Von Gerhard Schneider, 26.07.2011

So trennen Sie sich steuergünstig von Ihrem Dienstwagen

Haben auch Sie schon daran gedacht, Ihren Firmenwagen einfach zu verkaufen? Etwa, weil die Spritpreise so hoch sind? Damit stehen Sie nicht alleine da:

Gerade in Städten steigen immer mehr Selbstständige auf Bus und Bahn um und trennen sich vom Firmenwagen.

Was viele vergessen:

Verkaufen Sie ein Auto, das Sie ins Betriebsvermögen genommen haben, dann müssen Sie für den Verkaufserlös Umsatzsteuer abführen. Beispiel: Sie verkaufen Ihren schon einige Jahre alten Firmenwagen für 5.000 €. Dann müssen Sie dafür 950 € Umsatzsteuer abführen – für viele Selbstständige eine böse Überraschung, die erst bekannt wird, wenn das Finanzamt nachfragt.

Die Umsatzsteuer wird sogar dann fällig, wenn Sie beim Kauf des Wagens gar keine Vorsteuer geltend gemacht haben. Häufiger Fall: Sie haben den Wagen selbst gebraucht von einem Privatmann ohne Umsatzsteuer gekauft. Verkaufen Sie den Wagen dann später, wird trotzdem Umsatzsteuer fällig.

Kalkulieren Sie die Umsatzsteuer jedoch mit in Ihren Verkaufspreis ein, wird der Wagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt schnell unverkäuflich.

Ihre Lösung: Erst in den Privatbesitz ­nehmen und später verkaufen

Es gibt aber eine Lösung, die Umsatzsteuerzahlung zu vermeiden, wenn Sie sich von einem Firmenwagen trennen wollen. Gehen Sie so vor:

Entnehmen Sie den Wagen zunächst aus dem Betriebsvermögen und machen Sie ihn dadurch wieder zu einem reinen Privatwagen.

Lassen Sie dann ein paar Monate verstreichen und verkaufen Sie den Wagen anschließend als Privatperson. Durch die verstrichene Zeit steht der Verkauf nicht mehr im Zusammenhang mit der Entnahme – und Umsatzsteuer wird nicht mehr fällig.

 

Tipp: Natürlich können Sie den Wagen – wenn Sie ihn aus dem Betriebsvermögen genommen haben – weiter betrieblich nutzen und die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Sie führen – wie oben beschrieben – Buch über die betrieblich gefahrenen Kilometer und setzen pauschal 0,30 € (bzw. die tatsächlichen Kilometerkosten) als Betriebsausgaben pro Kilometer an.

 

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