Umsatzsteuer beim Factoring: Diese Kriterien zählen
Die Aufnahme von Bankkrediten ist in letzter Zeit insbesondere für mittelständische Untenehmen schwieriger geworden. Deshalb sind Finanzierungsalternativen gefragt, die es Ihnen erleichtern, sich etwas unabhängiger von Ihren Banken zu machen.
Die Aufnahme von Bankkrediten ist in letzter Zeit insbesondere für mittelständische Untenehmen schwieriger geworden. Deshalb sind Finanzierungsalternativen gefragt, die es Ihnen erleichtern, sich etwas unabhängiger von Ihren Banken zu machen. Eine gute Möglichkeit besteht darin, Forderungen Ihres Unternehmens gegenüber Kunden an eine Factoringgesellschaft zu verkaufen. Zusätzlich verringern Sie dadurch das Risiko eines Forderungsausfalls.
Umsatzsteuer: Was Sie beim Factoring beachten müssen
Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen des Factorings. Eine Factoringgesellschaft, die Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos aufkauft und Ihnen dafür eine Gebühr berechnet, übt eine wirtschaftliche Tätigkeit aus und ist damit umsatzsteuerpflichtig.
Wann Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen dürfen
In diesen beiden Fällen darf Ihnen die Factoringgesellschaft dagegen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen:
Kein Forderungseinzug: Beim Forderungskauf wird der tatsächliche Forderungseinzug nicht mit übernommen. In diesen Fällen stellt sich der Forderungskauf umsatzsteuerrechtlich als Rechtsgeschäft dar, bei dem die Factoringgesellschaft ihrem Vertragspartner, also Ihrem Unternehmen, einen Kredit gewährt. Als Entgelt dafür treten Sie als Verkäufer der Forderung Ihre Forderung gegen Ihren Kunden ab. Dass der Vertrag zivilrechtlich, handels- und steuerbilanziell nicht als Kreditgewährung, sondern als echter Verkauf bewertet wird, ändert daran nichts.
Fälligkeit in Raten: Die Kreditgewährung wird zur eigen - ständigen Hauptleistung. Dies geschieht immer dann, wenn die Forderung in mehreren Raten oder insgesamt nicht vor Ablauf eines Jahres nach der Übertragung fällig ist.
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