Von Midia Nuri, 10.04.2012

So schreiben Sie private Gegenstände ab

Die steuerliche Folge:

Diese Gegenstände gehören nun zu Ihrem Betriebsvermögen. Sie legen das Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Nutzungsänderung in Ihren Betrieb ein, was besonders häufig – aber nicht nur – im Zusammenhang mit der Betriebsgründung geschieht. 

Dann können Sie die geschätzten Kosten für das eingelegte Wirtschaftsgut abschreiben. 

Beispiel: Ehemaliges Wohnzimmerregal

Nehmen wir an, Sie stellen ein Bücherregal aus dem Wohnzimmer in Ihr Büro und nutzen es zur Aufbewahrung Ihrer Akten. Zu dem Zeitpunkt, in dem Sie die Nutzung ändern, legen Sie das Wirtschaftsgut „Bücherregal“ ins Betriebsvermögen ein.

So rechnen Sie den Abschreibungsbetrag aus

Die Gegenstände, die Sie einlegen, haben in der Regel noch einen gewissen Wert. Liegen zwischen Anschaffung und Einlage mehr als 3 Jahre, setzen Sie den Teilwert an, also den geschätzten tatsächlichen Wert und schreiben ihn über die Restnutzungsdauer ab. 

Tipp: Recherchieren Sie einfach aktuelle Preise für das eingelegte Wirtschaftsgut und nehmen Sie den Beleg, etwa eine Katalogseite, zu Ihren Steuerunterlagen. 

Das können Sie durch die Abschreibung von Privatgütern sparen

Nehmen wir an, Sie ermitteln als Restwert für Ihr Bücherregal, das Sie jetzt im Büro nutzen, einen Restwert von 500 €. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30% bringt das eine Steuerersparnis von 150 € – ohne dass Sie tatsächlich einen Cent ausgegeben haben. Schauen Sie sich mal in Ihrer Privatwohnung um. Gibt es dort nicht einige Gegenstände, die Sie gut in Ihrem Büro gebrauchen könnten?

Vorsicht als ehemaliger Angestellter

Achtung: Es gibt Fälle, in denen die Abschreibung durch Werbungskosten eingeschränkt wird, die Sie zuvor als Angestellter geltend gemacht haben.  

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