So ziehen Sie die Vorsteuer aus den Umzugskosten
Wer seinen Mitarbeitern zusätzlich etwas Gutes tun will, der gibt ihm nicht mehr Geld, sondern gewährt Sachleistungen zusätzlich oder übernimmt für ihn die Rechnung für notwendige Kosten. So können Sie Ihren Mitarbeitern beispielsweise die Umzugskosten steuer- und sozialabgabenfrei erstatten. Voraussetzung ist, dass Ihr Mitarbeiter ausschließlich oder so gut wie ausschließlich aus beruflichen Gründen umzieht. ...
weiterlesenSo bleiben auch Ihre Nebenleistungen steuerfrei
Grundsätzlich gilt: Die Gelangensbestätigung oder vergleichbare Beweise, dass Sie in das EU-Ausland geliefert haben, brauchen Sie, um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen. ...
weiterlesenWie Sie durch Pauschalisierung zum Beispiel 3.553 € Umsatzsteuer sparen
Frage: Ich habe gehört, dass ich meine Umsatzsteuer auch pauschal abführen kann. Stimmt das? ...
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