07.01.2012

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt erst zum 1.1.2013

Termin um weitere 9 Monate verschoben

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ist ein Desaster für alle Beteiligten. Ursprünglich sollte das Verfahren bereits zum 1.1.2011 starten, wurde aber dann auf den 1.1.2012 verschoben. Anfang November wurde klar, dass auch dieser Termin nicht zu halten war, und das Bundesfinanzministerium ging von einem Starttermin im II. Quar tal 2012 aus. Aber auch dieser Termin ist jetzt hinfällig.

Grund für das jetzige Scheitern sind nach offiziellen Angaben technische Probleme. So wurden zahlreichen verheirateten Paaren fehlerhafte Steuerklassen zugeordnet, weil die Identifikationsnummer der Ehepartner nicht vorlag. In NRW wurden die Behinderten-Pauschbeträge erst gar nicht vom System übernommen. Insgesamt geht die Finanzverwaltung davon aus, dass rund 1 % der übermittelten Daten fehlerhaft ist. Dies liegt zum Teil daran, dass die EDV-Systeme der jeweiligen Einwohnermeldeämter mit denen der Finanzverwaltung nicht kompatibel sind.

Ihre Mitarbeiter wurden informiert

Alle Arbeitnehmer sind im Herbst des letzten Jahres über die von ihnen gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale unterrichtet worden. Stellen sie hier Fehler fest, sollten Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die gespeicherten Daten beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt geändert werden sollten.

 

Orientieren Sie sich am Info-Schreiben der Finanzverwaltung

Sofern die Daten des Info-Schreibens nicht aktuell sein sollten, wurde Ihr Mitarbeiter von der Finanzverwaltung aufgefordert, sich an sein Finanzamt zu wenden, um Fehler zu korrigieren. Damit Sie sich nicht im Nachhinein einem Haftungsrisiko von zu gering einbehaltener Lohnsteuer bei neu eingestellten Mitarbeitern aussetzen, empfehle ich Ihnen, sich die Richtigkeit der Lohnsteuerabzugsmerkmale von Ihren neuen Mitarbeitern schriftlich bestätigen zu lassen.

So nehmen Sie den Lohnsteuerabzug ab Januar 2012 vor

Für das Jahr 2012 wird es keine neuen Lohnsteuerkarten geben. Bis zum Start des elektronischen Verfahrens werden Sie die Ihnen vorliegenden Daten weiter nutzen müssen. So berechnen Sie somit für den Großteil Ihrer Mitarbeiter die Lohnsteuer auf der Grundlage der Daten, die Sie auch für die Dezemberabrechnung 2011 genutzt haben.

Bei einem Arbeitgeberwechsel muss Ihnen Ihr Mitarbeiter, wie bisher auch, die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen. Im umgekehrten Fall händigen Sie Ihrem Mitarbeiter die entsprechenden Unterlagen aus.

Wie Sie sich verhalten, wenn die Daten nicht mehr aktuell sind

Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr (z. B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), ist Ihr Mitarbeiter verpflichtet, diese Daten beim Finanzamt ändern zu lassen.

Er erhält dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatzbescheinigung und legt sie Ihnen als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.

Wenn Sie Auszubildende im Jahr 2012 einstellen

Ledige Auszubildende, die im Kalenderjahr 2012 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, benötigen keine Ersatzbescheinigung. Als Ausbildungsbetrieb berechnen Sie die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I.

Voraussetzung ist, dass Ihnen Ihr Auszubildender seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Für Auszubildende, für die im Jahr 2011 die Vereinfachungsregelung bereits angewandt wurde, gilt diese weiterhin.

 

Diese Meldung wurde gesponsert von „Unternehmens-Steuern aktuell“, dem Fach-Informationsdienst für Unternehmer, Geschäftsführer und Leiter der Finanzbuchhaltung.

1 Gratis-Ausgabe liegt schon für Sie bereit. Einfach mit 1 Klick hier abfordern. Ihr Extra-Geschenk: Wenn Sie jetzt gleich klicken, erhalten Sie zusätzlich GRATIS Ihr persönliches Fahrtenbuch 2012.

Klicken Sie gleich hier.

Ähnliche News

Steueränderungen 2012, 10.04.2012

So bleiben Gutscheine und Tankkarten leichter steuerfrei

Jede Lohn- und Gehaltserhöhung erhöht den persönlichen Steuersatz von Arbeitnehmern überproportional. So bleibt gerade bei Gutverdienern wenig von der Erhöhung hängen. Einen Ausweg bieten steuerfreie Extras zum Gehalt. ...

Steueränderungen 2012, 17.01.2012

Steuerfreie Gutscheine und Tankkarten für Arbeitnehmer: So nutzen Sie Ihre neuen Möglichkeiten

Tank- und Geschenkgutscheine sowie Tankkarten gehören seit jeher zu den besonders beliebten Gehalts-Extras. Einer noch größeren Verbreitung standen bisher nur die Formalien entgegen, deren Nichtbeachtung im Anschluss an Betriebsprüfungen oftmals zu Lohnsteuer-Nachzahlungen führte. Diese sind nun nicht mehr zu befürchten, da es Ihnen der Bundesfinanzhof gleich in 3 Grundsatzentscheidungen spürbar erleichtert, Mitarbeitern Gutscheine und Tankkarten steuerfrei zu gewähren (BFH, Az. VI R 21/09, Az. VI R 27/09 und Az. VI R 40/10). ...

Steueränderungen 2012, 07.01.2012

Rechnungen jetzt sofort kostengünstig per E-Mail verschicken: So umgehen Sie alle Fallstricke

Vor einigen Wochen haben Bundestag und Bundesrat den Weg endlich frei gemacht: Ihre Rechnungen können Sie – rückwirkend ab 1.7.2011 – elektronisch versenden. Für den Rechnungsversand reichen jetzt E-Mails an Ihre Kunden. ...

Kommentare

 
Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!