Grafik mit Geld und Kreditkarte sowie der Aufschrift: Leasingsonderzahlung

Leasingsonderzahlung: Steuer, Vorteile und Höhe

Eine Leasingsonderzahlung verringert nicht nur die monatlichen Kosten für die Leasing-Raten, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Doch unter welchen Voraussetzungen können Sie die Leasingsonderzahlung als Betriebsausgabe geltend machen und Steuern sparen? Der folgende Artikel liefert Ihnen alle wichtigen Informationen zur Leasingsonderzahlung - von einer Definition über die Vor- und Nachteile bis hin zur Absetzbarkeit.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Leasingsonderzahlung?

Eine Leasingsonderzahlung (im Kontext eines Firmenwagens) ist eine einmalige, in der Regel zu Beginn des Leasingvertrags fällige Zahlung an den Leasinggeber. Diese Sonderzahlung wird auch als “Anzahlung” oder “Leasingvorauszahlung” bezeichnet, obwohl das Fahrzeug im Leasing-Modell nicht erworben wird.

Die Sonderzahlung repräsentiert einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtwerts des Fahrzeugs oder eine vorher festgelegte Geldsumme. Die Höhe der Leasingsonderzahlung kann je nach den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Leasingnehmer (in diesem Fall dem Unternehmen) und dem Leasinggeber variieren.

Was ist der Zweck einer Leasingsonderzahlung?

Die Hauptfunktion einer Leasingsonderzahlung besteht für den Leasingnehmer darin, die monatlichen Leasingraten zu reduzieren. Je höher die Sonderzahlung ist, desto niedriger sind in der Regel die monatlichen Leasingkosten. Dies kann für Unternehmen von Vorteil sein, da es ihnen ermöglicht, ihre Liquidität besser zu planen und kurzfristige Budgetbelastungen zu minimieren. Darüber hinaus bietet die Leasingsonderzahlung – richtig genutzt – steuerliche Vorteile!

Für den Leasinggeber hingegen dient die Leasingsonderzahlung als Mittel der Absicherung.

Ist eine Sonderzahlung beim Leasing verpflichtend?

Die Leasingsonderzahlung bei einem Firmenwagen ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Leasingnehmer (dem Unternehmen) und dem Leasinggeber. Eine Leasingsonderzahlung ist demnach nicht zwingend verpflichtend und kann individuell in den Leasingvertrag aufgenommen werden. In der Regel obliegt jedoch dem Leasinggeber die Entscheidung, ob eine Leasingsonderzahlung zu zahlen ist oder eben nicht. In der Praxis tendieren Leasinggeber allerdings zur Vereinbarung einer Leasingsonderzahlung, da diese als finanzielle Absicherung dient – für den Fall, dass der Leasingnehmer die monatlich anfallenden Raten nicht überweist.

Welche Höhe kann eine Leasingsonderzahlung maximal haben?

Es gibt keine festgelegte gesetzliche Obergrenze für die Leasingsonderzahlung. In der Praxis wird die Höhe der Leasingsonderzahlung individuell zwischen den Parteien verhandelt und kann von null bis zu einem signifikanten Prozentsatz des Gesamtwerts des geleasten Fahrzeugs reichen.

Typischerweise liegt die Sonderzahlung jedoch zwischen 10% und 30% des Fahrzeugpreises. Sie kann auch von der Art des Fahrzeugs, der Laufzeit des Leasingvertrags und den finanziellen Vereinbarungen abhängen, die zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer getroffen werden.

Es ist ratsam, sorgfältig zu prüfen, welche Höhe der Leasingsonderzahlung für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, da sie einen direkten Einfluss auf die monatlichen Leasingraten und die finanzielle Liquidität hat.

Kann die Leasingsonderzahlung abgesetzt werden?

Die Sonderzahlung ist insbesondere aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit für Unternehmen so interessant. Denn Unternehmen und Selbstständige können nicht nur die Leasingraten als sogenannte Betriebsausgaben verzeichnen. Auch die Leasingsonderzahlung lässt sich als Betriebsausgabe geltend machen – aber natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hinzu kommt, dass zwischen Freiberuflern und Arbeitgeber, die Ihren Arbeitnehmern Firmenwagen zur Verfügung stellen, unterschieden werden muss.

