Von Gerhard Schneider, 27.02.2010

Kleinunternehmer: Der große Ideenklau

Das Problem, dass Sie bestimmt auch kennen: Immer mehr Auftraggeber und Konkurrenten verlieren das Unrechtsbewusstsein, wenn es um geistiges Eigentum geht. Kunden lassen sich Ideen oder Lösungen kostenlos präsentieren und verwirklichen dann das Projekt kostengünstig selbst. Manche Konkurrenten kopieren dreist Arbeitsproben, die Sie im Internet präsentieren, und verkaufen sie als Eigenleistung an die eigenen Kunden. Grund genug, einfach Schutzmechanismen einzubauen, mit denen Sie sich vor dem Ideenklau schützen.

Kleinunternehmer: Kunde übernimmt unbezahlt Vorschläge eines Webdesigners

Typischer Fall aus der Praxis: Der Webdesigner präsentiert einem Kunden eine Idee, zum Beispiel den Entwurf für eine neue Webseite. Der Auftrag geht aber an einen Konkurrenten. Später besucht der Webedesigner die neue Seite des Kunden und stellt verärgert fest: Wesentliche Teile seiner Ideen sind dort übernommen worden. Wenn der erste Ärger darüber verraucht ist, lassen die meisten Selbstständigen in dieser Situation die Sache auf sich beruhen. Denn ein mühsamer Rechtsstreit droht, in dem nachgewiesen werden müsste, dass die ursprünglich präsentierten Skizzen und ersten Entwürfe tatsächlich die „künstlerische Höhe“ erreichen, die Voraussetzung für den Schutz durch das Urheberrecht sind.

Kleinunternehmer: Das Urheberrecht schützt Sie nur bedingt vor Ideenklau

Das Problem beim Ideenklau ist: Ideen sind grundsätzlich nicht geschützt. Das heißt für die Praxis zum Beispiel: Haben Sie etwa als Grafiker die Idee für die neuartige Gestaltung eines Logos und erzählen Ihrem Kunden davon, dann könnte der Kunde Ihre Idee mit dem billigeren hauseigenen Grafiker selbst verwirklichen – ohne Ärger erwarten zu müssen. Durch das Urheberrecht geschützt sind nur konkrete Werke: also Bilder, Fotos, Bücher usw. Diese konkreten Werke sind dann allerdings automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Es muss kein Schutz beantragt werden, wie es etwa bei einer Marken- oder Patentanmeldung der Fall ist. Erschwerend kommt hinzu: Urheberrechtlich geschützt ist ein Werk (also ein Text, eine Gestaltung etc.) nur dann, wenn es Ausdruck einer gewissen persönlichen geistigen Schöpfung ist/eine gewisse künstlerische Höhe erreicht. Ihr Werk muss also künstlerische/gestalterische Qualitätsanforderungen erfüllen, damit es nicht straflos kopiert werden kann. Welche aber diese Anforderungen sind, sagt das Gesetz nicht. Die Gerichte entscheiden das bei Urheberrechtsstreitigkeiten im Einzelfall – immer wieder mit enttäuschenden Ergebnissen für den Urheber.

Kleinunternehmer: Beugen Sie dem Ideenklau vor!

Machen Sie Ihren Auftraggebern bei Beginn der Zusammenarbeit klar, dass Sie auf Ihrem geistigen Eigentum bestehen und nicht akzeptieren, dass Ihre Ideen ohne Honorar genutzt werden. Am besten geht das mit einer Vertraulichkeitserklärung, die Sie vor Präsentationen von Ihren Kunden unterschreiben lassen. Hier ein Mustertext, an dem Sie sich orientieren können:


Vertraulichkeitserklärung

Hiermit verpflichte ich mich, sämtliche Informationen, Skizzen, Entwürfe, Konzepte, die Max Musterfrei mir für das XY-Projekt zugänglich macht, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Meine Mitarbeiter sind vertraglich verpflichtet, Vertraulichkeit zu wahren.

Kommt die Zusammenarbeit mit Max Musterfrei nicht zustande, werde ich alle Unterlagen auf Wunsch von Max Musterfrei vollständig zurückgeben oder vernichten. Die darin enthaltenen Entwürfe und Konzepte werde ich nicht verwerten.

Mir ist bekannt, dass die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen strafbar ist und dass bei Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € gegen mich geltend gemacht werden kann.

Ort, Datum, Unterschrift


Natürlich gibt Ihnen auch eine solche Erklärung keinen 100-prozentigen Schutz vor dreisten Ideen-Diebstählen. Aber allein schon die psychologische Wirkung ist wichtig: Sie zeigen selbstbewusst, dass Sie mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht verfolgen. Sie verlegen die Hemmschwelle nach oben – der Auftraggeber wird verstärkt darauf achten, dass keine Ideen „versehentlich“ von Ihnen übernommen werden.

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