Sozialversicherung, 25.08.2010
Die Frage: Wir haben ein betriebliches Sommerfest mit einem sportlichen Wettbewerb für alle Mitarbeiter veranstaltet. Bei diesem Wettkampf hat sich ein Mitarbeiter verletzt. Unsere Berufsgenossenschaft ist aber nun der Ansicht, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelt.
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Sozialversicherung, 17.08.2010
Teilzeitkräfte, die mehr als 400 € und maximal 800 € monatlich verdienen, befinden sich in der sogenannten Gleitzone. Bei diesen Mitarbeitern berechnen Sie die Arbeitnehmerbeiträge nicht nach dem tatsächlichen Entgelt, sondern nach einer reduzierten Bemessungsgrundlage. Für Sie stellt sich dadurch die Frage: Welches Entgelt ist in einer Meldung anzugeben?
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Sozialversicherung, 30.07.2010
Privat krankenversicherten Mitarbeitern müssen Sie einen Beitragszuschuss zahlen. Der orientiert sich am Beitrag des Arbeitnehmer und beträgt derzeit maximal 262,50 € für die Krankenversicherung und 36,56 € (in Sachsen 17,81€) für die Pflegeversicherung.
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Sozialversicherung, 07.07.2010
Seit dem 1.7.2010 gibt es eine Ausweitung des lästigen Meldeverfahren bei Kündigung und Entlassung. Den Datenbaustein DBKE nämlich. Den müssen Sie seit 1.7.2010 melden, sobald es zur Kündigung oder Entlassung eines Arbeitnehmers kommt ODER wenn ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung herausfällt. Doch was ist mit den Freitextfeldern im Baustein DBKE?
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Sozialversicherung, 05.07.2010
Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden unter Umständen wieder versicherungspflichtig. Das passiert beispielsweise dann, wenn ein Beschäftigter seine Arbeitszeit auf eine Teilzeitstelle verringert. In diesen Fällen können sich die Mitarbeiter von der Versicherungspflicht befreien lassen. ABER: Diese Befreiung ist unwiderruflich und gilt für alle weiteren Arbeitsverhältnisse.
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Sozialversicherung, 23.06.2010
Eine Mitarbeiterin wurde auf dem Weg zur Arbeit überfallen und verletzt. Nun möchte sie wissen, ob sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Wie ist die Rechtslage?
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Sozialversicherung, 21.06.2010
Mit einem neuen Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts sollen die Bußgeldvorschriften des § 111 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) erweitert werden. Damit droht Ihnen auch bei Verstößen gegen Meldepflichten in Bezug auf die gesetzliche Unfallversicherung und die berufsständischen Versorgungswerke nach § 28a SGB IV ein Bußgeld.
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Sozialversicherung, 21.05.2010
Solange Ihre schwangere Mitarbeiterin Arbeitsentgelt bezieht, gibt es keine Besonderheiten zu beachten. Sobald allerdings ein Beschäftigungsverbot besteht, gilt das Folgende:
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Sozialversicherung, 16.04.2010
Der Fall: Ein Steuerberater hatte eine Vollzeitkraft für 1.100 € brutto im Monat eingestellt. Tatsächlich bekam sie 2 Jahre lang monatlich nur einen Bruttolohn von 500 € und zusätzlich 700 € als steuer- und beitragsfreien Zuschuss für doppelte Haushaltsführung. Anschließend (die doppelte Haushaltsführung war damals nur für 2 Jahre möglich) erhielt sie einen Bruttolohn von 1.600 €/ Monat.
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Sozialversicherung, 01.04.2010
Zahlen Sie eine Einmalzahlung erst nach dem Ende der Beschäftigung aus, müssen Sie diese grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Beschäftigung zuordnen.
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Sozialversicherung, 31.03.2010
Beim Thema „Scheinselbstständigkeit“ machen die Sozialversicherungsträger ernst – und werden dabei von den Gerichten unterstützt, wie ein brandaktuelles Urteil zeigt, das noch weitreichende Auswirkungen haben kann.
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Sozialversicherung, 26.03.2010
es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass der Versicherungsschutz verloren geht, wenn die Arbeit trotz einer Krankschreibung durch einen Arzt aufgenommen wird. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.
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Sozialversicherung, 03.03.2010
Eine befristete Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
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Sozialversicherung, 26.02.2010
Fall 1: 400-€-Jobber/Kurzfristig Beschäftigte
Der Betriebsprüfer bringt aus der Betriebsprüfdatei der Deutschen Rentenversicherung oft Daten geringfügig oder kurzfristig beschäftigter Aushilfen mit. Üben Ihre geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, werden die Arbeitsentgelte zusammengerechnet. Erklärungen Ihrer Arbeitnehmer, ob mehrere Beschäftigungen ausgeübt werden, schützen zwar nicht vor Beitragsnachforderungen. Wenn Ihr Arbeitnehmer bewusst oder grob fahrlässig falsche Angaben
gemacht hat, können Sie jedoch Regressansprüche geltend machen.
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Sozialversicherung, 24.02.2010
Zahlen Sie Ihrem Mitarbeiter kein Arbeitsentgelt, fehlt es grundsätzlich an der Voraussetzung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Bei kurzfristigen Unterbrechungen der Entgeltzahlung wie unbezahltem Urlaub bleiben die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Versicherungsverhältnisse in der Renten- und Arbeitslosenversicherung für längstens einen Monat bestehen. Um das Meldeverfahren richtig abzuwickeln, müssen Sie zwischen vier Fällen unterscheiden:
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