Selbstständige: Sommer, Sonne, Steuern sparen
Sind auch Sie noch in Sommer- und Urlaubslaune? Normalerweise ist das nicht die beste Verfassung, um an Steuern zu denken. Doch ich habe heute zwei Tipps für Sie, mit denen Sie Ihre Urlaubsstimmung ganz locker in bares Geld verwandeln können.
Hier sind sie:
Selbstständige: Tipp 1 - Zuschuss für die neue Videokamera vom Finanzamt
Vielleicht möchten auch Sie sich kurz vor dem Sommerurlaub noch einen hochauflösenden Camcorder anschaffen? Das Finanzamt ist dabei. Und das ausnahmsweise einmal sogar im positiven Sinne. Denn: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Kamera als Arbeitsmittel benötigen, ist das kein Problem. Und das ist keinesfalls schwierig. Schließlich ist es in immer mehr Bereichen wichtig, Arbeitsergebnisse auf Video zu präsentieren oder zu dokumentieren. Z.?B.:
- Als Immobilien-Makler präsentieren Sie Ihren Kunden kurze Videos von den Objekten, die Sie anbieten.
- Als Makler oder für Gutachtertätigkeiten müssen Sie den Zustand von Gebäuden dokumentieren.
- Als Berater veröffentlichen Sie auf Ihren Internetseiten oder auf YouTube regelmäßig kurze Videos („Podcasts“) mit Tipps aus Ihrer Branche – mit dem Ziel, Ihre Dienstleistung bekannter zu machen und neue Kunden zu gewinnen.
Tipp: Möglicherweise vermutet das Finanzamt bei Gegenständen wie einer Videokamera eine private Nutzung und will die Kosten deshalb nicht anerkennen. Sorgen Sie für diesen Fall vor: Legen Sie Beispiele bereit, die belegen, dass die Videokamera in betrieblicher Nutzung ist. Und: Wenn Sie eine andere Kamera im Privatbesitz haben, können Sie zusätzlich argumentieren, dass Sie für die Privatnutzung ein eigenes Gerät besitzen.
Selbstständige: Tipp 2 - Einen Monat lang kein Privatanteil für den Firmenwagen
Rechnen Sie Ihren auch privat genutzten Firmenwagen nach der 1-%-Methode ab? Und planen Sie noch einen Urlaub, bei dem Sie diesen Wagen zu Hause stehen lassen? Dann können Sie sich mit der folgenden Methode den Privatanteil für einen ganzen Monat sparen. Es ist ganz einfach:
Die Idee: Sie weisen nach, dass Sie den Wagen 2009 einen ganzen Monat lang nicht genutzt haben. Dann brauchen Sie für diesen Monat auch keinen Privatanteil anzusetzen. Alles, was Sie dafür tun müssen: Weisen Sie dem Finanzamt anhand von Reiseunterlagen, Flugtickets, Fahrtenbuch oder Ähnlichem nach, dass Sie Ihren Wagen in dem betreffenden Monat nicht privat genutzt haben.
Selbstständige: Wie diese Idee sich steuerlich auswirkt
Wie sich das steuerlich auswirkt, zeigt das folgende kleine Rechenbeispiel:
|
Listenpreis Ihres Firmenwagens inkl. Umsatzsteuer z. B. |
50.000 € |
|
1 % davon für den monatlichen Privatanteil |
500 € |
|
Steuerersparnis bei z.B. 40 % Grenzsteuer: |
200 € |
Tipp: Können Sie diese Idee in diesem Sommer nicht mehr umsetzen, planen Sie Ihre privaten und beruflichen Reisen entsprechend. Legen Sie z. B. einen 3-wöchigen Urlaub (Flugreise) direkt hinter einen einwöchigen Kundenbesuch, bei dem Sie Ihren Wagen ebenfalls nicht benutzt haben.
Ähnliche News
Schlagen Sie Verzugszins auf offene Rechnungen
In der Wirtschaftskrise halten alle Unternehmen, ihr Geld möglichst gut zusammen – auch indem Sie Rechnungen so spät wie möglich begleichen. Die Zahlungsmoral ist wieder schlechter geworden. Manch einer Ihrer Kunden geht dabei vielleicht besonders dreist vor: Nachdem Sie ihm bereits mehrere Erinnerungen und Mahnungen geschickt haben, erklärt er sich bereit, einen Teil der Rechnung zu bezahlen – wenn Sie ihm den Rest erlassen. ...
So trennen Sie sich steuergünstig von Ihrem Dienstwagen
Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen Ihren Wagen zu verkaufen, sollten Sie an eine Steuerfalle denken, vor der viele Selbstständige unangenehm überrascht werden. ...
Durcheinander bei elektronischen Rechnungen
in letzter Sekunde hat der Bundesrat am 8.7.2011 das Steuervereinfachungsgesetz gekippt. Das heißt für Sie: Die geplanten Erleichterungen bei elektronischen Rechnungen kommen vorerst doch nicht! ...
