Neuregelung der Besteuerung von Dienstleistungen in der EU: Was sich ab 1.1.2010 ändert
Für international tätige Unternehmen traten zum 1.1.2010 tiefgreifende Umsatzsteueränderungen in Kraft. Grund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/8/EG in deutsches Recht. Dadurch soll erreicht werden, dass das Steuergefälle innerhalb der EU für die Standortwahl von Unternehmen unbedeutend wird und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Das so genannte Mehrwertsteuerpaket zu dieser EU-Richtlinie enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:
Ort der Dienstleistung
Dienstleistungen an Unternehmen werden seit 1.1.2010 grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers bewirkt. Bisher sind Dienstleistungen, die gegenüber Unternehmern erbracht werden, generell am Sitz des leistenden Unternehmens steuerbar. Das gilt künftig nur noch bei Dienstleistungen an Nichtunternehmer.
Achtung: Bei bestimmten Dienstleistungen bleibt es auch künftig dabei, dass sich der Leistungsort bei Dienstleistungen dort befindet, von wo aus das leistende Unternehmen seine Geschäfte betreibt. In diesen Fällen wird kein Unterschied gemacht, ob es sich beim Auftraggeber um ein Unternehmen oder einen Privatkunden handelt.
Meldepflichten
Die Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen wird auf Dienstleistungen erweitert, die Sie gegenüber anderen Unternehmen erbracht haben. Vorausgesetzt, die Dienstleistungen sind in einem anderen EU-Mitgliedstaat steuerbar, dort nicht steuerbefreit und Ihr Auftraggeber als Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.
Vorsteuervergütung
Das Verfahren zur Vorsteuervergütung wird vereinfacht. Die Antragsfrist wird von 6 auf 9 Monate verlängert. Anstelle der Finanzbehörden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ist künftig nur noch das Bundeszentralamt für Steuern Ihr Ansprechpartner. Außerdem wird der Antrag auf Vorsteuervergütung künftig elektronisch gestellt.
Der Unterschied macht’s: Beachten Sie diese 2 Fälle
1. Unterschied zwischen Lieferung und Leistung
Steuerlich wird unterschieden zwischen der Lieferung von Waren und dem Erbringen von Dienstleistungen.
Die Änderungen durch das Mehrwertsteuerpaket umfassen ausschließlich Dienstleistungen. Gleichwohl können aber auch Waren liefernde Unternehmen betroffen sein. Dies gilt immer dann, wenn sie After-Sales-Service bieten.
Beispiel: Durchführung von Reparaturen und Wartungen.
2. Unterschied zwischen Unternehmen und Privatkunden
Für die Anwendung der Neuregelungen gilt ein erweiterter Unternehmerbegriff. Denn den Unternehmen gleichgestellt werden nicht unternehmerisch tätige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Beispiel: Dienstleistungen gegenüber eingetragenen Vereinen, Städten, Gemeinden, Bundes- oder Landesbehörden, Gemeindeverbänden, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Universitäten, Fachhochschulen.
Weitere Voraussetzung ist, dass der juristischen Person eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt wurde. Ist dies der Fall und werden ihr gegenüber Dienstleistungen erbracht, liegt der Leistungsort dann also an ihrem Ansässigkeitsort.
Beispiel: Das französische Tourismusministerium beauftragt ein Speditionsunternehmen in Hamburg, Werbematerialien von Kiel nach Berlin zu transportieren. Dem Ministerium ist eine USt-IdNr. erteilt. Bis Ende 2009 gilt: Der Leistungsort befindet sich in Deutschland. Das hat zur Folge, dass der Umsatz hier steuerpflichtig ist (§ 3b Abs. 1 UStG). Ab 1.1.2010 befindet sich der Leistungsort in Frankreich, so dass der Umsatz dort steuerpflichtig ist.
Die Folge: Das Speditionsunternehmen schreibt dem Tourismusministerium eine Rechnung, in der es keine Umsatzsteuer ausweist und das Ministerium auf dessen Steuerschuldnerschaft hinweist.
Mit Privatkunden sind alle Auftraggeber gemeint, die Leistungen für ihren privaten Bereich beziehen. Bei privaten Auftraggebern gilt weiterhin, dass sich der Leistungsort an dem Ort befindet, von dem aus das leistende Unternehmen seine Geschäfte betreibt, dort also seinen Geschäftssitz hat.
Auch eine Betriebsstätte des beauftragten Unternehmens kann Leistungsort sein, wenn die Leistung von dort aus erbracht wird.
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