„Wie schreibe ich meine neuen Büromöbel am besten ab?“

Frage: Ich habe mich im vergangenen Jahr selbstständig gemacht und habe mir dafür eine neue Büroeinrichtung angeschafft. Jetzt kümmere ich mich um meine erste Steuererklärung und ein Bekannter hat mir gesagt, dass ich die Kosten für Möbel nicht sofort absetzen kann, sondern über viele Jahre abschreiben muss. Stimmt das? Und gibt es andere Möglichkeiten?

Antwort: Richtig. Sie können die Anschaffungskosten für die meisten beweglichen Wirtschaftsgüter nicht sofort als Betriebsausgabe absetzen. Sie müssen die Kosten über die Nutzungsdauer abschreiben. Die Nutzungsdauer ist in den AfA-Tabellen festgeschrieben. Einen Firmenwagen beispielsweise müssen Sie danach über 6 Jahre abschreiben. D. h. Sie teilen die Anschaffungskosten auf 6 Jahre auf und setzen 1/6 pro Jahr als Betriebsausgabe ab.

Unangenehm macht sich diese Anschreibung besonders bei Möbeln bemerkbar – denn dafür gilt eine Nutzungsdauer von 13 Jahren. Sie können also pro Jahr nur 1/13 der Anschaffungskosten über die Abschreibung geltend machen. Doch es gibt eine Gestaltung, mit der Sie die Sache unter Umständen abkürzen – wenn Sie den Einkauf richtig planen. Ein Beispiel macht deutlich, worum es geht:

Nehmen wir an, Sie brauchen für Ihr Büro eine neue Regalwand, um Ihre Akten, Bücher etc. ordentlich unterzubringen. Sie haben sich dafür ein Budget von 1.200 € (plus Umsatzsteuer) zugestanden. Im Geschäft haben Sie zu diesem Preis die Wahl zwischen drei Varianten:

  • Variante 1: ein zusammenhängendes großes Regal, das 1.200 € kostet
  • Variante 2: drei einzelne Regale, die jeweils 400 € kosten

Der normale Menschenverstand würde sagen: Sie kaufen einfach die Variante, die Ihnen am besten gefällt, am günstigsten ist oder die am besten zu Ihren Raumverhältnissen passt.

Der Steuerspezialist aber sagt laut und deutlich: Wählen Sie Variante 2, denn sparen Sie schneller Steuern und gewinnen Liquidität.

Der Grund: der magische Wert 410 €. Nur Wirtschaftsgüter, die maximal 410 € (netto, also ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie sofort im Anschaffungsjahr voll abschreiben. (Alternativ können Sie auch eine niedrigere Grenze von 150 € wählen, was aber in den meisten Fällen noch ungünstiger ist). Alles, was über dieser Grenze liegt, müssen Sie dagegen wie oben geschrieben über die Nutzungsdauer abschreiben.

In unserem Beispiel: Obwohl in beiden Varianten das Ergebnis mehr oder weniger das gleiche ist (Regale in Ihrem Büro), können Sie nur in Variante 2 die Kosten, die Ihnen entstehen, sofort geltend machen und dadurch Liquidität senken. In Variante 1 müssten Sie Kosten über mehrere Jahre verteilen: Das Komplett-Regal für 1.200 € müssten Sie über 13 Jahre abschreiben – mit weniger als 100 € pro Jahr.

Wie sich das steuerlich im Jahr der Anschaffung auswirkt, zeigt diese Tabelle:

Anschaffung in 2015AnschaffungskostenAbschreibungAbschreibung (= Betriebsausgabe In 2015)Steuerersparnis 2015 bei z. B. 30 % persönlichem Steuersatz
1 Regal1.200 €linear über 13 Jahre92,31 €27,99 €
3 selbstständig nutzbare Regale3 mal 400 = 1200 €sofort zu 100 %1.200,00 €360,00 €

Sie sehen: Sie haben bei Variante 3 rund 330 € mehr in der Tasche!

Das heißt für Sie: Wenn Sie die Wahl haben, sollten Sie möglichst nicht ein großes teures Wirtschaftsgut kaufen, sondern – wenn möglich – aus kleinen selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern zusammensetzen. Beispiel: Statt einer zusammenhängenden Schreibtischkombi kaufen Sie, jeweils eigenständig nutzbar: einen Schreibtisch, einen Computertisch und einen Rollcontainer.

Tipp: Achten Sie unbedingt darauf, dass die einzelnen Wirtschaftsgüter in der Rechnung getrennt mit einem Einzelpreis aufgeführt sind!