Von Midia Nuri, 10.05.2010

Abschreibung: Die drei wichtigsten Steuer-Spar-Neuerungen

Sind auch Sie schon fleißig bei der Arbeit, sammeln Belege, stellen Unterlagen zusammen und füllen Formulare für ihre Steuererklärung 2009 aus? Richtig, es wird langsam Zeit: Wenn Sie keine Fristverlängerung nutzen, muss Ihre Steuererklärung am 31.5.2010 bei Ihrem Finanzamt sein. Der wichtigste Punkt jetzt in der Vorbereitung: Prüfen Sie, ob Sie wirklich alle Steuer-Spar-Möglichkeiten zu Ihren Gunsten nutzen, die Ihnen der Fiskus im Jahr 2009 (erstmals) bietet. Hier die wichtigsten Punkte im schnellen Überblick:

1. Abschreibung: Degressive AfA

Unbedingt beachten, wenn Sie 2009 größere Anschaffungen hatten! Mit dem Konjunkturpaket wurde befristet für die Jahre 2009 und 2010 die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Sie beträgt 25 % und höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Absetzung für Abnutzung und kann für betriebliche Anschaffungen ab 1.000 € geltend gemacht werden.


Beispiel: Sie haben im Januar 2009 einen Lieferwagen für 15.000 € angeschafft. Bei linearer Abschreibung (über 6 Jahre lt. AfA-Tabelle) können Sie in 2009 nur 2.500 € als Betriebsausgabe geltend machen. Bei degressiver jedoch 3.750 € (25 % von 15.000 €).

2. Abschreibung: Sonderabschreibung

Die Sonderabschreibung gibt es in ihrer jetzigen Form zwar bereits seit 2008. Doch die Voraussetzungen wurden für das Steuerjahr 2009 angepasst: Die Sonderabschreibung können 2009 auch Einnahmen-Überschuss-Rechner nutzen, die bis zu 200.000 € Gewinn erzielen. 2008 und wieder ab 2011 gilt die niedrigere Grenze von 100.000 €. Die Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut können Sie in dem Jahr beanspruchen, in dem Sie es angeschafft oder hergestellt haben. Alternativ können Sie die 20%ige Abschreibung auf einen Zeitraum von 5 Jahren verteilen. Die Sonderabschreibung ist zusätzlich zur zeitgleich eingeführten degressiven Abschreibung möglich. Das bedeutet, dass im ersten Jahr bis zu 45 % des Kaufpreises abgeschrieben werden können.


Beispiel: Wer für den oben genannten im Januar 2009 angeschafften Lieferwagen allein die lineare Abschreibung nutzt, macht in 2009 nur 2.500 € als Abschreibung geltend. Das entspricht bei einem 30%igen Steuersatz lediglich 750 € Steuerabzug.


Nutzen Sie dagegen die degressive Abschreibung (3.750 €) und die 20%ige Sonderabschreibung (3.000 €), können Sie bei gleichen Ausgaben volle 6.750 € bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Steuerersparnis beim 30%igen Steuersatz: 2.025 € – oder 1.275 € mehr, die Sie auf dem Konto haben. Sie gewinnen also deutlich an Liquidität.

3. Abschreibung: Haushaltsnahe­ Leistungen

Mit dem Konjunkturpaket und dem Familienleistungsgesetz hat die Bundesregierung die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienst-, Handwerker- und Pflegeleistungen deutlich verbessert. Eine Chance, die hohe Einkommensteuer kräftig zu drücken: Wenn Sie alle Höchstgrenzen ausnutzen, kommen Sie auf den stattlichen Betrag von 5.200 €, den Sie pro Jahr direkt von Ihren Steuerzahlungen abziehen können: 20 % des Dienstleistungsanteils der Aufwendungen, maximal 1.200 €/Jahr und 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienst- sowie Pflege- und Betreuungsleistungen, höchstens 4.000 €/Jahr.

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