Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt gehört für jeden Arbeitgeber zu den eher lästigen Pflichten, die das Unternehmertum mit sich bringt. Sobald eine Betriebsprüfung ins Haus steht sollten Sie jedoch ausreichend vorbereitet sein, um jeglichen Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

In dieser Rubrik behandeln wir die Themen, die sie bestmöglich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten, wie:

  • Was genau prüft das Finanzamt?
  • Wo schaut es genau hin?
  • Wo müssen Sie besonders aufpassen, um sich keinen Ärger einzuhandeln?
  • Welches Arbeitsmaterial darf ein Betriebsprüfer von Ihnen verlangen?
  • Was sagt das Finanzamt zur E-Post? 

Wenn Sie diese und weitere Expertentipps beherzigen, brauchen Sie vor Ihrer nächsten Betriebsprüfung nicht zu scheuen.

News zu Betriebsprüfung

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Steuern & Bilanzierung,  17.05.2012

Wonach die Schnüffel-Software in Ihren Daten sucht

Wenn ein Selbstständiger von den Betriebsprüfern des Finanzamts heimgesucht wird, rücken die Beamten mit dem Laptop an. Sie fordern einen direkten Zugang zu den PCs, auf denen die Buchhaltung und die Steuerangelegenheiten gespeichert sind. Oder sie lassen sich CD-ROMs mit allen Daten aushändigen. In beiden Fällen durchkämmen die Prüfer mit spezieller Software in Sekundenschnelle alle Datenbestände auf Fehler und Auffälligkeiten. ...

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Steuern & Bilanzierung,  10.05.2012

So gehen die Betriebsprüfer mit IDEA zu Werke

Statt wie noch vor drei bis vier Jahren Ihre Buchhaltungskonten dem Betriebsprüfer auf Papier in die Hand zu drücken, händigen Sie ihm heute CD oder USB-Stick mit Ihren Daten aus. Das hat Folgen – der Fiskus entdeckt heute schneller und leichter denn je Buchungsfehler, Manipulationen und andere Auffälligkeiten. Das müssen Sie wissen. ...

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Steuern & Bilanzierung,  29.04.2012

Lohnsteuer-Außenprüfung: So reagieren Sie auf den Bescheid

Grundsätzlich betrifft es zunächst Ihre Mitarbeiter, wenn Sie Nachricht erhalten, dass Sie zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten und abgeführt haben. Schließlich sind diese rechtlich gesehen Schuldner der Lohnsteuer und damit auch umgekehrt Gläubiger der Erstattung – es sei denn, es handelt sich um pauschale Lohnsteuer. ...

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