Teilzeitkräfte und Aushilfen, 30.08.2010
Beschäftigten Sie einen Studenten als Werkstudenten oder Praktikanten, sollten Sie einen umfassenden Arbeitsvertrag ausarbeiten.
Grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag mit einem Studenten wie mit allen anderen Arbeitnehmern auch formlos, das heißt mündlich möglich. Nach § 1 Nachweisgesetz (NachwG) sind Sie aber verpflichtet – falls das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert – dem Mitarbeiter die wesentlichen Vertragsbedingungen in Schriftform auszuhändigen. Daher empfiehlt es sich von Anfang an einen schriftlichen Vertrag zu schließen.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 27.08.2010
jetzt in der Sommerzeit und in den Semesterferien ist die Beschäftigung von Studenten für Sie ein großes Thema. Dafür gibt es einen handfesten finanziellen Grund: Wenn Sie es richtig machen, haben Sie Möglichkeit, Studenten nahezu sozialversicherungsfrei zu beschäftigen.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 25.08.2010
Das automatische Ende eines Arbeitsvertrags ist ein großer Vorteil für Sie, wenn Sie Aushilfen beschäftigen. Sie müssen nicht kündigen und der Mitarbeiter ist genau so lange vorübergehend bei Ihnen beschäftigt, wie Sie ihn benötigen. Das gilt aber nur, wenn Sie den Arbeitsvertrag wirksam befristen und das Befristungsende auch wirklich einhalten.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 20.08.2010
Ein gar nicht so seltener Fall: Während der Sommermonate beschäftigen Sie Studenten als Aushilfen. Dann stellen Sie fest, dass Student x gar nicht an der ortsansässigen Universität studiert, sondern ganz woanders. Jetzt müssen Sie handeln!
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 19.08.2010
Die Frage: Eine unserer Arbeitnehmerinnen kehrt am 15. September aus der Elternzeit zurück. Nun hat sie angekündigt, in Teilzeit arbeiten zu wollen. Müssen wir diesen Wunsch erfüllen?
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 11.08.2010
Sozialversicherungsfreiheit besteht für den Studenten im Rahmen seiner Beschäftigung in Ihrer Firma, wenn sein monatliches Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 beträgt (= 400-Euro-Job) oder die Beschäftigung kurzfristig ist. Dafür muss die Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Voraus vertraglich begrenzt sein.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 09.08.2010
Endlich haben sich auch die Spitzenverbände der Sozialversicherung einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 angeschlossen und entschieden: Studenten in einem praxisintegrierten dualen Studium sind nicht als Arbeitnehmer oder Auszubildende anzusehen – und zwar auch dann nicht, wenn sie durchgehend eine Praktikantenvergütung erhalten. Folge: damit sind diese Beschäftigungsverhältnisse nunmehr auch offiziell sozialabgabenfrei.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 06.08.2010
Trauen auch Sie dem Aufschwung noch nicht so recht? Und wollen auch Sie deshalb noch nicht wieder neue Mitarbeiter fest anstellen?
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 04.08.2010
Die Urlaubsberechnung von Teilzeitkräften und Aushilfen bleibt ein ständiger Quell der Verwirrung. Müssen Sie die geleistete Stundenzahl ansetzen? Oder hat die eine Aushilfskraft, die ein Drittel der normalen Arbeitszeit leistet, auch nur Anspruch auf ein Drittel des normalen Jahresurlaubs?
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 01.08.2010
Die Frage: Eine Kollegin arbeitet in unserem Betrieb in Altersteilzeit. Und zwar in Form von Teilzeitarbeit. Auf Grund von Urlaub und Krankheit vieler Arbeitnehmer hat unser Arbeitgeber jetzt das Problem, dass er laufende Aufträge nicht erfüllen kann.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 23.07.2010
Wenn Sie das Entgelt für Ihre Teilzeitkräfte festlegen, dürfen Sie bei der Zuteilung von Entgeltbestandteilen keinen Fehler machen. Mit fehlerhaften Kürzungen könnten Sie Teilzeitkräfte nach § 4 TzBfG benachteiligen. Die entsprechenden Vertragsbestandteile sind dann unwirksam und Ihnen drohen entsprechende Nachzahlungen.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 14.07.2010
Ferienzeit – eine gute Gelegenheit für Schüler einmal ins Arbeitsleben hineinzuschnuppern und sich ein paar Euro selbst zu verdienen. Besonders günstig ist das für Sie, wenn Sie Ihre eigenen Kinder in den Ferien als Aushilfen beschäftigen – dann bleibt der Lohn, den Sie als Betriebsausgabe absetzen, in der Familie.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 13.07.2010
Die Frage: Wir haben unsere Mitarbeiter auf eine Weiterbildung gesandt, die von 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr mit einer Stunde Pause dauerte. Nun stellt sich die Frage, wie das zu vergüten ist.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 12.07.2010
Planen auch Sie, in der jetzt anstehenden Sommerzeit, Aushilfen einzustellen – als Vertretung für Mitarbeiter, die in Urlaub sind? Dabei müssen Sie einiges beachten, um teure Fehler zu vermeiden. Hier die wichtigsten Punkte.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 07.07.2010
Die Frage: Eine Mitarbeiterin hat sich jetzt, kurz vor der Entbindung, entschlossen, doch noch Elternzeit zu beantragen. Sie möchte dann in Teilzeit arbeiten. Müssen wir dem stattgeben?
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