Denken Sie an diese Gestaltung bei der Abschreibung!
Haben Sie schon geplant, ob und wann Sie in nächster Zeit teure Anschaffungen machen oder Investitionen für Ihren Betrieb tätigen? Dann sollten Sie dabei auf jeden Fall daran denken: Teure Anschaffungen für Ihren Betrieb sind 2010 steuerlich wieder günstiger.
Um Ihre Investitionslaune als Unternehmer anzukurbeln hat die Bundesregierung die degressive Abschreibung wieder eingeführt, die erst 2008 abgeschafft worden war. Ihr Vorteil: Wenn Sie die degressive Abschreibung mit einer Sonderabschreibung kombinieren, können Sie bereits im Anschaffungsjahr bis zu 45 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen!
Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung
Die Kosten für Wirtschaftsgüter, die teurer als 1.000 € bzw. 410 € sind, dürfen Sie nicht sofort im Anschaffungsjahr komplett steuerlich geltend machen und nicht im Pool über 5 Jahre abschreiben. Sie müssen die Kosten dafür auf die Nutzungsdauer verteilen. In den AfA-Tabellen ist die Nutzungsdauer für alle üblichen Wirtschaftsgüter festgelegt. Beispiele: Ihren Büro-PC müssen Sie über 3, den Firmenwagen über 6 und Büromöbel über 13 Jahre abschreiben. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern haben Sie nun wieder die Wahl zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung:
Wie hoch der maximale Prozentsatz der degressiven Abschreibung ist
Bei der linearen Abschreibung schreiben Sie über die gesamte Nutzungsdauer pro Jahr jeweils einen gleichbleibenden Teil der Anschaffungskosten ab. Beim Firmenwagen zum Beispiel machen Sie 6 Jahre lang jeweils ein Sechstel der Anschaffungskosten geltend. Bei der degressiven Abschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag mit einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert berechnet, so dass der Betrag jährlich abnimmt. Der Prozentsatz bei der degressiven Abschreibung darf höchstens das 2,5-fache des bei der linearen AfA in Betracht kommenden Abschreibungssatzes und max. 25 % der Anschaffungskosten betragen.
Sie können die Abschreibungsart auch wechseln
Wichtig: Sie können die Abschreibungsart wechseln. Sie können also z.B. eine Anschaffung in den ersten beiden Jahren degressiv und dann linear abschreiben.
Dadurch ergeben sich für Sie diese Faustregeln:
- Ab einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ist für Sie die degressive Abschreibung günstiger.
- Wechseln Sie zur linearen Abschreibung, sobald die lineare Abschreibung höher ist als die degressive.
Besonders interessant ist der Steuervorteil im Anschaffungsjahr, wenn Sie die degressive Abschreibung mit der Sonderabschreibung (§ 7g EStG) verbinden.
Hier ein Beispiel: Unternehmer Hans Müller und Unternehmer Max Clever kaufen sich beide im Januar 2010 einen Transporter. Die Fahrzeuge werden ausschließlich betrieblich genutzt. Hans Müller hat sich nicht mit den Möglichkeiten der degressiven Abschreibung und der Sonderabschreibung beschäftigt. Deshalb sieht seine Rechnung so aus:
| Anschaffungskosten: | 25.200 € |
| Lineare Abschreibung 2010 Nutzungsdauer 6 Jahre, also 25.200/6: | 4.200 € |
| Steuerersparnis bei z.B. 30 % Steuersatz: | 1.260 € |
Max Clever nutzt dagegen die degressive Abschreibung und Sonderabschreibung. Er kann so rechnen:
| Anschaffungskosten: | 25.200 € |
| Degressive AfA (25 %): | 6.300 € |
| Sonderabschreibung (20 %): | 5.040 € |
| Gesamte Abschreibung im Anschaffungsjahr: | 11.340 € |
| Steuerersparnis bei z.B. 30 % Steuersatz: | 3.402 € |
Max Clever hat in 2010 also über 2.000 € mehr in der Tasche als sein Kollege. Einfach durch die geschickte Wahl der Abschreibung!
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