Mitarbeiterführung News
04.01.2008 Langzeitkranke: BAG-Urteil bekräftigt Pflicht zu Wiedereingliederungsmanagement
Bereits seit Mai 2004 gibt es die – in den Betrieben vielfach noch immer unbekannte – Vorschrift des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX), wonach Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen müssen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als 6 Wochen krank geschrieben ist (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Damit soll der Arbeitsplatz erhalten und Berufsunfähigkeit verhindert werden. Bisher blieb jedoch die Frage offen, ob eine Kündigung ohne vorherige Eingliederungsbemühungen des Betriebs automatisch unwirksam ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat jetzt die Position der betroffenen Beschäftigten in einem aktuellen Urteil gestärkt (vom 12.7.2007, Az. 2 AZR 716/06).
Die neuesten Praxistipps, Checklisten, Gesetzesänderungen und Urteile zur erfolgreichen Mitarbeiterführung und für Ihre eigene Karriereplanung
Jetzt gratis testen!
Bei dem Fall ging es um einen Maschinenbediener, der weder schwerbehindert noch gleichgestellt war. Nachdem er über 2 Jahre arbeitsunfähig war, kündigte ihm der Arbeitgeber fristgemäß, ohne zuvor Wiedereingliederungsmaßnahmen versucht zu haben. Der Mitarbeiter klagte daraufhin gegen die Kündigung und argumentierte, dass er bei entsprechender Ausstattung seines Arbeitsplatzes seinen Beruf weiterhin hätte ausüben können. Hierzu sei der Betrieb aufgrund der oben zitierten Bestimmung auch verpflichtet gewesen.
Sein Chef hingegen vertrat die Auffassung, die Arbeitsfähigkeit des Gekündigten könne auf unabsehbare Zeit nicht wiederhergestellt werden. Auch eine Beschäftigung an einem krankheitsgerechten Arbeitsplatz sei nicht mehr in Betracht gekommen.
Beweislast liegt beim Arbeitgeber
Das BAG gab dem Kläger in 3. Instanz weitgehend Recht und hob damit die Urteile der beiden Vorinstanzen auf. Die Richter befanden: Unterlässt der Arbeitgeber Eingliederungsmaßnahmen, kann er sich nicht pauschal darauf berufen, ein leidensgerechter Arbeitsplatz stehe nicht zur Verfügung, sondern er muss dies ganz konkret vortragen und beweisen. Hätte der Betrieb jedoch vor der Kündigung Eingliederungsmaßnahmen versucht, wäre es Sache des Mitarbeiters, darzulegen, welche Einsatzmöglichkeiten er in dem Unternehmen noch sieht.
Das Gericht machte außerdem deutlich, dass sich die Pflicht zum betrieblichen Eingliederungsmanagement auf alle Mitarbeiter bezieht und nicht nur auf Schwerbehinderte.
Was dieses Urteil für Sie bedeutet
Als Sicherheitsfachkraft haben Sie die Aufgabe, Ihren Arbeitgeber beim Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu beraten. Das beinhaltet auch, dass Sie bei längerfristigen Erkrankungen von Mitarbeitern zusammen mit dem jeweiligen Vorgesetzten, dem Betriebsarzt und dem Betriebsrat Maßnahmen prüfen und ggf. umsetzen, die es dem Beschäftigten ermöglichen, seine Arbeit weiterhin fortzusetzen – unter Bedingungen, die für das Unternehmen tragbar sind.
Davon profitiert auch der Betrieb: Denn gerade angesichts der „demografischen Zeitbombe“ ist es für die Unternehmen immer wichtiger, bewährte erfahrene Mitarbeiter zu behalten.
Eingliederungsmanagement: So gehen Sie dabei vor
- Machen Sie dem Betroffenen klar, welche Vorteile das Eingliederungsmanagement für ihn hat und dass Sie hierfür bestimmte Daten (z. B. Fehlzeiten, ärztlichen Untersuchungsbericht) benötigen. Der Beschäftigte muss mit den Maßnahmen einverstanden sein.
- Schalten Sie, falls vorhanden, den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung ein. Diese haben ein Mitwirkungsrecht!
- Klären Sie zusammen mit dem Betriebsarzt und dem Betroffenen diese Fragen: Welche besondere Stärken hat der Mitarbeiter? Welche konkreten Einschränkungen liegen vor (z. B. für schwere körperliche Arbeit)? Welche Arbeitsplatzvorstellungen hat der Mitarbeiter selbst? Kann er für eine andere Tätigkeit eingesetzt werden, z. B. ohne schwere körperliche Arbeit?
- Wenn weitere Einsatzmöglichkeiten bestehen, legen Sie konkrete Maßnahmen fest. Prüfen Sie dazu unter Einbeziehung der Reha-Träger die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation. Stellen Sie fest, ob der Arbeitsplatz umgestaltet werden muss und ob zusätzliche Hilfsmittel erforderlich sind, z. B. Hebe- oder Tragehilfen. Manchmal hilft auch schon eine kürzere Arbeitszeit. Sind besondere Qualifizierungsmaßnahmen nötig?
- Kontrollieren Sie nach einigen Wochen oder Monaten, ob der Mitarbeiter an seinem neuen bzw. veränderten Arbeitsplatz wieder normal leistungsfähig ist.
