Arbeitgebertage Arbeitsrecht & Personal, Personaler, Veranstaltungen, Seminar

Arbeitgebertage Arbeitsrecht & Personal

Erfahrungsaustausch und Praxiswissen für Ihre Personalarbeit

7 Referenten in 9 Vorträgen und 9 Round-Tables liefern Ihnen kompakt in nur 2 Tagen das aktuelle Praxiswissen für Ihre Personalarbeit.

Am 09. + 10.11.2010 in Köln

Arbeitgebertage Arbeitsrecht & Personal, Personaler, Veranstaltungen, Seminar

BASISINFOS ZUM THEMA ABMAHNUNG

Alttext zum Bild

So bereiten Sie die Sanktion gegen das Fehlverhalten rechtssicher vor

Bedenken Sie, dass Ihr Mitarbeiter die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen kann. Deshalb ist die sorgfältige Vorbereitung, Formulierung und der Ausspruch der Abmahnung mit allerhöchster Priorität durchzuführen. Gehen Sie daher in solchen Situationen mit folgenden Schritten vor:


1. Schritt: Die Klärung des Sachverhalts und die Beweissicherung

Als Arbeitgeber müssen Sie in einem späteren verhaltensbedingten Kündigungsschutzprozess darlegen und beweisen, dass die Abmahnung berechtigt war. Der wichtigste Schritt bei der Vorbereitung der Abmahnung ist deshalb die Recherche und die Dokumentation des Sachverhalts. Wenn Sie als Arbeitgeber hier ungenau vorgehen, werden Sie den Prozess vermutlich verlieren.

Arbeitgeber-Tipp: Halten Sie die Aussagen beteiligter Personen möglichst schriftlich fest. Lassen Sie die Aussagen auch unterschreiben. Unbedachte und voreilige Vorwürfe schalten Sie damit vermutlich aus. Denn wenn eine Aussage schriftlich erfolgt und unterschrieben wird, überlegt sich der Aussagende meistens sehr genau, ob er bei seinem Vorwurf bleibt. Sie haben dann eine sicherere Grundlage für eine Abmahnung. Hinzu kommt, dass dem Aussagenden die Erinnerung durch Vorhalt der Aussage wesentlich leichter fällt, wenn später eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird und der Aussagende in dem Arbeitsgerichtsprozess als Zeuge auftreten muss. 

Besonders wichtig ist die rechtzeitige und umfassende Sicherung der Beweise. Auf diese Beweise kommt es in einem späteren Kündigungsschutzprozess vielleicht entscheidend an. Deshalb ist die umfassende Beweissicherung das A und O einer erfolgreichen Sanktion gegen Fehlverhalten.

Beispiel: Der Zeitklauer

Ihr Mitarbeiter Franz W. hat Ihnen berichtet, dass sich sein Kollege Uwe H. am 12.05. nach der Mittagspause gegen 13:00 Uhr an der Stechuhr wieder zur Arbeit eingestempelt hat. Danach habe er aber für eine Stunde die Firma verlassen und sei in der Stadt spazieren gegangen. Ein weiterer Mitarbeiter Holger H. habe Uwe H. gegen 13:30 Uhr in der Stadt gesehen.

Folge: Sichern Sie die Beweise. Lassen Sie sich einen Ausdruck der Zeiterfassung vom 12.05. anfertigen. Schreiben Sie ein Protokoll zu den Aussagen von Franz W. und lassen Sie das Protokoll von Franz W. und Holger H. unterschreiben. 


2. Schritt: Jetzt folgt das Mitarbeitergespräch

Vor dem Ausspruch einer Abmahnung oder einer anderen Sanktion eines Fehlverhaltens sollten Sie grundsätzlich immer mit Ihrem Mitarbeiter ein Gespräch führen und ihm ermöglichen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Arbeitnehmer hat insoweit ein Anhörungsrecht, das ergibt sich mittelbar aus §82 Abs. 1 BertVG.

Gerade Missverständnisse und unklare Sachverhalte lassen sich klären, ohne dass eine Abmahnung ausgesprochen werden muss. Vergessen Sie nicht: Sie sind der Chef und können entscheiden, ob Sie abmahnen oder nicht.

Gesteht Ihnen der Mitarbeiter zum Beispiel, dass er das erneute Ausstempeln für den Spaziergang durch die Stadt einfach nur vergessen hatte, können Sie frei ihm nur nachträglich die Zeit von seinem Zeiterfassungskonto streichen und ihn auffordern, zukünftig etwas genauer auf die Betätigung der Stempeluhr zu achten.

Handelt es sich bei ihm außerdem um einen sehr bewährten und zuverlässigen Kollegen, bietet sich eine solche Entscheidung geradezu an.


