Lohnabrechnung, 01.09.2010
Der Hintergrund ist hierbei folgender:
Wenn ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, hält das Finanzamt die Hand auf. Es will dann entweder eine genaue Abrechnung des Privatanteils (Fahrtenbuch), um diesen geldwerten Vorteil zu versteuern – oder es verlangt pro Monat 1 % des Bruttolistenpreises als zusätzliche Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuer. Und für die Fahrten zwischen Wohnort des Mitarbeiters zur Arbeit hält es die Hand nochmals auf und will 0,03 % des Bruttolistenpreises zusätzlich einbeziehen.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 30.08.2010
Beschäftigten Sie einen Studenten als Werkstudenten oder Praktikanten, sollten Sie einen umfassenden Arbeitsvertrag ausarbeiten.
Grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag mit einem Studenten wie mit allen anderen Arbeitnehmern auch formlos, das heißt mündlich möglich. Nach § 1 Nachweisgesetz (NachwG) sind Sie aber verpflichtet – falls das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert – dem Mitarbeiter die wesentlichen Vertragsbedingungen in Schriftform auszuhändigen. Daher empfiehlt es sich von Anfang an einen schriftlichen Vertrag zu schließen.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 27.08.2010
jetzt in der Sommerzeit und in den Semesterferien ist die Beschäftigung von Studenten für Sie ein großes Thema. Dafür gibt es einen handfesten finanziellen Grund: Wenn Sie es richtig machen, haben Sie Möglichkeit, Studenten nahezu sozialversicherungsfrei zu beschäftigen.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 25.08.2010
Das automatische Ende eines Arbeitsvertrags ist ein großer Vorteil für Sie, wenn Sie Aushilfen beschäftigen. Sie müssen nicht kündigen und der Mitarbeiter ist genau so lange vorübergehend bei Ihnen beschäftigt, wie Sie ihn benötigen. Das gilt aber nur, wenn Sie den Arbeitsvertrag wirksam befristen und das Befristungsende auch wirklich einhalten.
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Sozialversicherung, 25.08.2010
Die Frage: Wir haben ein betriebliches Sommerfest mit einem sportlichen Wettbewerb für alle Mitarbeiter veranstaltet. Bei diesem Wettkampf hat sich ein Mitarbeiter verletzt. Unsere Berufsgenossenschaft ist aber nun der Ansicht, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelt.
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Lohnabrechnung, 23.08.2010
Die Frage: Als Arbeitgeber sind wir unmittelbar von der ELENA-Meldepflicht betroffen. Bisher haben wir das einfach so gemacht. Nun bat mich die Geschäftsführung, zu überprüfen, ob wir den Mitarbeitern irgendwelche Informationen zukommen lassen müssen. Sind wir als Arbeitgeber da irgendwie in der Pflicht?
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Lohnabrechnung, 23.08.2010
Altersteilzeit ist ein attraktives Instrument der Personalkostenreduzierung, das Sie entgegen der landläufigen Meinung auch weiterhin aktiv nutzen können. Zwar ist die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit zum 31.12.2009 ausgelaufen, aber: Altersteilzeitverträge sind weiterhin möglich.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 20.08.2010
Ein gar nicht so seltener Fall: Während der Sommermonate beschäftigen Sie Studenten als Aushilfen. Dann stellen Sie fest, dass Student x gar nicht an der ortsansässigen Universität studiert, sondern ganz woanders. Jetzt müssen Sie handeln!
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 19.08.2010
Die Frage: Eine unserer Arbeitnehmerinnen kehrt am 15. September aus der Elternzeit zurück. Nun hat sie angekündigt, in Teilzeit arbeiten zu wollen. Müssen wir diesen Wunsch erfüllen?
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Sozialversicherung, 17.08.2010
Teilzeitkräfte, die mehr als 400 € und maximal 800 € monatlich verdienen, befinden sich in der sogenannten Gleitzone. Bei diesen Mitarbeitern berechnen Sie die Arbeitnehmerbeiträge nicht nach dem tatsächlichen Entgelt, sondern nach einer reduzierten Bemessungsgrundlage. Für Sie stellt sich dadurch die Frage: Welches Entgelt ist in einer Meldung anzugeben?
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Lohnabrechnung, 16.08.2010
Beiträge zur Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers dürfen Sie nach § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz (EStG) lohnsteuerfrei belassen, wenn Ihr Unternehmen diese Beiträge aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erbringt. Die Entscheidung der Sozialversicherungsträger, ob diese gesetzliche Verpflichtung vorliegt, bindet auch die Finanzverwaltung, wenn es um die Frage der Lohnsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG geht. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil klar (21.1.2010, AZ: VI R 52/08).
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Minijobs, 13.08.2010
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetz, Viertes Buch, will es so. Bei jeder Aushilfe müssen Sie sich genau anschauen, ob sie noch andere Jobs hat.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 11.08.2010
Sozialversicherungsfreiheit besteht für den Studenten im Rahmen seiner Beschäftigung in Ihrer Firma, wenn sein monatliches Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 beträgt (= 400-Euro-Job) oder die Beschäftigung kurzfristig ist. Dafür muss die Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Voraus vertraglich begrenzt sein.
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Teilzeitkräfte und Aushilfen, 09.08.2010
Endlich haben sich auch die Spitzenverbände der Sozialversicherung einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 angeschlossen und entschieden: Studenten in einem praxisintegrierten dualen Studium sind nicht als Arbeitnehmer oder Auszubildende anzusehen – und zwar auch dann nicht, wenn sie durchgehend eine Praktikantenvergütung erhalten. Folge: damit sind diese Beschäftigungsverhältnisse nunmehr auch offiziell sozialabgabenfrei.
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