Sichern Sie sich mit dem Investitionsabzugsbetrag den Sofortabzug
Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie bis zu 40 % Teil der Kosten einer in den nächsten 3 Jahren geplanten Anschaffung schon vorab gewinnmindernd geltend machen.
Doch wussten Sie, dass Sie mit dem Investitionsabzugsbetrag sogar dafür sorgen können, dass Sie ein Wirtschaftsgut auf einen Schlag absetzen können, statt es gemäß der AfA-Tabelle über mehrere Jahre hinweg abzuziehen?
So funktioniert der Investitionsabzugsbetrag
Wenn Sie die Anschaffung, für die Sie einen Investitionsabzugsbetrag gebildet haben, in einem der folgenden 3 Jahre tatsächlich durchführen, müssen Sie (nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG) den Investitionsabzugsbetrag (also die 40 % der geplanten Anschaffungskosten) in diesem Investitionsjahr Ihrem Gewinn hinzurechnen. Danach können Sie die tatsächlichen Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut um 40 % (max. die Höhe des Abzugsbetrags) verringern, indem Sie eine Abschreibung in Höhe des Investitionsabzugsbetrags vornehmen.
Hintergrund: Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Kosten für bewegliche Wirtschaftsgüter können Sie nur dann in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuerlich geltend machen, wenn sie als geringwertige Wirtschaftsgüter nicht mehr als 410 € netto (bzw. wahlweise 150 €) gekostet haben.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag bleiben Sie unter dieser Grenze
Wählen Sie diese Möglichkeit, können Sie durch geschickte Bildung von Investitionsabzugsbeträgen in Ihrer Steuererklärung 2010 zahlreiche Anschaffungen, die Sie aktuell in 2011 tätigen, unter 410 € drücken und sofort im Anschaffungsjahr in voller Höhe abschreiben.
Beispiel ohne Investitionsabzugsbetrag:
Das bedeutet: Kaufen Sie jetzt in 2012 z. B. ein Aktenregal für 500 €, können Sie dafür in diesem Jahr lediglich 41,67 € als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Denn weil das Regal teurer als 410 € ist, können Sie die Anschaffungskosten 2012 nicht sofort abschreiben: Sie müssen die Kosten laut AfA-Tabellen über lange 12 Jahre verteilen und dürfen bis 2023 nur jeweils die 41,67 € pro Jahr im Rahmen der Abschreibung als Betriebsausgabe geltend machen.
Beispiel mit Investitionsabzugsbetrag:
Sie bilden in Ihrer Steuererklärung 2010 einen Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung des bereits erwähnten Aktenregals. Geplanter Kaufpreis: 600 €. Der Investitionsabzugsbetrag beläuft sich auf max. 40 %, also 240 €. Jetzt in 2011 kaufen Sie das Regal für 600 €. Nun können Sie in Ihrem Anlageverzeichnis, das Sie mit Ihrer Steuererklärung abgeben, die Anschaffungskosten um den 40%igen Investitionsabzugsbetrag verringern, also: 600 € – 240 € = 360 €.
Der steuerliche Effekt:
Die Anschaffungskosten für das Regal rutschen unter die 410-€-Grenze für GWG. Statt die Anschaffungskosten für das Regal über 12 lange Jahre abzuschreiben, machen Sie die gesamten Kosten sofort geltend (zunächst durch den Steuer mindernden Investitionsabzugsbetrag in 2010 und den Rest sofort im Anschaffungsjahr 2011)!
Das sollten Sie tun:
Prüfen Sie für Anschaffungen über 410 € grundsätzlich, ob sich ein Investitionsabzugsbetrag lohnen würde.
Tipp: Wenn Sie Ihre Steuererklärung 2011 noch nicht abgegeben haben, können Sie diese feine Gestaltungsvariante noch nutzen.
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