Sozialversicherung
17.09.2009 Sozialversicherung: Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2010 - So sehen sie aus
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Alle Jahre wieder … werden die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung angepasst. Und alle Jahre wieder, im September, werden die ersten Zahlen hierfür vorgelegt. Die können zwar noch variieren – tun sie aber in der Regel nicht. Insofern lohnt sich für Sie als Entgeltabrechner deshalb der Blick auf die folgenden Zahlen – ganz nach dem Motto: „Womit werde ich 2010“ rechnen.
Alle Jahre wieder … werden die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung angepasst. Und alle Jahre wieder, im September, werden die ersten Zahlen hierfür vorgelegt. Die können zwar noch variieren – tun sie aber in der Regel nicht. Insofern lohnt sich für Sie als Entgeltabrechner deshalb der Blick auf die folgenden Zahlen – ganz nach dem Motto: „Womit werde ich 2010“ rechnen.
Ein Wort vorweg: Nach dem jetzigen Stand bleiben die Beitragssätze in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung unverändert. Hier kann sich natürlich durch die Bundestagswahl noch etwas ändern. So hat die Partei „Die Linke“ bereits angekündigt, dass sie im Fall einer Koalitionsvereinbarung auf jeden Fall auf einem Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen und einer Anpassung der Beiträge (in diesem Fall dann nach unten) pochen wird. Da das Streichen der Beitragsbemessungsgrenze verfassungswidrig wäre (ein „Spitzenverdiener“ (125.000 Euro und mehr Jahresbrutto) hätte demnach über 70 % Abgaben (inkl. Steuern), was vom Bundesverfassungsgericht bereits kassiert worden ist.
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Doch wie sehen die Zahlen nun konkret aus?
Rentenversicherung
| Alte Bundesländer: |
Neue Bundesländer: |
Allgemeinen Rentenversicherung:
Neue Beitragsbemessungsgrenze + 100€ gegenüber dem Vorjahr :
66.000 € /Jahr = 5.500 € / Monat
Knappschaftliche Rentenversicherung:
Neue Beitragsbemessungsgrenze + 150 € gegenüber dem Vorjahr :
81.600 € /Jahr = 6.800 € / Monat |
Allgemeinen Rentenversicherung:
Neue Beitragsbemessungsgrenze + 100 € gegenüber dem Vorjahr :
55.800 € /Jahr = 4.650 € / Monat
Knappschaftliche Rentenversicherung:
Neue Beitragsbemessungsgrenze + 100€ gegenüber dem Vorjahr :
68.400 € /Jahr = 5.700 € / Monat |
Rentenversicherung:
| Alte Bundesländer: |
Neue Bundesländer: |
Neue Beitragsbemessungsgrenze + 100 € gegenüber dem Vorjahr :
66.000 € /Jahr = 5.500 € / Monat |
Neue Beitragsbemessungsgrenze + 100 € gegenüber dem Vorjahr :
55.800 € /Jahr = 4.650 € / Monat |
Krankenversicherung + Pflegeversicherung
| Allgemeine Jahresarbeitsgrenze* = + 1.350 Euro |
| Jahres-Wert 2010: |
49.950 € (alt: 48.600 €) |
| Monatswert 2010 |
4.162,50 € |
| Beitragsbemessungsgrenze 2010 = + 900 Euro |
45.000 Euro (alt: 44.100 €) |
* Seit 2003 müssen zwischen der allgemeinen und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze unterscheiden: Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einer privaten Versicherung substitutiv versichert waren. Das ist dann der Fall, wenn der private Versicherungsvertrag dazu diente, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu ersetzen.
| Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze* = + 900 Euro |
| Jahres-Wert 2010: |
45.000 € (alt: 44.100 €) |
| Monatswert 2010 |
3.750 € |
Sie wissen – die Bezugsgröße, verankert in § 18 SGB IV, ist eine dynamische Rechengröße, von der viele andere Beträge des Sozialrechts linear abhängen. Sie entspricht dem Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres). Die Bezugsgröße 2010 ändert sich, aufgrund der „guten“ Tariflohnabschlüsse 2008 natürlich auch – und zwar soll sie
- In den alten Bundesländern 30.600 Euro/ Jahr ( = 2.555 Euro/Monat), und in den
- Neuen Bundesländern 26.040 Euro/ Jahr 8= 2.170 Euro/Monat) betragen.
Achtung: Die Bezugsgrößen „neue Bundesländern“ gelten nur für Arbeitslosen- und Rentenversicherung. In Bezug auf Krankenversicherung und Pflege gelten bundesweit die Werte der „alten“ Bundesländer.
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