Umsatzsteuergesetz: Das sollten Sie über den Ort der Leistung wissen
Die Umsatzsteuer auf Dienstleistungen wird in dem Land abgeführt, in dem die Dienstleistung in Anspruch genommen wird, in dem also der Verbrauch erfolgt.
Das ist die Rechtslage
Dies ergibt sich aus dem Schreiben der Europäischen Union vom 12.2.2008, Az. IP/08/208. Diese Vorgabe wurde in den darauf folgenden Monaten in das deutsche Umsatzsteuergesetz aufgenommen, damit die Neuregelung pünktlich zum 1.1.2010 in Kraft treten konnte.
Diese Ausnahmen sieht das Umsatzsteuergesetz vor:
- Dienstleistungen wie Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen,
- die Vermietung von Beförderungsmitteln,
- Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft,
- Unterricht und Erziehung,
- Telekommunikationsdienstleistungen,
- Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen,
- elektronisch erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher.
Überblick: So ermitteln Sie den Ort der Leistung
| Gewerblicher Kunde seit 1. 1. 2010 | Privater Kunde ab 1. 1. 2015 |
|---|---|
| Der Ort der Leistung befindet sich dort, wo der Kunde ansässig ist. | Der Ort der Leistung befindet sich dort, wo der leistende Unternehmer seinen Sitz hat. |
| Umsatzsteuersatz des Landes ist maßgebend, in dem sich der Kunde befindet. | Umsatzsteuersatz des Landes ist maßgebend, in dem sich der Lieferant/ leistende Unternehmer befindet. |
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