Lohnabrechnung News

15.04.2009 Lohnabrechnung: Zählen Pausenzeiten bei der zu entlohnenden Arbeitszeit mit?

Lohn Gehalt LohnabrechnungDie Frage: Nach § 4 Arbeitszeitgesetz hat ein Arbeitnehmer nach 6 Stunden 30 Minuten Pause zu machen. Heißt das wirklich, dass z.B. an einem Freitag bei einer Stempelzeit von 7:00 bis 13:10 eine Pause von 30 Minuten abzuziehen ist, so dass ein Stundenlöhner nur für 5 Stunden und 40 Minuten Arbeitszeit zu bezahlen ist?

 

Lohnabrechnung: Pausen sind vorgeschrieben

Die Antwort: Ihre Mitarbeiter dürfen nicht 8 oder 10 Stunden durcharbeiten. § 4 ArbZG sieht deshalb im Voraus festgelegte Pausen von mindestens 15 Minuten Länge vor:

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Tägliche Arbeitszeit

bis zu 6 Stunden
mehr als 6 Stunden
mehr als 9 Stunden

Mindestpausenzeit

keine
30 Minuten
45 Minuten

Die Pause muss dabei aber nicht „am Stück“ genommen, sondern kann in einzelne Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Lohnabrechnung: Wie hoch die Mindestpausenzeit ist

Beispiel: Herr Weinfurth arbeitet 8 Stunden pro Tag. Die Mindestpausenzeit beträgt somit 30 Minuten täglich. Dann wären z.B. zwei 15-minütige Pausen denkbar (oder eine 30- minütige).

Es reicht übrigens aus, wenn Sie den groben Zeitrahmen für die Pause vorgeben, also z. B. „zwischen 12 und 14 Uhr“ oder „nach spätestens 6 Arbeitsstunden“.

Lohnabrechnung: Pausen müssen tatsächlich arbeitsfrei sein

Wenn Sie Arbeitnehmer haben, die 6 1/2 Stunden arbeiten, heißt das aber nicht, dass dann 30 Minuten einfach nicht bezahlt werden. Vielmehr müssen die Pausen auch tatsächlich arbeitsfrei sein. Arbeiten die Stundenlöhner durch, muss natürlich die komplette Arbeitszeit bezahlt werden.

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