So vervielfachen Sie Ihren Gewerbesteuerfreibetrag
Landauf, landab klagen die Kommunen über leere Kassen. Schwimmbäder und Büchereien müssen geschlossen und freiwillige Leistungen gestrichen werden. Und trotzdem gibt es vielerorts eine Überraschung: Die Einnahmen der Städte sind aktuell viel höher als erwartet.
Dafür verantwortlich sind deutliche höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer, der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen.
So entwickeln sich die Gewerbesteuereinnahmen
Insgesamt nahmen die Städte und Gemeinden 2010 rund zehn Prozent mehr Gewerbesteuern ein. Die Summe stieg im Vergleich zu 2009 auf 35,7 Milliarden Euro, rechnete das Statistische Bundesamt in Wiesbaden aus.
Gesunken sind die Gewerbesteuereinnahmen in Bremen (minus 7,5 Prozent) und im Saarland (minus 2,9 Prozent). Die anderen Bundesländer erzielten laut Statistikamt teils zweistellige Zuwächse. Am höchsten war das Plus in Berlin: Dort stiegen die Gewerbesteuereinnahmen um satte 27,2 Prozent.
Sparen Sie sich die Gewerbesteuer
Grund genug, bei der Gewerbesteuer zu sparen. Für Selbstständige ist die Zusatzbelastung zu Einkommen-, Umsatz- sowie Lohnsteuer immer wieder ein Ärgernis.
Hier ein wenig bekannter Tipp: Jeder Betrieb zählt
Wenn Sie als Gewerbetreibender mehrere Betriebe haben, wird jeder Betrieb einzeln zur Gewerbesteuer herangezogen. Das gilt auch, wenn Ihre beiden Betriebe in einer Gemeinde liegen.
Vervielfältigen Sie Ihre Freibeträge
Sie sollten wissen: Es gibt einen Gewerbsteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500 €.
Das heißt:
Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 € pro Betrieb unterliegen Ihre Einnahmen nicht der Gewerbesteuer. Und dieser Freibetrag gilt für jeden Betrieb.
Das bedeutet für Sie praktisch:
Wenn Sie Ihren jetzigen Betrieb in zwei neue Betriebe aufspalten, dann nutzen Sie den Freibetrag jeweils in voller Höhe für beide Betriebe und können mitunter einen guten Teil der Gewerbesteuer einsparen.
Achtung: Beachten Sie dabei, dass die Betriebe nicht nur auf dem Papier getrennt sind, sonst wird das Finanzamt die Konstruktion sicher nicht anerkennen.
Darauf sollten Sie achten:
Die Betriebe sollten
- möglichst nicht gleichartig sein (splitten Sie den Betrieb also nach Sparten)
- räumlich getrennt sein und
- eine getrennte Buchführung haben.
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