Sozialversicherung

30.07.2010 Privat krankenversicherte Mitarbeiter: Das sind Ihre Zahlungspflichten für die Angehörigen

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Privat krankenversicherten Mitarbeitern müssen Sie einen Beitragszuschuss zahlen. Der orientiert sich am Beitrag des Arbeitnehmer und beträgt derzeit maximal 262,50 € für die Krankenversicherung und 36,56 € (in Sachsen 17,81€) für die Pflegeversicherung.

 

Dabei werden nicht nur die Beiträge für den Mitarbeiter selbst berücksichtigt, sondern eventuell auch die seines Ehepartners und der Kinder (§ 257 Abs. 2 SGB V). Da dieser Punkt in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten führt, hier ein Überblick, wann Sie auch für die Angehörigen Ihres Mitarbeiters zahlen müssen:

Und nachdem das nun geklärt ist – hier noch mein Spezial-Tipp für heute:

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Kommentare

Maximaler Zuschuss sagte am 03.08.2010

Leider ist das Thema nicht vollumfänglich beschrieben:
Es wird keine Aussage drüber gemacht, dass der KV-AG-Anteil auch bei mitversicherten Ehepartner, Kinder bei max 262,50 € bleibt.
Das ist doch so oder?

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