Abschreibung: Die drei wichtigsten Steuer-Spar-Neuerungen
sind auch Sie schon fleißig bei der Arbeit, sammeln Belege, stellen Unterlagen zusammen und füllen Formulare für ihre Steuererklärung 2009 aus? Richtig, es wird langsam Zeit: Wenn Sie keine Fristverlängerung nutzen, muss Ihre Steuererklärung am 31.5.2010 bei Ihrem Finanzamt sein.
Sind auch Sie schon fleißig bei der Arbeit, sammeln Belege, stellen Unterlagen zusammen und füllen Formulare für ihre Steuererklärung 2009 aus? Richtig, es wird langsam Zeit: Wenn Sie keine Fristverlängerung nutzen, muss Ihre Steuererklärung am 31.5.2010 bei Ihrem Finanzamt sein. Der wichtigste Punkt jetzt in der Vorbereitung: Prüfen Sie, ob Sie wirklich alle Steuer-Spar-Möglichkeiten zu Ihren Gunsten nutzen, die Ihnen der Fiskus im Jahr 2009 (erstmals) bietet. Hier die wichtigsten Punkte im schnellen Überblick:
1. Abschreibung: Degressive AfA
Unbedingt beachten, wenn Sie 2009 größere Anschaffungen hatten! Mit dem Konjunkturpaket wurde befristet für die Jahre 2009 und 2010 die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Sie beträgt 25 % und höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Absetzung für Abnutzung und kann für betriebliche Anschaffungen ab 1.000 € geltend gemacht werden.
Beispiel: Sie haben im Januar 2009 einen Lieferwagen für 15.000 € angeschafft. Bei linearer Abschreibung (über 6 Jahre lt. AfA-Tabelle) können Sie in 2009 nur 2.500 € als Betriebsausgabe geltend machen. Bei degressiver jedoch 3.750 € (25 % von 15.000 €).
2. Abschreibung: Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung gibt es in ihrer jetzigen Form zwar bereits seit 2008. Doch die Voraussetzungen wurden für das Steuerjahr 2009 angepasst: Die Sonderabschreibung können 2009 auch Einnahmen-Überschuss-Rechner nutzen, die bis zu 200.000 € Gewinn erzielen. 2008 und wieder ab 2011 gilt die niedrigere Grenze von 100.000 €. Die Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut können Sie in dem Jahr beanspruchen, in dem Sie es angeschafft oder hergestellt haben. Alternativ können Sie die 20%ige Abschreibung auf einen Zeitraum von 5 Jahren verteilen. Die Sonderabschreibung ist zusätzlich zur zeitgleich eingeführten degressiven Abschreibung möglich. Das bedeutet, dass im ersten Jahr bis zu 45 % des Kaufpreises abgeschrieben werden können.
Beispiel: Wer für den oben genannten im Januar 2009 angeschafften Lieferwagen allein die lineare Abschreibung nutzt, macht in 2009 nur 2.500 € als Abschreibung geltend. Das entspricht bei einem 30%igen Steuersatz lediglich 750 € Steuerabzug.
Nutzen Sie dagegen die degressive Abschreibung (3.750 €) und die 20%ige Sonderabschreibung (3.000 €), können Sie bei gleichen Ausgaben volle 6.750 € bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Steuerersparnis beim 30%igen Steuersatz: 2.025 € – oder 1.275 € mehr, die Sie auf dem Konto haben. Sie gewinnen also deutlich an Liquidität.
3. Abschreibung: Haushaltsnahe Leistungen
Mit dem Konjunkturpaket und dem Familienleistungsgesetz hat die Bundesregierung die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienst-, Handwerker- und Pflegeleistungen deutlich verbessert. Eine Chance, die hohe Einkommensteuer kräftig zu drücken: Wenn Sie alle Höchstgrenzen ausnutzen, kommen Sie auf den stattlichen Betrag von 5.200 €, den Sie pro Jahr direkt von Ihren Steuerzahlungen abziehen können: 20 % des Dienstleistungsanteils der Aufwendungen, maximal 1.200 €/Jahr und 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienst- sowie Pflege- und Betreuungsleistungen, höchstens 4.000 €/Jahr.
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