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Mitarbeiterführung News

26.03.2009 Mitarbeiterführung: Betrunkene Mitarbeiter auf der Betriebsfeier müssen Sie nicht schützen

Personal Arbeitsrecht MitarbeiterführungDie Frage: Auf der letzten Weihnachtsfeier ist ein Mitarbeiter angetrunken nach Hause gefahren. Er hatte einen Unfall, bei dem er auch verletzt wurde. Gestern kam ein Schreiben seines Anwalts. Er fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld für den Arbeitnehmer ein. Wir hätten unsere Fürsorgepflicht als Arbeitgeber verletzt. Wir hätten den Arbeitnehmer niemals mit dem Auto fahren lassen dürfen. Dabei hat keiner mitgekommen, wie sich der Mann verabschiedet hat. Müssen wir tatsächlich damit rechnen, etwas zahlen zu müssen?

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Die Antwort: Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, wie ein Blick auf das folgende Urteil zeigt:

Mitarbeiterführung: Mitarbeiter bei Betriebsausflug ertrunken

Das war der Fall: Ein Mitarbeiter war bei einem Betriebsausflug total betrunken und in diesem Zustand aus einem Boot gestürzt. Der Mann ertrank. Die Witwe erhob Klage gegen den Arbeitgeber und forderte Schadensersatz.

So urteilten die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main: Der Arbeitgeber ist für diesen tödlichen Unfall nicht unbedingt verantwortlich. Nach Auffassung des Gerichts ist der Arbeitgeber vor allem nicht verpflichtet, den Alkoholkonsum zu unterbinden. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Alkoholmissbrauch aufgefallen sei.

Mitarbeiterführung: Mitarbeiter sind für sich selbst verantwortlich

Die Begründung der Richter: Jeder erwachsene Teilnehmer an einer Betriebsfeier ist für seinen Alkoholkonsum selbst verantwortlich. Insbesondere hat der Arbeitgeber in diesem Fall nicht damit rechnen müssen, dass die Abgabe kostenloser alkoholischer Getränke dazu führe, dass sich erwachsene Mitarbeiter regelrecht betrinken (OLG Frankfurt a. M., 5.9.07, 17 U 11/07).

Mitarbeiterführung: Wann es für Sie dennoch kritisch wird

Praxistipp für Sie: Sie müssen also nicht jeden Mitarbeiter auf einer Feier genau beobachten, ob er zu viel getrunken hat. Insbesondere trifft Sie keine Schuld für einen eventuellen Unfall, wenn der Mitarbeiter trotz Alkoholisierung nach außen hin unauffällig bleibt. Kritisch wird es für Sie erst, wenn der Mitarbeiter schon früher durch Alkoholmissbrauch aufgefallen oder sein völlig betrunkener Zustand offensichtlich ist. In diesem Fall sollten Sie in riskanten Situationen einschreiten und ihn am Heimfahren mit dem eigenen Auto hindern.

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