3. Schritt: Die Formulierung der Abmahnung

Im nächsten Schritt müssen Sie das Fehlverhalten konkret beschreiben und entsprechend formulieren. Als Arbeitgeber müssen Sie die unzureichenden Leistungen oder das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters durch konkrete Fakten oder Beispiele (auch nach Ort und Zeit) so genau beschreiben, dass es keinen Zweifel daran gibt, welchen Vorgang Sie beanstanden.

Eine solche konkrete Sachverhaltsbeschreibung kann wie folgt aussehen:

„Am 12. Mai 2005 haben Sie sich um 13:03 Uhr nach der Mittagspause wieder zur Arbeit eingestempelt. Uns liegt der entsprechende Ausdruck des Zeiterfassungsgeräts vor. Außerdem stand Ihr Kollege, Herr W., direkt hinter Ihnen und hat das Einstempeln beobachtet.

Danach haben Sie das Firmengelände verlassen und sind in der Stadt spazieren gegangen. Das Verlassen des Firmengeländes wurde auch von Herrn W. beobachtet. Herr H. aus der Gebäudeleitzentrale hat Sie in der Stadt beim Spazierengehen um 13:30 Uhr gesehen. Nach etwa einer Stunde sind Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt. Auch dies kann Herr W. bezeugen.“

In keinem Fall sind allgemeine Beschreibungen und schlagwortartige Bezeichnungen ausreichend. Vermeiden Sie also folgende pauschale Beschreibungen:

Häufig streitet man sich später über den Punkt, ob überhaupt eine arbeitsvertragliche Pflicht bestanden hat, gegen die verstoßen wurde. Sagen Sie Ihrem Mitarbeiter deshalb bereits in der Abmahnung ganz klar und deutlich, wogegen er verstoßen hat. Eine solche Muster-Formulierung kann wie folgt aussehen:

„Wie Ihnen bekannt ist, sind Sie nach unserer Arbeitszeitordnung verpflichtet, sich zu Beginn und zum Ende jeder Pause am Zeiterfassungsgerät ein- bzw. auszustempeln. Sie haben damit gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen“.

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeiter deutlich darauf hinweisen, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährdet ist (BAG, Urteil vom 17.2.1994, Aktenzeichen: 2 AZR 616/93; in AP Nr. 116 zu § 626 BGB). Weisen Sie Ihren Mitarbeiter unmissverständlich darauf hin, dass er im Wiederholungsfall mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen muss. Folgende Muster-Formulierung macht Ihrem Mitarbeiter klar, womit er im Wiederholungsfall zu rechnen hat:

„Wir fordern Sie auf, zukünftig das Zeiterfassungsgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Im Wiederholungsfall oder bei vergleichbaren arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen sind wir gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen.“

Nicht ausreichend sind folgende Formulierungen, die Sie in jedem Fall vermeiden sollten:

Ihre Abmahnung ist – abgesehen von wenigen Schriftformvorschriften in Tarifverträgen – an keine Form gebunden. Sie ist auch mündlich möglich, zulässig und wirksam.

Spätestens im Kündigungsschutzprozess bekommen Sie aber ein Problem, denn als Arbeitgeber tragen Sie die Darlegungs- und Beweislast für die Kündigungsgründe.

Arbeitgeber-Tipp: Aus Gründen der Beweissicherung und zur Vermeidung von Missverständnissen sollten Sie deshalb unbedingt die Schriftform einhalten und als Überschrift auch die Bezeichnung „Abmahnung“ verwenden.


- Anzeige -

Haben Sie jemals beim Verfassen eines Zeugnisses gedacht: „Verdammt, wie schreib ich das?“

Wenn ja, geht es Ihnen wie über der Hälfte aller Arbeitgeber, die an dieser Aufgabe manchmal schier verzweifeln. Hier ist die GRATIS-Lösung für Sie!

Wenn Sie jetzt hier klicken, erhalten Sie GRATIS per PDF zum Sofort-Download – den Spezial-Report „In 5 Minuten zum rechtsicheren Arbeitszeugnis“.

Tipp:
Ganz egal, ob Sie ein sehr gutes Zeugnis ausstellen wollen – oder eines, dass unmissverständlich signalisiert: „Achtung, Problemmitarbeiter“ – mit diesem Spezialreport verfassen Sie selbst schwierigste Arbeitszeugnisse innerhalb weniger Minuten.

Und das Beste:

Sie erhalten diesen exklusiven Spezialreport GRATIS. Klicken Sie einfach hier – und er ist gleich bei Ihnen!

Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte

So sichern Sie erfolgreich Ihr gutes Recht als Arbeitgeber

Jetzt gratis testen!

Unsere Bestseller

1 Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Sie sind Geschäftsführer und sind die Plackerei leid, wenn Sie mal wieder ein Arbeitszeugnis schreiben oder einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen müssen?

