnehmer ist der Urlaub die schönste Zeit des Jahres. Für Sie als Abeitgeber besteht das Problem, dass Sie unter Umständen Ihre Aufträge nicht abarbeiten können, wenn eine große Zahl von Arbeitnehmern plötzlich in den Urlaub geht. In unserem Spezialheft wollen wir Ihnen darstellen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ein Urlaubsanspruch besteht und welche Geldansprüche Ihren Mitarbeitern im Zusammenhang mit Urlaub zustehen.
weiterlesen weitere News zu Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch, 23.01.2009

Urlaubsanspruch: Wenn Arbeitnehmer den Urlaub eigenmächtig verlängern

Arbeitsrecht Urlaubsanspruch Die Frage: Einer unserer Arbeitnehmer hat seinen Weihnachtsurlaub eigenmächtig um 4 Tage verlängert, Angeblich war er krank.
weiterlesen weitere News zu Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch, 21.01.2009

Urlaubsanspruch: Wann Sie aus religiösen Gründen freigeben müssen

Arbeitsrecht Urlaubsanspruch Frage: Wir beschäftigen mehrere Arbeitnehmer, die verlangen, dass wir auf Ihre religiösen Belange Rücksicht nehmen – sprich: entsprechend auch bei der Arbeitseinteilung darauf achten.
weiterlesen weitere News zu Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch, 07.08.2008

Verfall des Resturlaubs bei Krankheit?

Arbeitsrecht Urlaubsanspruch Bisher galt bei Resturlaub: Wenn ein Mitarbeiter Resturlaub nicht nehmen kann, weil er über den 31.3. des Folgejahres hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist, so verfällt der Resturlaub aus dem Vorjahr ersatzlos.
weiterlesen weitere News zu Urlaubsanspruch

Unsere Bestseller

1 Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Sie sind Geschäftsführer und sind die Plackerei leid, wenn Sie mal wieder ein Arbeitszeugnis schreiben oder einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen müssen?

In diesem Informationsdienst für Arbeitgeber und Personalverantwortliche erfahren Sie, wie Sie Ihre Arbeit schnell und rechtssicher erledigen und teure Klagen verhindern. Jetzt testen

2 Personal aktuell

"Schwanger? Wie schön für Sie ..." - Und was machen Sie als Personalverantwortlicher jetzt? Stellen Sie sich diese Frage angesichts des kniffligen Themas auch?

Mit "Personal aktuell" bleiben Sie nicht nur bei Mutterschutz und Elternzeit immer auf dem neusten Stand - sondern in allen Personalfragen! Wir informieren Sie über die neusten Entwicklungen in Sachen Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Mitarbeiterführung. In nur 15 Minuten pro Monat! Jetzt testen

3 Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell

Schalten Sie Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung zuverlässig aus!

Mit diesem Informationsbrief gibt es eine stets top-aktuelle Informationsquelle für Sie, mit der Sie garantiert betriebprüfungssicher Aushilfen abrechnen, Mini-Jobber einsetzen und Teilzeitkräfte entlohnen. Monat für Monat die neuesten Berichte, Gesetzesänderungen und Urteile rund um das Thema Teilzeitkräfte und Aushilfen. Jetzt testen

4 Praxishandbuch Personal

Sie wollen einem Mitarbeiter 100% rechtssicher sagen: „Sie sind entlassen!“, ohne anschließende Querelen vor dem Arbeitsgericht?

Das "Praxishandbuch Personal" bietet Ihnen anwaltsgeprüfte und praxiserprobte Anleitungen zur sicheren Mitarbeiter-Auswahl, erfolgreichen Mitarbeiter-Führung und rechtssicheren Erteilung von Abmahnungen, Kündigungen und Zeugnissen. 100% Rechtssicherheit für Ihre Personalarbeit! Jetzt testen

5 HRexperten24.de – das Portal für Personaler, Führungskräfte und Arbeitgeber

Bei HRexperten24.de finden Sie auf jede Frage eine Antwort, egal ob es sich um arbeitsrechtliche Fragestellungen handelt oder um Themen wie Mitarbeiterführung, Recruiting oder Vergütungskonditionen. Wir garantieren nicht nur, dass Sie in nur wenigen Sekunden zur gewünschten Information kommen, sondern sorgen vor allem für rechtssichere und top-aktuelle Auskünfte. Jetzt testen

Arbeitgeber, Betriebsrat, Veranstaltung, Seminar, Arbeitsrecht

3. Arbeitgebertage zum Brennpunkt Betriebsrat

Strategien, Rechtstipps und Praxiserfahrungen im Umgang mit der Mitbestimmung

7 Referenten in 8 Fachvorträgen, 8 Round-Tables, 1 Podiums- diskussion und 1 Fragerunde liefern Ihnen Praxisantworten und Praxislösungen zum Umgang mit dem Betriebsrat.

Am 15. + 16.9.2010 in Berlin

3. Arbeitgebertage zum Brennpunkt Betriebsrat, Arbeitgeber, Betriebsrat, Veranstaltung, Seminar, Arbeitsrecht

Informations-Service

Möchten Sie kostenlos und regelmäßig mit den neuesten Informationen rund um die Themen Personal & Arbeitsrecht versorgt werden, ganz einfach per E-Mail?


Grundlagenseminar Betriebsverfassungsrecht für Personaler und Arbeitgeber, Personal, Arbeitsrecht, Veranstaltung

Grundlagenseminar Betriebsverfassungs- recht für Arbeitgeber & Personaler

Erlernen Sie kompakt an nur einem Tag von zwei Topexperten das nötige Grundwissen, um konstruktiv mit Ihrem Betriebsrat zusammenarbeiten und ihn wenn nötig auch in seine Schranken zu weisen.

Am 14.09.2010 in Berlin

Grundlagenseminar Betriebsverfassungsrecht für Personaler und Arbeitgeber, Personal, Arbeitsrecht, Veranstaltung

Führungskraft aktuell

Die neuesten Praxistipps, Checklisten, Gesetzes- änderungen und Urteile zur erfolgreichen Mitarbeiter- führung und für Ihre eigene Karriereplanung

Jetzt gratis testen!

CD-ROM Formulare und Verträge für die Personalpraxis 2010

inkl. Broschüre "Quickfinder Personal 2010"

Über 500 aktuelle Formulare, Verträge, Arbeitshilfen, Checklisten

Mit der neuen CD-ROM können Sie ab sofort noch schneller und erfolgreicher Ihre Mitarbeiter auswählen, führen, abrechnen, abmahnen, kündigen u.v.m.

Jetzt bestellen
Kundenservice Orange

Service

Beratung & Bestellung 24h rund um die Uhr!

0228 / 95 50 120

Anfrage per E-Mail