09.02.2012

So setzen Sie die Kosten für Ihren PC steuergünstig ab

Ihr Ausweg: Multifunktionsgeräte

Kaufen Sie, wenn es geht, immer Multifunktionsgeräte – also Kombigeräte, die z.??B. drucken, kopieren und faxen. Solche Geräte sind aus Sicht des Fiskus selbstständig nutzbar und können deshalb getrennt vom PC als eigenständiges GWG sofort abgesetzt werden, wenn sie nicht mehr als 410 € kosten.

Tipp: Und was ist, wenn Ihr Wunsch-Notebook oder der schöne Tablet-PC, den Sie für die Arbeit haben wollen, mehr als 410 € netto kostet? In diesem Fall gibt es noch eine Gestaltungsidee, mit der Sie alle Anschaffungen, die bis 683 € kosten, unter die 410-€-Grenze drücken und damit sofort im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen können. Bilden Sie für diese Anschaffung einfach einen Investitionsabzugsbetrag. Dieses Beispiel zeigt, wie es funktioniert:

Beispiel:
Sie wollen einen Tablet-PC, der netto 650 € kostet, für Ihren Betrieb anschaffen. Das liegt über der 410-€-Grenze für GWG. Also müssten Sie das Gerät über 3 Jahre abschreiben. Mit einem Investitionsabzugsbetrag drücken Sie den PC jedoch unter die Grenze. Sie bilden z.? B. in der Steuererklärung 2011 einen Abzugsbetrag für die Anschaffung des Tablet-PCs in 2012 in Höhe von 40 % der Anschaffungskosten.

Investitionsabzugsbetrag 2011: 40 % der geplanten 
Anschaffungskosten, in voller Höhe Betriebsausgabe in 2011: 260,00 €

Anschaffung in 2012: 650 € – 260 €
Betrag liegt unter 410 €, in voller Höhe Betriebsausgabe in 2012: 390,00 €

Betriebsausgaben 2011 und 2012: 650,00 €
Steuerersparnis bei z.??B. 30%igem Steuersatz: 195,00 €

Zum Vergleich: Anschaffung in 2012 ohne Investitionsabzugsbetrag
Betriebsausgabe in 2012: 1/3 von 650 €: 216,67 €
Steuerersparnis bei z.??B. 30%igem Steuersatz: 65,00 €

Liquiditätsvorteil 2012: 130,00 €

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