Kündigung
23.11.2009 Wie ein Arbeitsgericht jetzt Arbeitnehmer zur Weiterbildung verdonnert
- Anzeigen
-
Es gibt sie noch – die älteren Arbeitnehmer, die mit PC, Handy und modernen Arbeitsmitteln wenig am Hut haben. Doch ein am Montag veröffentlichtes Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zeigt: Unter Umständen müssen solche Arbeitnehmer selbst nach jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit mit der Kündigung rechnen.
Es gibt sie noch – die älteren Arbeitnehmer, die mit PC, Handy und modernen Arbeitsmitteln wenig am Hut haben. Doch ein am Montag veröffentlichtes Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zeigt: Unter Umständen müssen solche Arbeitnehmer selbst nach jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit mit der Kündigung rechnen.
Im zugrundeliegenden Fall geht es um einen Kleinbetrieb mit 3 Mitarbeitern. Einer davon hatte bislang keinerlei Interesse daran, sich mit dem Thema „Computer“ und anderen technischen Geräten zu beschäftigen, die er gelegentlich für seine Arbeit brauchte. Er bat kurzerhand seine Kollegen um Hilfe. Nun musste der Arbeitgeber aus finanziellen Gründen einem seiner drei Angestellten kündigen. Die Wahl fiel auf den ältesten Kollegen ohne Computerkenntnisse – obwohl dieser schon seit 40 Jahren im Betrieb war.
Natürlich hielt der 55-jährige Arbeitnehmer angesichts seines Alters die Kündigung für sozial ungerechtfertigt. Er reichte Kündigungsschutzklage ein. So argumentierte er: Es sei Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer auf die zunehmende Technisierung vorzubereiten und sie entsprechend aus- und fortzubilden. Das ergäbe sich schon aus dem Grundsatz der Fürsorgepflicht.
… so die Richter. Denn
- ist es Sache der Arbeitnehmer, sich mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten auf der Höhe der Zeit zu halten. Arbeitnehmer müssen folglich von sich aus versuchen, sich weiterzubilden. Dabei können Sie ggfs. Ihren Arbeitgeber aber um Unterstützung bitten.
- Eine langjährige Betriebszugehörigkeit, ein hohes Lebensalter sowie sonstige Tatsachen, welche eine Person als sozial schwachen Arbeitnehmer ansehen lassen, sind nicht bereits an sich dazu geeignet, eine Kündigung als unwirksam anzusehen. Denn andernfalls wären Arbeitnehmer allein durch Zeitablauf irgendwann unkündbar (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. September 2009, Az. 3 Sa 153/09).
Sicherlich sind die Spielregeln in Kleinbetrieben noch einmal etwas anders als in Mittel- oder Großbetrieben. Trotzdem hat dieses Urteil auch Bedeutung für solche Unternehmen. Denn die Richter schreiben in dem Urteil, das nicht zur Revision zugelassen ist, den Arbeitnehmern eindeutig hinter die Ohren: Der Arbeitgeber kann sich nicht um alles kümmern. Ihr müsst euch auch schon selbst darum bemühen, mit euren Kenntnissen und Fähigkeiten auf der Höhe der Zeit zu bleiben.
Im zugrundeliegenden Fall geht es ja wohlgemerkt nicht darum, dass der Arbeitgeber neue Maschinen angeschafft hat, für die die Arbeitnehmer zu schulen wären, sondern es geht einfach um die Verpflichtung der Arbeitnehmer, mit der Entwicklung Schritt zu halten. Und hier haben die Richter den Grundsatz der Eigenverantwortung nun noch einmal ausdrücklich bestätigt.
- Anzeige -
Den Arbeitgeber-Sonder-Report „Krankheit & Kündigung“ (Verkaufspreis 14,95 Euro) können Sie sich jetzt sofort GRATIS herunterladen!
Klicken Sie einfach hier!
Ihr Vorteil:
Mit diesem Sonderreport erhalten Sie die Antworten auf die heiklen Fragen im Bereich Krankheit & Kündigung. Zum Beispiel:
- Stichwort „Kurzerkrankung“: Wann ist das Maß voll? Wann konnten Sie deshalb endlich kündigen?
- Ausreden und vorgetäuschte Krankheit: So entlarven Sie faule Tricks und ziehen Ihre Mitarbeiter zur Rechenschaft.
- Machen Sie mit Blaumachern kurzen Prozess: Das sind Ihre nächsten Schritte.
- Zauberwort „Krankheitsbedingte Kündigung“ - Hier finden Sie sofort die anwaltsgeprüfte Muster-Kündigung.
Meine Empfehlung:
Wenn Sie mit einer dieser Fragen schon einmal konfrontiert wurden, sollten Sie sich jetzt sofort den Sonder-Report PLUS kommen lassen. Klicken Sie dazu einfach hier.
Informations-Service
Möchten Sie kostenlos und regelmäßig mit den neuesten Informationen rund um das Thema Personal & Arbeitsrecht versorgt werden, ganz einfach per E-Mail?
Kommentare
Jörg Feder sagte am 24.11.2009
Hier geht es ja anscheinend darum, ob und wie weit
1.Kenntnisse zum allgemeinen Berufsbild zählen und
2. als vorhanden vorausgesetzt werden dürfen.
