So berechnen Sie den privaten Umsatzsteueranteil für Ihren Firmenwagen
Grundsätzlich ist es so: Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG oder als Unternehmer mit ausschließlich umsatzsteuerfreien Umsätzen gemäß § 4 Nr. 8 – 28 UStG zahlen Sie für die private Nutzung des Firmenwagens keine Umsatzsteuer.
Fahrtenbuch ist exakter
Natürlich erfassen Sie aber auch dann bei der Einkommensteuer die private Nutzung als Einnahme, die Ihren Gewinn erhöht. Um den Anteil der privaten Nutzung zu beziffern, können Sie zwei Verfahren wählen.
So ermitteln Sie den geldwerten Vorteil für die Einkommensteuer
Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, müssen Sie alle Fahrten aufzeichnen. Sie teilen die Kfz-Kosten nach dem Verhältnis der betrieblich zu den privat gefahrenen Kilometern auf.
Beispiel: Ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze
Sie erzielen ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen.
- Sie haben einen neuen Firmenwagen erworben, der 28.800 € einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat.
- Da Sie die Vorsteuer nicht abziehen dürfen, betragen die Anschaffungskosten 28.800 €, die Sie über 6 Jahre mit 4.800 € pro Jahr abschreiben.
- Sie haben ein Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang Ihrer Privatfahrten bei 20 % liegt.
Fazit: Das ist der Anteil, zu dem Sie die geltend gemachten Kosten als privat gefahren wieder Ihrem Einkommen hinzurechnen.
Beispiel: Umsatzsteuerpflichtige Umsätze
Vereinnahmen Sie dagegen umsatzsteuerpflichtige Umsätze, müssen Sie zusätzlich noch die Umsatzsteuer berechnen. Unterteilen Sie zusätzlich die als betrieblich erfassten Kosten des Pkws in
- Kosten mit Vorsteuerabzug: beispielsweise Benzin oder Reparaturen und
- Kosten ohne Vorsteuerabzug: zum Beispiel Kfz-Steuer oder –Versicherung.
Nur die Kosten die zum Vorsteuerabzug geführt haben, führen jetzt auch zur Umsatzsteuer.
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