Von Gerhard Schneider, 31.07.2009

Selbstständige: Sommer, Sonne, Steuern sparen

Hier sind sie:

Selbstständige: Tipp 1 - Zuschuss für die neue Videokamera vom Finanzamt

Vielleicht möchten auch Sie sich kurz vor dem Sommerurlaub noch einen hochauflösenden Camcorder anschaffen? Das Finanzamt ist dabei. Und das ausnahmsweise einmal sogar im positiven Sinne. Denn: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Kamera als Arbeitsmittel benötigen, ist das kein Problem. Und das ist keinesfalls schwierig. Schließlich ist es in immer mehr Bereichen wichtig, Arbeitsergebnisse auf Video zu präsentieren oder zu dokumentieren. Z.B.:

  • Als Immobilien-Makler präsentieren Sie Ihren Kunden kurze ­Videos von den Objekten, die Sie anbieten.
  • Als Makler oder für Gutachtertätigkeiten müssen Sie den ­Zustand von Gebäuden dokumentieren.
  • Als Berater veröffentlichen Sie auf Ihren Internetseiten oder auf YouTube regelmäßig kurze Videos („Podcasts“) mit Tipps aus Ihrer Branche – mit dem Ziel, Ihre Dienstleistung bekannter zu machen und neue Kunden zu gewinnen.

Tipp: Möglicherweise vermutet das Finanzamt bei Gegenständen wie einer Videokamera eine private Nutzung und will die Kosten deshalb nicht anerkennen. Sorgen Sie für diesen Fall vor: Legen Sie Beispiele bereit, die belegen, dass die Videokamera in betrieblicher Nutzung ist. Und: Wenn Sie eine andere Kamera im Privatbesitz haben, können Sie zusätzlich argumentieren, dass Sie für die Privatnutzung ein eigenes Gerät besitzen.

Selbstständige: Tipp 2 - Einen Monat lang kein Privatanteil für den Firmenwagen

Rechnen Sie Ihren auch privat genutzten Firmenwagen nach der 1-%-Methode ab? Und planen Sie noch einen Urlaub, bei dem Sie diesen Wagen zu Hause stehen lassen? Dann können Sie sich mit der folgenden Methode den Privatanteil für einen ganzen Monat sparen. Es ist ganz einfach:

Die Idee: Sie weisen nach, dass Sie den Wagen 2009 einen ganzen Monat lang nicht genutzt haben. Dann brauchen Sie für diesen Monat auch keinen Privatanteil anzusetzen. Alles, was Sie dafür tun müssen: Weisen Sie dem Finanzamt anhand von Reiseunterlagen, Flugtickets, Fahrtenbuch oder Ähnlichem nach, dass Sie Ihren Wagen in dem betreffenden Monat nicht privat genutzt haben.

Selbstständige: Wie diese Idee sich steuerlich auswirkt

Wie sich das steuerlich auswirkt, zeigt das folgende kleine Rechenbeispiel:

Listenpreis Ihres Firmenwagens inkl. Umsatzsteuer z. B.50.000 €
1 % davon für den monatlichen Privatanteil500 €
Steuerersparnis bei z.B. 40 % Grenzsteuer:200 €

Tipp: Können Sie diese Idee in diesem Sommer nicht mehr umsetzen, planen Sie Ihre privaten und beruflichen Reisen entsprechend. Legen Sie z. B. einen 3-wöchigen Urlaub (Flugreise) direkt hinter einen einwöchigen Kundenbesuch, bei dem Sie Ihren Wagen ebenfalls nicht benutzt haben.

Ähnliche News

Kleinunternehmer und Selbstständige, 22.05.2012

Diese Anzeichen sprechen dafür, dass ein Angebot nur unnötige Arbeit machen würde

Jeder Selbstständige kennt sie – und jeder ärgert sich darüber: Angebote für Kunden, die nie beantwortet werden. Typische Gründe dafür: Der Kunde hatte gar kein ernsthaftes Interesse, oder er wollte nur mal die Preise überprüfen oder sich einfach informieren ... Doch für Sie sind solche Angebote teure Zeitfresser. Machen Sie sich deshalb Gedanken, wie Sie solche faulen Anfragen und Angebots-Aufforderungen frühzeitig erkennen und zeitsparend bearbeiten. ...

Kleinunternehmer und Selbstständige, 16.05.2012

Ende des Leasings: Diese Fallen drohen Ihnen!

Häufig kommt das böse Erwachen am Ende des Leasingvertrags – zum Beispiel dann, wenn der Selbstständige den Leasinggegenstand übernehmen will. Hier lauern zwei häufige Fallen. ...

Kleinunternehmer und Selbstständige, 14.05.2012

Das häufige Problem im 3. Jahr

Wenn Sie im dritten Jahr Ihrer Selbstständigkeit sind, sollten Sie aufpassen. Denn schon unzählige Selbstständige und Freiberufler sind im dritten Jahr ihrer Selbstständigkeit nach Abgabe der Steuererklärung ins Schlingern geraten. ...

Kommentare

 
Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!