Probezeit News
11.09.2009 10 Monate Arbeitszeit – 6 Monate Probezeit: Geht das?
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Frage: Wir möchten zwei Mitarbeiter befristet auf 10 Monate einstellen, im Arbeitsvertrag aber eine 6-monatige Probezeit vereinbaren, weil bei uns die Probezeit grundsätzlich 6 Monate dauert.
Der Betriebsrat hat Bedenken angemeldet und meint, bei einem Beschäftigungsverhältnis, dass insgesamt nur 10 Monate dauert, seien 6 Monate Probezeit unangemessen. Deshalb sei es rechtlich nicht möglich, eine so lange Probezeit zu vereinbaren. Stimmt das?
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Antwort: Ihr Betriebsrat liegt daneben. Denn das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Ein auf zehn Monate befristeter Arbeitsvertrag darf vorzeitig gekündigt werden (Az. 10 Sa 705/08). Eine sechsmonatige Probezeit ist also auch bei kurzen Vertragslaufzeiten möglich!
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