Kleinunternehmer: Zeitschriften absetzen - so geht es doch
Gerade erst hat mich wieder einmal die Frage erreicht, die sich garantiert jeder Selbstständige bereits mindestens einmal gestellt hat. Es geht um die immer wiederkehrende Frage nach Zeitungen und Zeitschriften.
Gerade erst hat mich wieder einmal die Frage erreicht, die sich garantiert jeder Selbstständige bereits mindestens einmal gestellt hat. Es geht um die immer wiederkehrende Frage nach Zeitungen und Zeitschriften:
Ich habe eine ganze Reihe von Tageszeitungen und Wirtschaftszeitschriften abonniert. Kann ich die Kosten dafür eigentlich geltend machen?
Meine Antwort ist nur im ersten Moment erüchternd! Gleich verrate ich Ihnen einen wenig bekannten Tipp, mit dem Sie viel mehr absetzen können als Sie möglicherweise bisher dachten. Sehen Sie selbst:
Absetzen von Zeitschriften und Zeitungen nicht ganz unkritisch
Bei Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sind Finanzbeamte besonders kritisch: Steuerlich anerkannt werden in der Regel nur die Kosten für reine Fachzeitschriften, die keinerlei Relevanz fürs Privatleben haben. Deshalb können Sie zum Beispiel die Kosten für Steuernewsletter speziell für Selbstständige in voller Höhe und problemlos geltend machen.
Probleme beim Absetzen von Zeitschriften mit Bezug zum Privatleben
Probleme gibt es immer dann, wenn es sich nicht um reine Fachzeitschriften handelt: So konnte zum Beispiel ein selbstständiger Kulturkritiker, der eine ganze Reihe von Zeitungen und Zeitschriften abonniert hatte, um sich bundesweit über die Berichterstattung im Feuilleton auf dem Laufenden zu halten, keine einzige davon absetzen (BFH-Urteil vom 7.9.1989, Az. IV R128/88). Solche Zeitungen und Zeitschriften hätten einen Bezug zum Privatleben, so die Ansicht der Steuer-Richter und -Beamten, und könnten deshalb nicht abgesetzt werden.
Wie Sie Zeitschriften dennoch absetzen können
Mein Tipp: So funktioniert es doch! Doch es gibt eine Lösung, um die Kosten trotzdem steuerlich geltend zu machen: Schaffen Sie die Zeitungen und Zeitschriften für Ihr Wartezimmer an – als Lektüre für Ihre Besucher. Wenn Sie einen solchen Wartebereich für Ihre Besucher haben (oder jetzt einrichten können), stellen Sie dort einen Zeitschriftenständer auf. Die Kosten sind dann steuerlich absetzbar.
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