Betriebsprüfung: Wie der Fiskus das Internet durchsucht
Die Grenzen zwischen privatem Verkauf und Gewerbe sind schnell überschritten – schneller als so manchem lieb ist, der seine alten Schätzchen per Internet-Auktion versilbert und es plötzlich mit Forderungen vom Finanzamt zu tun bekommt. Mit unangenehmen Konsequenzen ...
Die Grenzen zwischen privatem Verkauf und Gewerbe sind schnell überschritten – schneller als so manchem lieb ist, der seine alten Schätzchen per Internet-Auktion versilbert und es plötzlich mit Forderungen vom Finanzamt zu tun bekommt. Mit unangenehmen Konsequenzen...
Fiskus überwacht automatisch Internet-Verkaufsplattformen
Die Steuerbehörden haben eine zentrale Fahndungsstelle eingerichtet, ausgestattet mit modernstem Equipment, die alle Online-Geschäfte genauer unter die Lupe nehmen soll. Mit einer speziellen Steuersoftware durchsucht der Fiskus systematisch Internet-Verkaufsplattformen jeder Art, sammelt Daten, stellt Querverbindungen zwischen Käufern und Verkäufern her und gleicht die so gewonnenen Informationen automatisch mit anderen Datenbanken und internen Informationsquellen der Finanzverwaltung ab, etwa mit dem Handelsregister und der Datenbank, in der die Umsatzsteuer-<wbr />Identifikationsnummern (USt-IdNr.) gespeichert sind. Alles, um Händlern auf die Schliche zu kommen, die ihre Einnahmen nicht versteuern.
Fiskus kontrolliert Internetseiten von Unternhmen auf Unregelmäßigkeiten
Das Problem: Diese Software kann auch Ihnen Ärger bescheren, wenn Sie steuerehrlich sind. Denn das Programm kontrolliert Internetseiten von Unternehmen auf Unregelmäßigkeiten, beispielsweise fehlende Adressen, falsche oder nicht vorhandene Steuernummern. Findet die Software auf Ihren Seiten solche Fehler, geht eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt.
Die Folge kann sein: Ihr Unternehmen landet möglicherweise auf dem Betriebsprüfungsplan und muss mit einer Prüfung rechnen. Gehen Sie deshalb mit der folgenden Checkliste durch, ob Ihr Internetauftritt den Anforderungen des Finanzamts standhält:
Schnell-Check: Ist Ihre Internetseite finanzamtssicher?
- Nennen Sie auf der Internetseite den Firmennamen und die Postanschrift? Achtung: Eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse allein genügt nicht. (Achtung: Postfach-Adresse reicht nicht!)
- Haben Sie als Kapitalgesellschaft auf Ihren Internetseiten den Namen des Geschäftsführers und die Handelsregister-Nummer veröffentlicht?
- Sind die im Internet genannte Firmierung und Adresse im Handelsregister identisch?
- Geben Sie auf Ihrer Internetseite eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekannt?
- Stimmt die Steuernummer oder haben sich dort Zahlendreher eingeschlichen?
- Ist der Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern (vor allem der Umsatzsteuer) und sonstiger Bestandteile klar ausgewiesen, ggf. zusätzlich mit Liefer- und Versandkosten?
- Ist klar ersichtlich, dass es sich bei dem genannten Preis um eine Angabe inklusive Umsatzsteuer (Verbraucher) bzw. exklusive Umsatzsteuer (Gewerbekunden) handelt?
- Ist der berechnete Umsatzsteuersatz eindeutig angegeben?
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