Selbstständige: Vorsicht, wenn Sie mit Bargeld reisen
Im Kampf gegen Steuerhinterziehung legt der Zoll jetzt noch einmal nach. Die Kontrollen werden ausgeweitet und können noch schneller unangenehme Folgen haben.
Selbstständige: So ist die Lage
Bereits seit 2 Jahren müssen Sie als Reisender Bargeld ab 10.000 € deklarieren und über Herkunft und Empfänger des Geldes lückenlos Auskunft geben. Seit August 2008 darf der Zoll beim Grenzübergang auch nach Kontoauszügen, Depotaufstellungen oder Einzahlungsbelegen suchen. Findet der Zöllner etwas, darf er die Unterlagen ans Finanzamt senden – auch ohne Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung! Meldepflichtig sind solche Finanzunterlagen nicht. Sie müssen also nicht von sich aus darauf hinweisen, dass Sie solche Unterlagen im Koffer haben.
Selbstständige: Das sollten Sie tun
Tipp: Lassen Sie – wann immer möglich – Finanzunterlagen zu Hause, wenn Sie auf Geschäftsreise oder im Urlaub über die Grenze fahren. Auch wenn alles vollkommen harmlos ist, können Kontrolleure unnötigen Ärger mit dem Finanzamt anzetteln, wenn sie entsprechende Unterlagen finden.
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