Von Midia Nuri, 13.08.2009

Umsatzsteuerfreie Leistungen an Arbeitnehmer

Die  folgende Übersicht nennt Ihnen 3 Beispiele aus dem Betriebsalltag.

 

 Nicht steuerbare LeistungenErgänzende Hinweise
 1. Leistungen zur Verbesserung der ArbeitsbedingungenDazu gehört die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen, außerdem von betriebseigenen Duschanlagen. Letztere müssen grundsätzlich von allen Betriebsangehörigen genutzt werden können.
Hinweis: Die Bereitstellung von Bade- und Sportanlagen gehört nur dann dazu, wenn darin kein geldwerter Vorteil zu sehen ist (z. B. Bereitstellung von Fußball- oder Handballsportplätzen, nicht aber die Bereitstellung von Tennis- oder Golfplätzen).
 2. Betriebsärztliche Betreuung der ArbeitnehmerVorausgesetzt, die ärztliche Betreuung liegt im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Das ist stets der Fall, wenn es um arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstige ergonomische sowie arbeitshygienische Maßnahmen geht. Denn sie dienen der Verbesserung des Gesundheitszustands der Mitarbeiter und damit der Steigerung der Arbeitsleistung.
Hinweis: Zu den nicht steuerbaren Leistungen gehört es außerdem auch, wenn Ihr Unternehmen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen übernimmt.
3. Betriebliche Fort- und WeiterbildungsleistungenFortbildungskosten sind solche Aufwendungen, die das Unternehmen für seine Mitarbeiter tätigt, damit sie in ihrem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht werden.
Hinweis: Dabei ist es unerheblich, ob die Fortbildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, in zentralen betrieblichen Einrichtungen oder von externen Dienstleistern durchgeführt werden.

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