In diesem Informationsdienst für Arbeitgeber und Personalverantwortliche erfahren Sie, wie Sie Ihre Arbeit schnell und rechtssicher erledigen und teure Klagen verhindern. Jetzt testen

2 Personal aktuell

"Schwanger? Wie schön für Sie ..." - Und was machen Sie als Personalverantwortlicher jetzt? Stellen Sie sich diese Frage angesichts des kniffligen Themas auch?

Mit "Personal aktuell" bleiben Sie nicht nur bei Mutterschutz und Elternzeit immer auf dem neusten Stand - sondern in allen Personalfragen! Wir informieren Sie über die neusten Entwicklungen in Sachen Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Mitarbeiterführung. In nur 15 Minuten pro Monat! Jetzt testen

3 Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell

Schalten Sie Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung zuverlässig aus!

Mit diesem Informationsbrief gibt es eine stets top-aktuelle Informationsquelle für Sie, mit der Sie garantiert betriebprüfungssicher Aushilfen abrechnen, Mini-Jobber einsetzen und Teilzeitkräfte entlohnen. Monat für Monat die neuesten Berichte, Gesetzesänderungen und Urteile rund um das Thema Teilzeitkräfte und Aushilfen. Jetzt testen

4 Praxishandbuch Personal

Sie wollen einem Mitarbeiter 100% rechtssicher sagen: „Sie sind entlassen!“, ohne anschließende Querelen vor dem Arbeitsgericht?

Das "Praxishandbuch Personal" bietet Ihnen anwaltsgeprüfte und praxiserprobte Anleitungen zur sicheren Mitarbeiter-Auswahl, erfolgreichen Mitarbeiter-Führung und rechtssicheren Erteilung von Abmahnungen, Kündigungen und Zeugnissen. 100% Rechtssicherheit für Ihre Personalarbeit! Jetzt testen

5 HRexperten24.de – das Portal für Personaler, Führungskräfte und Arbeitgeber

Bei HRexperten24.de finden Sie auf jede Frage eine Antwort, egal ob es sich um arbeitsrechtliche Fragestellungen handelt oder um Themen wie Mitarbeiterführung, Recruiting oder Vergütungskonditionen. Wir garantieren nicht nur, dass Sie in nur wenigen Sekunden zur gewünschten Information kommen, sondern sorgen vor allem für rechtssichere und top-aktuelle Auskünfte. Jetzt testen

Arbeitgeber, Betriebsrat, Veranstaltung, Seminar, Arbeitsrecht

3. Arbeitgebertage zum Brennpunkt Betriebsrat

Strategien, Rechtstipps und Praxiserfahrungen im Umgang mit der Mitbestimmung

7 Referenten in 8 Fachvorträgen, 8 Round-Tables, 1 Podiums- diskussion und 1 Fragerunde liefern Ihnen Praxisantworten und Praxislösungen zum Umgang mit dem Betriebsrat.

Am 15. + 16.9.2010 in Berlin

3. Arbeitgebertage zum Brennpunkt Betriebsrat, Arbeitgeber, Betriebsrat, Veranstaltung, Seminar, Arbeitsrecht

Informations-Service

Möchten Sie kostenlos und regelmäßig mit den neuesten Informationen rund um die Themen Personal & Arbeitsrecht versorgt werden, ganz einfach per E-Mail?


Grundlagenseminar Betriebsverfassungsrecht für Personaler und Arbeitgeber, Personal, Arbeitsrecht, Veranstaltung

Grundlagenseminar Betriebsverfassungs- recht für Arbeitgeber & Personaler

Erlernen Sie kompakt an nur einem Tag von zwei Topexperten das nötige Grundwissen, um konstruktiv mit Ihrem Betriebsrat zusammenarbeiten und ihn wenn nötig auch in seine Schranken zu weisen.

Am 14.09.2010 in Berlin

Grundlagenseminar Betriebsverfassungsrecht für Personaler und Arbeitgeber, Personal, Arbeitsrecht, Veranstaltung

Führungskraft aktuell

Die neuesten Praxistipps, Checklisten, Gesetzes- änderungen und Urteile zur erfolgreichen Mitarbeiter- führung und für Ihre eigene Karriereplanung

Jetzt gratis testen!

CD-ROM Formulare und Verträge für die Personalpraxis 2010

inkl. Broschüre "Quickfinder Personal 2010"

Über 500 aktuelle Formulare, Verträge, Arbeitshilfen, Checklisten

Mit der neuen CD-ROM können Sie ab sofort noch schneller und erfolgreicher Ihre Mitarbeiter auswählen, führen, abrechnen, abmahnen, kündigen u.v.m.

Jetzt bestellen
Kundenservice Orange

Service

Beratung & Bestellung 24h rund um die Uhr!

0228 / 95 50 120

Anfrage per E-Mail