Von Midia Nuri, 28.03.2011

Wann Sie bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung nutzen können

Frage: Ich bereite mich gerade auf meine Selbstständigkeit vor. Dabei habe ich gelesen, dass ich mit weniger als 17.500€ Umsatz als Kleinunternehmer gelte. Dann kann ich selbst entscheiden, ob ich Umsatzsteuer berechne oder nicht. Was ist günstiger?

Wann die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer für Sie günstiger ist

Antwort: Wenn Sie als Existenzgründer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500€ Gesamtumsatz machen, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und Ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen (§ 19 Umsatzsteuergesetz). Ob das für Sie ein Vorteil oder ein Nachteil ist, hängt vom Einzelfall ab. Mit der folgenden Entscheidungshilfe gewinnen Sie Klarheit:

In diesen Fällen sollten Sie die Kleinunternehmerregelung wählen (keine Umsatzsteuer)

  • Ihre Kunden sind vor allem Privatleute, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. In diesem Fall können Sie attraktivere Preise bieten, weil Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Preise in Rechnung stellen.
  • Ihre Selbstständigkeit ist so angelegt, dass Sie wahrscheinlich dauerhaft unter der 17.500€-Umsatzgrenze (Bruttogrenze) bleiben.
  • Sie wollen weniger bürokratischen Aufwand: Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, brauchen Sie keine regelmäßigen monatlichen bzw. vierteljährlichen Voranmeldungen und keine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.

In diesen Fällen sollten Sie eher die Regelbesteuerung wählen (Sie berechnen und zahlen Umsatzsteuer)

  • Ihre Kunden sind Unternehmen und Selbstständige, die selbst umsatzsteuerpflichtig und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Diesen Kunden ist es egal, wenn sie Umsatzsteuer zahlen, da sie die Beträge über die Vorsteuer zurückbekommen.
  • Sie tätigen in der Gründungsphase große Investitionen. Dann bekommen Sie die 19 % Umsatzsteuer auf diese Beträge vom Finanzamt erstattet. Über die Vorsteuer verrechnen Sie diese Umsatzsteuerbeträge mit Ihrer Umsatzsteuerschuld, die Sie selbst gegenüber dem Finanzamt haben. Bei größeren Investitionen kommt schnell ein Erstattungsbetrag für Sie heraus.

 

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