Gewerbesteuererhöhung: Anrechnung? Ein schönes Märchen!
Ganz neu ist die Steuerquelle nicht, die Städte und Gemeinden da für sich entdeckt haben, um Ihnen als Selbstständigem noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen: die Gewerbesteuer.
Aber sie ist für die Kommunen schön ergiebig.
Erhöhungen sind Gang und Gäbe
Und sie wird immer ergiebiger. In unzähligen Städten ist die Gewerbesteuer bereits 2010 und auch 2011 erhöht worden. Auch 2012 dürfte das weitergehen. Manche Städte verzeichneten gar die stärksten Gewerbesteuer-Erhöhungen seit 30 Jahren.
Beschwichtigt wird mit der Anrechnung
Verteidigt werden die massiven Erhöhungen (oder auch die immer wieder gern erhobene Forderung nach Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler) mit der Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer.
Das Argument: Auf den Selbstständigen komme ja keine zusätzliche Belastung zu, weil er die Gewerbesteuer von seiner zu zahlenden Einkommensteuer abziehen könne.
Doch: Angerechnet wird nur begrenzt
Doch dieses Argument zieht nur zum Teil, denn diese Anrechnung gilt nur bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 380%. Größere Städte haben jedoch in aller Regel einen höheren Hebesatz von bis zu 490 %.
Das bedeutet für Sie
Eine Gewerbesteuerpflicht führt für Sie also sehr wohl zu einer tatsächlich spürbaren Mehrbelastung. Hier wird nichts abgemildert.
Die Gefahr in vielen Städten, die unter akutem Geldmangel leiden, ist nun: Der Hebesatz wird über die magische Grenze von 380% angehoben und damit für Sie – wenn Sie bereits gewerbesteuerpflichtig sind – erstmals zu einer tatsächlichen Mehrbelastung.
Mögliche Lösung für Sie:
Aus rein steuerlicher Sicht klar: Betrieb verlegen.
Steigt der Hebesatz auch in Ihrer Stadt über 380% oder mussten Sie bisher schon mit einem Hebesatz über 400% leben und die Stadtoberen ziehen die Schraube noch weiter an, wird die Verlegung Ihres Betriebs in eine kleinere Stadt in der Umgebung immer interessanter.
Beispiel: So sparen Sie durch eine Verlegung Ihres Firmensitzes
In München beträgt der Hebesatz aktuell 490% – in den umliegenden Gemeinden des Landkreises München jedoch nur zwischen 240 und 350%, also deutlich unter der 380-%-Grenze. In Planegg beträgt der Hebesatz 300%.
Eine Verlegung des Betriebs von München nach Planegg bringt also bei einem Gewinn (Gewerbeertrag) in Höhe von z.B. 60.000 € die folgende Ersparnis bei der Gewerbesteuer:
| Gewerbeertrag | 60.000 € |
|---|---|
| - Freibetrag | –24.500 € |
| Gewerbeertrag | 35.500 € |
| Steuermesszahl 3,5% | 1.243 € |
| Hebesatz München 490% | 6.090 € |
| Von der Einkommenssteuer abziehbar (bis 380%) | 4.723 € |
| Nicht abziehbar (= Ihre Belastung) | 1.367 € |
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