Von Gerhard Schneider, 27.02.2010

Selbstständige: Gemischt Reisen

Im Januar dieses Jahres hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) seinen Beschluss vom 21. September 2009 (GrS 1/06) bekannt gemacht, der Ihnen für Ihre Geschäftsreisen ganz neue Möglichkeiten eröffnet. Denn nun können Sie – anders als noch vor diesem Richterspruch – Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen.

Selbstständige: EDV-Controller machte Dienstreise nach Las Vegas

Geklagt hatte ein EDV-Controller, der aus beruflichen Gründen eine Computer-Messe in Las Vegas besucht hatte. Sowohl sein Finanzamt als auch das Finanzgericht, vor dem er später klagte, waren der Meinung, dass von den insgesamt 7 Tagen, die sein Aufenthalt gedauert hatte, nur 4 einem „eindeutigen beruflichen Anlass“ zuzuordnen waren.

Folge: Nur die Kongressgebühren, Kosten für 4 Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen für 5 Tage und 4/7 der Flugkosten wurden steuermindernd anerkannt.

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