Von Midia Nuri, 01.04.2008

Umsatzsteuergesetz: Neuer Ort der Leistung seit dem 1.1.2010

Dies ergibt sich aus dem Schreiben der Europäischen Union vom 12.2.2008, Az. IP/08/208. Diese Vorgabe wurde in den darauf folgenden Monaten in das deutsche Umsatzsteuergesetz aufgenommen, damit die Neuregelung pünktlich zum 1.1.2010 in Kraft treten konnte.

Umsatzsteuergesetz: Diese Ausnahmen gelten für die Neuregelung

  • Ausnahmen gelten für folgende Bereiche:
  • Dienstleistungen wie Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
  • die Vermietung von Beförderungsmitteln
  • Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft
  • Unterricht und Erziehung
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
  • elektronisch erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher

Umsatzsteuergesetz: Ausblick

Überblick: So ermitteln Sie den Ort der Leistung

Ort der Leistung seit 1. 1. 2010 / ab 1. 1. 2015
Gewerblicher Kunde seit 1. 1. 2010 Privater Kunde ab 1. 1. 2015
Der Ort der Leistung befindet sich dort, wo der Kunde ansässig ist. Der Ort der Leistung befindet sich dort, wo der leistende Unternehmer seinen Sitz hat.
Umsatzsteuersatz des Landes ist maßgebend, in dem sich der Kunde befindet. Umsatzsteuersatz des Landes ist maßgebend, in dem sich der Lieferant/ leistende Unternehmer befindet.

 

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