Kundendatenschutz
10.03.2010 Kundendatenschutz: Aigner warnt vor Datengier
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Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat wohl den Datenschutz entdeckt. Die „Süddeutsche Zeitung“ und „ORF Futurezone“ berichteten von einer Warnung ihrerseits vor ausufernden Datensammlungen von Anbietern wie Google, Facebook, Apple oder Microsoft. Diese „Branchenriesen“ könnten komplette Persönlichkeitsprofile erstellen und wüssten so, „wofür wir uns interessieren, was wir kaufen, wohin wir verreisen, mit wem wir befreundet sind“. Auch in diesem Interview machte sie ihre Position zu Google Street View klar, warnet aber gleichzeitig vor der Vernetzung der persönlichen Daten und vor allen Dingen davor, dass die Öffentlichkeit nicht wisse, wie Name, Adressen und Bilder im Internet miteinander verknüpft werden.
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Was tun Sie, wenn die Herren von der Berufsgenossenschaft vor der Türe stehen und fragen:
„Können wir mal Ihre Gefährdungsbeurteilungen laut der aktuellen Betriebssicherheits-Verordnung sehen?“
GANZ SCHLECHT IST ES, wenn Sie dann sagen müssen: „Oh, hat sich da etwas geändert?“ Denn beim Thema „Bußgelder“ machen die Berufsgenossenschaft derzeit auf Drängen des Gesetzgebers ernst …
SEHR GUT IST, wenn Sie in so einem Augenblick sagen können: „Kein Problem. Die haben wir alle aktualisiert und die Arbeitnehmer entsprechend neu unterwiesen.“ Dann gilt Ihr Betrieb als vorbildlich – und die Bußgelstelle geht leer aus.
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Dieses Thema sei aber zu komplex für Schnellschüsse, soll aber bei einer Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes Berücksichtigung finden. „Ohlala, Mäusechen ick hör dir trapsen“, dachte ich mir als ich die letzte Bemerkung las. Wer die aktuelle Undurchsichtigkeit des BDSG kennt, der kann eine Berücksichtigung des „komplexen Themas“ nur fürchten – weil einfacher und transparenter wird das BDSG dadurch sicherlich nicht, einerseits. Andererseits deuten die häufigen Bemerkungen der Mitglieder der Koalitionsparteien zu einer Reform des BDSG doch darauf hin, dass sich in der nahen Zukunft hinsichtlich einer Novellierung des BDSG etwas tun wird.
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