So setzen Sie die Kosten für Ihren PC steuergünstig ab
Beim PC-Kauf ist es besonders wichtig, stets die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter im Auge zu haben. Wenn Sie diese Grenzen kennen und einige Regeln beachten, können Sie schöne Liquiditäts-Vorteile erzielen.
Hintergrund: Gegenstände, die bis zu 150 bzw. 410 € kosten (jeweils netto, also ohne Umsatzsteuer), sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Der Vorteil bei diesen GWG: Sie können die Anschaffungskosten in voller Höhe sofort im Anschaffungsjahr geltend machen. Andere Anschaffungen für den Betrieb, die teurer sind, müssen Sie teils jahrelang über die Nutzungsdauer abschreiben (laut AfA-Tabellen).
Bei den GWG gelten folgende Spielregeln und Grenzen: Sie haben die Wahl für jedes Wirtschaftsjahr, wo Sie die Grenze für GWG ansetzen:
- Wahlmöglichkeit 1 – bis 150 €: In diesem Fall setzen Sie alle betrieblichen Anschaffungen, die bis zu 150 € kosten, als Betriebsausgabe ab. Anschaffungen, die 150,01 bis 1.000 € kosten, schreiben Sie zusammen in einem Sammelposten über 5 Jahre ab. Anschaffungen ab 1.000,01 € schreiben Sie laut AfA-Tabellen über die Nutzungsdauer ab.
- Wahlmöglichkeit 2 – bis 410 €: In diesem Fall setzen Sie alle betrieblichen Anschaffungen bis 410 € sofort im Anschaffungsjahr ab. Einen Sammelposten gibt es nicht. Alle Anschaffungen ab 410,01 € schreiben Sie laut AfA-Tabellen über die Nutzungsdauer ab.
Daraus ergibt sich: Nutzen Sie Wahlmöglichkeit 2 mit der 410-€-Grenze (was meistens empfehlenswert ist), halten Sie Ausschau nach Geräten, die maximal 410 € (netto) kosten. Denn dann können Sie die Anschaffungskosten sofort in voller Höhe absetzen. Rutschen Sie über die Grenze von 410 €, müssen Sie den PC (nach den AfA-Tabellen) über 3 lange Jahre abschreiben.
Die Peripherie-Falle
Doch Achtung: Dabei können Sie schnell in eine Falle tappen – nämlich dann, wenn Sie Ihren neuen PC zusammen mit einem oder mehreren Peripheriegeräten wie einem Drucker oder einem Bildschirm kaufen. Beispiel: Sie kaufen einen einfach ausgestatteten PC für 400 € und einen Tintenstrahldrucker für 150 €. „Prima“, denken Sie dann wahrscheinlich. „Alles unter 410 €!“ „Denkste“, sagt dann das Finanzamt – und macht Ihnen einen Strich durch die Rechnung. Der Grund:
Geräte wie Drucker, Bildschirme, Scanner etc. gelten nicht als eigenständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Sie funktionieren nur zusammen mit einem PC. Folge: PC und Peripheriegeräte werden zu einem Wirtschaftsgut zusammengefasst und die Anschaffungskosten addiert. In unserem Beispiel sind das dann 600 € – GWG-Grenze überschritten! Die Kosten müssen über 3 Jahre abgeschrieben werden – im ersten Jahr können Sie nur 200 € statt der geplanten 600 € steuerlich geltend machen.
Ihr Ausweg: Multifunktionsgeräte
Kaufen Sie, wenn es geht, immer Multifunktionsgeräte – also Kombigeräte, die z.??B. drucken, kopieren und faxen. Solche Geräte sind aus Sicht des Fiskus selbstständig nutzbar und können deshalb getrennt vom PC als eigenständiges GWG sofort abgesetzt werden, wenn sie nicht mehr als 410 € kosten.
Tipp: Und was ist, wenn Ihr Wunsch-Notebook oder der schöne Tablet-PC, den Sie für die Arbeit haben wollen, mehr als 410 € netto kostet? In diesem Fall gibt es noch eine Gestaltungsidee, mit der Sie alle Anschaffungen, die bis 683 € kosten, unter die 410-€-Grenze drücken und damit sofort im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen können. Bilden Sie für diese Anschaffung einfach einen Investitionsabzugsbetrag. Dieses Beispiel zeigt, wie es funktioniert:
Beispiel:
Sie wollen einen Tablet-PC, der netto 650 € kostet, für Ihren Betrieb anschaffen. Das liegt über der 410-€-Grenze für GWG. Also müssten Sie das Gerät über 3 Jahre abschreiben. Mit einem Investitionsabzugsbetrag drücken Sie den PC jedoch unter die Grenze. Sie bilden z.? B. in der Steuererklärung 2011 einen Abzugsbetrag für die Anschaffung des Tablet-PCs in 2012 in Höhe von 40 % der Anschaffungskosten.
Investitionsabzugsbetrag 2011: 40 % der geplanten
Anschaffungskosten, in voller Höhe Betriebsausgabe in 2011: 260,00 €
Anschaffung in 2012: 650 € – 260 €
Betrag liegt unter 410 €, in voller Höhe Betriebsausgabe in 2012: 390,00 €
Betriebsausgaben 2011 und 2012: 650,00 €
Steuerersparnis bei z.??B. 30%igem Steuersatz: 195,00 €
Zum Vergleich: Anschaffung in 2012 ohne Investitionsabzugsbetrag
Betriebsausgabe in 2012: 1/3 von 650 €: 216,67 €
Steuerersparnis bei z.??B. 30%igem Steuersatz: 65,00 €
Liquiditätsvorteil 2012: 130,00 €
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