Kommunikation und grundlegende Büroarbeit mit dem Computer ist aber sowohl im Berufsleben als auch ab Klasse 5 in der Schule heute normal.
Somit wurde das Interesse des AG, "normale" MA zu beschäftigen, gewürdigt.
V. Heuser sagte am 23.11.2009
Schön, dass es jedem Arbeitnehmer obliegt, sich mit seinen Kenntnissen auf der Höhe der Zeit zu halten um seinen Arbeitsplatz zu behalten. Leider zu dumm, dass mein Finanzamt dies ganz anders sieht und alle Literatur, die nicht leicht und eindeutig dem beruflichen zuzuordnen ist der privaten Lebensführung zurechnet und damit für nicht steuerlich absetzfähig erachtet...
Ähnliche Beiträge
Kündigung, 28.01.2010
Kündigungen sind für alle Beteiligten unangenehm. Um die ganze Situation etwas „erträglicher“ und berechenbarer zu gestalten, wünschen sich viele Arbeitgeber bei Kündigungen deshalb hieb- und stichfeste Regelungen.
weiterlesen
weitere News zu Kündigung
Kündigung, 06.06.2009
Seit 1.1.2009 obliegt Ihnen eine Hinweispflicht nach § 38 SGB III (bis 31.12.2008 nach § 37b SGB III). Ihre Arbeitnehmer und Azubis, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, müssen Sie darüber informieren, dass sie sich spätestens 3 Monate vor dem Arbeitsende persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden müssen.
weiterlesen
weitere News zu Kündigung
Kündigung, 21.03.2009
Kündigen Sie, gilt für Sie die strenge Schriftform. Alles andere macht Ihre Kündigung unwirksam. Aber: Ist auch Ihr Betriebsrat an diese strenge Formvorschrift gebunden?
weiterlesen
weitere News zu Kündigung
Kündigung, 20.05.2008
Wenn ein Mitarbeiter über Jahre hinweg immer und immer wieder negativ auffällt, ist es irgendwann genug. Sie wollen ihm die Kündigung aussprechen, vielleicht sogar außerordentlich aus wichtigem Grund.
weiterlesen
weitere News zu Kündigung
Unsere Bestseller
-
1
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
-
Sie sind Geschäftsführer und sind die Plackerei leid, wenn Sie mal wieder ein Arbeitszeugnis schreiben oder einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen müssen?
In diesem Informationsdienst für Arbeitgeber und Personalverantwortliche erfahren Sie, wie Sie Ihre Arbeit schnell und rechtssicher erledigen und teure Klagen verhindern.
Jetzt testen
-
2
Personal aktuell
-
"Schwanger? Wie schön für Sie ..." - Und was machen Sie als Personalverantwortlicher jetzt? Stellen Sie sich diese Frage angesichts des kniffligen Themas auch?
Mit "Personal aktuell" bleiben Sie nicht nur bei Mutterschutz und Elternzeit immer auf dem neusten Stand - sondern in allen Personalfragen! Wir informieren Sie über die neusten Entwicklungen in Sachen Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Mitarbeiterführung. In nur 15 Minuten pro Monat!
Jetzt testen
-
3
Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell
-
Schalten Sie Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung zuverlässig aus!
Mit diesem Informationsbrief gibt es eine stets top-aktuelle Informationsquelle für Sie, mit der Sie garantiert betriebprüfungssicher Aushilfen abrechnen, Mini-Jobber einsetzen und
Teilzeitkräfte entlohnen. Monat für Monat die neuesten Berichte, Gesetzesänderungen und Urteile rund um das Thema Teilzeitkräfte und Aushilfen.
Jetzt testen
-
4
Praxishandbuch Personal
-
Sie wollen einem Mitarbeiter 100% rechtssicher sagen: „Sie sind entlassen!“, ohne anschließende Querelen vor dem Arbeitsgericht?
Das "Praxishandbuch Personal" bietet Ihnen anwaltsgeprüfte und praxiserprobte Anleitungen zur sicheren Mitarbeiter-Auswahl, erfolgreichen Mitarbeiter-Führung und rechtssicheren Erteilung von Abmahnungen, Kündigungen und Zeugnissen. 100% Rechtssicherheit für Ihre Personalarbeit!
Jetzt testen
-
5
HRexperten24.de – das Portal für Personaler, Führungskräfte und Arbeitgeber
-
Bei HRexperten24.de finden Sie auf jede Frage eine Antwort, egal ob es sich um arbeitsrechtliche Fragestellungen handelt oder um Themen wie Mitarbeiterführung, Recruiting oder Vergütungskonditionen. Wir garantieren nicht nur, dass Sie in nur wenigen Sekunden zur gewünschten Information kommen, sondern sorgen vor allem für rechtssichere und top-aktuelle Auskünfte.
Jetzt testen
Die neuesten Praxistipps, Checklisten, Gesetzes- änderungen und Urteile zur erfolgreichen Mitarbeiter- führung und für Ihre eigene Karriereplanung
Jetzt gratis testen!
inkl. Broschüre "Quickfinder Personal 2010"
Über 500 aktuelle Formulare, Verträge, Arbeitshilfen, Checklisten
Mit der neuen CD-ROM können Sie ab sofort noch schneller und erfolgreicher Ihre Mitarbeiter auswählen, führen, abrechnen, abmahnen, kündigen u.v.m.
Jetzt bestellen