Tipp: Für Eingliederungsmaßnahmen von Langzeitkranken leistet die Deutsche Rentenversicherung organisatorische und finanzielle Unterstützung, etwa zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes (Telefon: 030 865- 22801, www.deutscherentenversicherung.de). Und nach schweren Arbeitsunfällen wenden Sie sich an die Reha-Manager Ihrer Berufsgenossenschaft.
Informations-Service
Erfahren Sie wichtige Änderungen zum Thema Wiedereingliederungsmanagement als Erster - kostenlos und einfach per E-Mail!
Die neuesten Praxistipps, Checklisten, Gesetzesänderungen und Urteile zur erfolgreichen Mitarbeiterführung und für Ihre eigene Karriereplanung
Jetzt gratis testen!
Kommentare
Ähnliche Beiträge
Mitarbeiterführung, 19.06.2010
Bis Ihre neuen Azubis Anfang August oder Anfang September bei Ihnen vor der Tür stehen, bleibt noch einiges zu tun. Ein Zeitpolster hat man gewöhnlich nicht. Oftmals fallen die letzten Auswahlentscheidungen erst im Juni – im Extremfall noch später – und die Urlaubszeit erschwert die Vorbereitung erheblich.
weiterlesen
weitere News zu Mitarbeiterführung
Mitarbeiterführung, 02.12.2009
Gerade zum Jahresende bieten sich Ihnen als ausbildendes Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, in einem besonderen Ambiente die Bindung Ihrer Azubis an das Unternehmen zu stärken. Nutzen Sie das für Ihre Ausbildungsarbeit.
weiterlesen
weitere News zu Mitarbeiterführung
Mitarbeiterführung, 01.03.2009
Frage: In unserem Unternehmen gibt es einen (sehr guten) guten Mitarbeiter. Leider hat sich das mittlerweile auch am Markt herumgesprochen. Vor allem unser direkter Wettbewerber zeigt großes Interesse an ihm.
weiterlesen
weitere News zu Mitarbeiterführung
Mitarbeiterführung, 19.02.2009
Falls Sie es noch nicht bemerkt haben: Unsere Republik steckt schon mitten im Wahlkampf. Am 27. September wählen wir wieder den Deutschen Bundestag.
weiterlesen
weitere News zu Mitarbeiterführung
Unsere Bestseller
-
1
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
-
Sie sind Geschäftsführer und sind die Plackerei leid, wenn Sie mal wieder ein Arbeitszeugnis schreiben oder einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen müssen?
In diesem Informationsdienst für Arbeitgeber und Personalverantwortliche erfahren Sie, wie Sie Ihre Arbeit schnell und rechtssicher erledigen und teure Klagen verhindern.
Jetzt testen
-
2
Personal aktuell
-
"Schwanger? Wie schön für Sie ..." - Und was machen Sie als Personalverantwortlicher jetzt? Stellen Sie sich diese Frage angesichts des kniffligen Themas auch?
Mit "Personal aktuell" bleiben Sie nicht nur bei Mutterschutz und Elternzeit immer auf dem neusten Stand - sondern in allen Personalfragen! Wir informieren Sie über die neusten Entwicklungen in Sachen Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Mitarbeiterführung. In nur 15 Minuten pro Monat!
Jetzt testen
-
3
Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell
-
Schalten Sie Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung zuverlässig aus!
Mit diesem Informationsbrief gibt es eine stets top-aktuelle Informationsquelle für Sie, mit der Sie garantiert betriebprüfungssicher Aushilfen abrechnen, Mini-Jobber einsetzen und
Teilzeitkräfte entlohnen. Monat für Monat die neuesten Berichte, Gesetzesänderungen und Urteile rund um das Thema Teilzeitkräfte und Aushilfen.
Jetzt testen
-
4
Praxishandbuch Personal
-
Sie wollen einem Mitarbeiter 100% rechtssicher sagen: „Sie sind entlassen!“, ohne anschließende Querelen vor dem Arbeitsgericht?
Das "Praxishandbuch Personal" bietet Ihnen anwaltsgeprüfte und praxiserprobte Anleitungen zur sicheren Mitarbeiter-Auswahl, erfolgreichen Mitarbeiter-Führung und rechtssicheren Erteilung von Abmahnungen, Kündigungen und Zeugnissen. 100% Rechtssicherheit für Ihre Personalarbeit!
Jetzt testen
-
5
HRexperten24.de – das Portal für Personaler, Führungskräfte und Arbeitgeber
-
Bei HRexperten24.de finden Sie auf jede Frage eine Antwort, egal ob es sich um arbeitsrechtliche Fragestellungen handelt oder um Themen wie Mitarbeiterführung, Recruiting oder Vergütungskonditionen. Wir garantieren nicht nur, dass Sie in nur wenigen Sekunden zur gewünschten Information kommen, sondern sorgen vor allem für rechtssichere und top-aktuelle Auskünfte.
Jetzt testen
Die neuesten Praxistipps, Checklisten, Gesetzes- änderungen und Urteile zur erfolgreichen Mitarbeiter- führung und für Ihre eigene Karriereplanung
Jetzt gratis testen!
inkl. Broschüre "Quickfinder Personal 2010"
Über 500 aktuelle Formulare, Verträge, Arbeitshilfen, Checklisten
Mit der neuen CD-ROM können Sie ab sofort noch schneller und erfolgreicher Ihre Mitarbeiter auswählen, führen, abrechnen, abmahnen, kündigen u.v.m.
Jetzt bestellen