Unterweisung News
02.02.2009 Brandschutz: Wann sind Feuerlöscher leicht erreichbar?
Das ist nach zahlreichen Arbeitsschutzbestimmungen Vorschrift (z. B. Arbeitsstättenverordnung). Aber: Was so einfach klingt, wird in der Praxis dennoch oft falsch gemacht.
Dieser Unfallbericht zeigt, dass „leicht erreichbar“ nicht gleichbedeutend mit „so nahe wie möglich” ist – und dass sich nicht jeder Ort für die Aufbewahrung eines Feuerlöschers eignet:
In einer Restaurantküche war die Fritteuse in Brand geraten. Der spezielle Fettbrandlöscher war schnell zur Hand, denn er hing – „leicht erreichbar” – gleich neben der Fritteuse an der Wand. Als die Feuerwehr eintraf, hatte der Koch den Brand darum auch schon gelöscht.
Dies allerdings mit schmerzlichen Nebenwirkungen: An den Innenflächen beider Hände hatte sich der Mann Verbrennungen 2. Grades zugezogen, die ihn für Wochen arbeitsunfähig machten. Was war passiert? Infolge der starken Flammenbildung hatten sich die Außenwände des Handfeuerlöschers in den wenigen Minuten vor der Brandentdeckung so stark erhitzt, dass sein Gebrauch nur mit Verletzungsgefahren möglich war – der Koch hatte jedoch mehr an seine Küche gedacht als seine Hände.
Fazit: Griffbereit bedeutet: Der Aufbewahrungsort des Feuerlöschers muss im Brandfall rasch zugänglich sein – aber auch genügend Abstand zu einem möglichen Brandherd haben. Nur so kann seine Benutzung nicht selbst zu Verletzungen führen.
Kommentare
Ähnliche Beiträge
Unterweisung, 30.10.2009
Nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ (TRGS 555) mussten Unterweisungen der Beschäftigten zum Schutz bei Gefahrstofftätigkeiten bisher immer mündlich erfolgen. Die Überarbeitung dieser Technischen Regel, die seit dem 2.7.2009 rechtskräftig ist, hat dieses strenge Prinzip etwas gelockert.
weiterlesen
weitere News zu Unterweisung
Unterweisung, 17.10.2009
Vorige Woche wurde ich gefragt, an welche Arbeitsschutzbehörde eine Schwangerschaft einer Mitarbeiterin gemeldet werden muss, die ihren Arbeitsvertrag mit unserem Stammunternehmen in Bayern abgeschlossen hat, aber deren ständiger Arbeitsplatz je doch in unserer Niederlassung in einem anderen Bundesland (in dem Fall in Hessen) ist?
weiterlesen
weitere News zu Unterweisung
Unterweisung, 19.11.2008
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Sie als Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Aber was kann der einzelne Arbeitnehmer hier von Ihnen verlangen?
weiterlesen
weitere News zu Unterweisung
Unterweisung, 28.01.2006
In unserem mittelständischen Unternehmen (Metallverarbeitung) arbeiten auch einige ausländische Kollegen, die nur schlecht Deutsch sprechen.
weiterlesen
weitere News zu Unterweisung
Unsere Bestseller
-
1
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb aktuell
-
Schalten Sie Ärger mit den Behörden zuverlässig aus und stellen Sie sicher, dass die Arbeitssicherheitsvorschriften in Ihrem Unternehmen 100% korrekt eingehalten werden.
Dieser Informationsdienst hält Sie jederzeit verlässlich und praxisorientiert zu allen Fragen und Entwicklungen des Arbeitsschutzes auf dem aktuellen Stand. Sie bekommen sofort umsetzbaren Tipps, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und viele praktisch bewährte Arbeitshilfen wie Checklisten, Vorlagen, Formblätter und Mustertexte.
Damit Sie bei Ihrer Aufgabe als Sicherheitsfachkraft alles richtig machen!
Jetzt testen
-
2
Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell
-
Machen Sie auch diese Fehler bei Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder Gefahrgut-Transporten laut ADR?
„Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ zeigt Ihnen jeden Monat, wie Sie sich als Gefahrgutbeauftragter noch besser durchsetzen — und lichtet das Dickicht der immer komplizierter werdenden Vorschriften. Und zwar nicht nur bei Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung und Gefahrguttransporten, sondern auch in allen anderen Bereichen rund um die Themen Gefahrstoff und Gefahrgut.
Dieser Informationsdienst macht Sie Monat für Monat auf nur 8 Seiten mit den neuesten Regelungen vertraut. Damit Sie bei allen Fragen rund um Ihre Tätigkeit mit Gefahrgütern und Gefahrstoffen stets 100%ig rechtssicher beraten sind.
Jetzt testen
-
3
Pandemie-Schutzpaket
-
Sie haben es jetzt noch in der Hand, wie stark Ihr Unternehmen von den Auswirkungen der Schweinegrippe betroffen sein wird. Bestellen Sie unser "Pandemie-Schutzpaket" und Sie werden entdecken: Es ist nicht unmöglich, sich und den Betrieb zu schützen.
Jetzt testen
-
4
Unfallverhütung für Azubis
-
So erreichen Sie, dass Ihre Azubis die Sicherheitsunterweisung nicht auf die leichte Schulter nehmen
Jetzt testen
Top-aktuelles Arbeitsschutz-Know-how für Rechtssicherheit und Unfallfreiheit in Ihrem Betrieb:
1 Ordner und alle Präsentationen, Unterlagen und vieles mehr zusätzlich als Datei auf einem 1-GB-USB-Stick!
Weitere Informationen
Praxistipps und aktuelle Informationen für Sicherheits-beauftragte und Sicherheits-fachkräfte
Jetzt gratis testen!
Praxistipps und Fachinformationen für Gefahrgut- beauftragte, Sicherheits- fachkräfte und Sicherheits- beauftragte
Jetzt gratis testen!
Dieser Spezialreport zum Thema Energie sparen liefert Ihnen wichtiges Hintergrund- wissen sowie Tipps, wie Sie in Ihrem Unternehmen Energie sparen können und Ihre Mitarbeiter auf das Thema Stromsparen sensibilisieren.
Jetzt bestellen!
So haben Sie als Sicherheits-fachkraft oder Sicherheits-beauftragter die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im Griff
Jetzt gratis testen!