So können Sie als Selbstständiger bis zu 5.200 Euro an Steuern sparen
Bei den haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen lassen sich die meisten Selbstständigen bares Geld entgehen. Denn meine Erfahrung zeigt: Kaum einer nutzt wirklich alle Sparmöglichkeiten, die der Gesetzgeber einräumt.
Zu ungewohnt ist es, sich für private Ausgaben Geld vom Fiskus zurückzuholen. Wenn Sie jetzt die Unterlagen für Ihre Steuererklärung 2009 zusammenstellen, machen Sie sich gezielt auf die Suche nach Belegen für die haushaltsnahen Dienstleistungen. Und nutzen Sie dabei die folgenden Tipps:
Selbstständige: Mit diesen Tipps können Sie Steuern sparen
Wenn Sie alle Höchstgrenzen ausnutzen, kommen Sie auf den stattlichen Betrag von 5.200 €, den Sie pro Jahr direkt von Ihren Steuerzahlungen abziehen können:
- Für haushaltsnahe Dienstleistungen und häusliche Pflege- und Betreuungsleistungen, die durch Selbstständige in Ihrem Auftrag oder von einem bei Ihnen sozialversicherungspflichtig Angestellten ausgeführt werden: 20 % der Kosten (ohne Materialkosten), max. 4.000 € pro Jahr.
- Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen, die durch Selbstständige in Ihrem Auftrag ausgeführt werden: 20 % der Kosten (ohne Materialkosten), max. 1.200 € pro Jahr.
Grundsätzlich gilt dabei:
- Sie können diese Ausgaben (teilweise) von Ihrer Steuer als Selbstständiger abziehen, obwohl es sich um private Ausgaben handelt – also um Ausgaben für Ihre Wohnung oder Ihr Haus, in dem Sie selbst wohnen. (Ausgaben für Ihr Büro beziehen Sie nicht mit ein, das sind normale Betriebsausgaben.)
- Sie setzen die Kosten nur teilweise an: Und zwar 20 % des Dienstleistungsanteils einer Rechnung – das heißt 20 % des Arbeitslohns. Materialkosten können gar nicht angesetzt werden.
Selbstständige: Förderung haushaltsnaher Leistungen
Als Selbstständiger sind Sie es gewohnt, mit Betriebsausgaben zu rechnen. Diese Ausgaben stehen im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und senken Ihre Steuerlast dadurch, dass sie den Gewinn mindern. Die Förderung der haushaltsnahen Leistungen unterscheidet sich davon in 2 Punkten:
- Hier können Sie die Kosten für Dienstleistungen geltend machen, die Sie als Privatperson betreffen, z.B. die Renovierung Ihrer Wohnung oder die Pflege Ihres Gartens.
- Die genannten Beträge werden nicht von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern direkt von Ihrer Steuerlast. Beispiel: Ergibt sich aus Ihrem Jahresabschluss, dass Sie insgesamt 15.000 € Einkommensteuer für 2009 zahlen müssen, und schöpfen Sie alle Förderungen voll aus, kassiert das Finanzamt für 2009 nur 9.800 € von Ihnen. Der Effekt dieser Regelung ist, dass die Ersparnis für alle Steuerzahler gleich hoch ist – unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
Damit Sie tatsächlich in den Genuss der Steuervergünstigung im Rahmen der haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen kommen, halten Sie unbedingt an diese drei Regeln:
Regel 1: Ohne Rechnung geht es nicht
Um die haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen abziehen zu können, müssen Sie sie durch Rechnungen belegen können.
Regel 2: Barzahlung ist nicht erlaubt
Auch wenn bei vielen Handwerker- und Dienstleistungen Barzahlung üblich ist: In den Genuss des Steuerabzugs kommen Sie nur, wenn Sie den Rechnungsbetrag überweisen! Die Zahlung müssen Sie durch einen Kontoauszug belegen können. Diese Regelung hat auch der Bundesfinanzhof bestätigt (BFH, Urteil vom 20.11.2008, Az. VI R 14/08).
Regel 3: Rechnung muss aufgeschlüsselt sein
Auf den vorangegangenen Seiten haben Sie es gesehen: Gefördert werden nur die Arbeitskosten bzw. der Dienstleistungsanteil der haushaltsnahen Leistungen. Deshalb müssen auf der Rechnung Material- und Arbeitskosten auf jeden Fall getrennt ausgewiesen sein. Ist nur ein Posten pauschal für Material und Arbeit vorhanden, wird das Finanzamt im Falle einer Überprüfung Geld zurückfordern. Wie eine Rechnung aussehen sollte und wie nicht, sehen Sie in der Gegenüberstellung unten.
Selbstständige: Was Sie geltend machen können und was nicht
Unklarheit herrscht immer wieder darüber, welche Leistungen Sie geltend machen können. Nutzen Sie die beiden folgenden Übersichten, damit Ihnen kein Vorteil entgeht:
| Haushaltsnahe Dienstleistungen und häusliche Pflege- und Betreuungsleistungen | |
| Diese Kosten sind absetzbar | Diese Kosten sind nicht absetzbar |
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| Haushaltsnahe Handwerkerleistungen | |
| Diese Kosten sind absetzbar | Diese Kosten sind nicht absetzbar |
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Beachten Sie dabei den Grundsatz: Begünstigt sind nur Leistungen, die innerhalb des Haushalts stattfinden. Das betrifft z.B. die Reparatur von Haushaltsgeräten. Wird das Gerät bei Ihnen im Haushalt repariert, ist die Leistung begünstigt. Bringen Sie das Gerät in die Werkstatt, ist sie nicht begünstigt.
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