Beginnen wir mit den Freiberuflern: Diese können die Leasingsonderzahlung sofort (also im Jahr der Anschaffung) als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen – wenn:

  • sie “nur” eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) abgeben,
  • das Fahrzeug mindestens zu 10 Prozent für betriebliche Zwecke genutzt wird und
  • sich die Dauer des Leasing-Vertrags höchstens auf 5 Jahre (60 Monate) beläuft.

Arbeitgeber, die das geleaste Fahrzeug hingegen den Mitarbeitern zur Nutzung bereitstellen, können die Leasingsonderzahlung nicht vollständig geltend machen. Stattdessen muss die Sonderzahlung gesplittet werden – und zwar über alle Monate der Leasingdauer.

Wichtig: Privatpersonen, die ein Auto für ihre privaten Zwecke leasen und ebenfalls eine Leasingsonderzahlung leisten, können diese leider nicht absetzen. Dieses Recht bleibt Unternehmen und Freiberuflern vorbehalten.

Wann ist eine Leasingsonderzahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig?

Ermitteln Sie Ihren Gewinn im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 (3) EStG) können Sie die Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Leistung in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen.

Beachten Sie 2 Voraussetzungen:

  1. Der Leasinggegenstand muss von Ihnen betrieblich genutzt werden.
  2. Die Laufzeit des Leasingvertrags darf 60 Monate (5 Jahre) nicht überschreiten.

Kfz-Leasing: Folgen für die abgesetzte Sonderzahlung?

Insbesondere im Kontext eines Firmen-Pkw können sich in den kommenden Jahren Änderungen bei der Nutzung abzeichnen – das Fahrzeug also möglicherweise nicht mehr 10 Prozent für betriebliche Zwecke genutzt wird. Eine solche Veränderung kann sich jedoch auf den Steuerbescheid auswirken.

Die Finanzverwaltung betrachtet eine Nutzungsänderung (von einem betrieblich genutzten PKW zu einem rein privat genutzten PKW) als ein rückwirkendes Ereignis. Dies bedeutet, dass Ihr Steuerbescheid geändert werden kann.

Angenommen, Sie schließen im Dezember 2023 einen Leasingvertrag für einen Pkw mit einer Laufzeit von 48 Monaten ab und leisten eine Leasingsonderzahlung von 10.000 €. Zu diesem Zeitpunkt nutzen Sie den Pkw zu mehr als 50 % für geschäftliche Zwecke, sodass Sie die Leasingsonderzahlung von 10.000 € als Betriebsausgaben verbuchen können.

Ab Januar 2026 ändert sich Ihre Nutzung des Pkw, und er wird nun zu weniger als 10 % geschäftlich genutzt. Aufgrund dieser veränderten Nutzung wird Ihre Leasingsonderzahlung für das Jahr 2023 nachträglich um 4.792 € (entsprechend 23 von 48 Monaten von 10.000 €) gekürzt.

Grundsätzlich gilt, dass wenn Sie einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten abschließen und sich Ihre Nutzungsgewohnheiten nicht wesentlich ändern, Sie die Leasingsonderzahlung in der Regel immer in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen können. Auf diese Weise erzielen Sie normalerweise die höchsten Steuerersparnisse und erhalten zusätzliche Liquidität.

Was sind die Vorteile und Nachteile einer Leasingsonderzahlung?

Vorteile einer LeasingsonderzahlungNachteile einer Leasingsonderzahlung
Niedrigere monatliche Raten: Eine Leasingsonderzahlung kann dazu führen, dass die monatlichen Leasingraten niedriger sind, was die Liquiditätsbelastung des Unternehmens verringern kann.Kapitalbindung: Die Sonderzahlung bindet Kapital des Unternehmens, das anderweitig investiert oder für Betriebskosten verwendet werden könnte.
Flexibilität: Unternehmen können die Höhe der Sonderzahlung oft verhandeln, um ihre finanziellen Bedürfnisse besser anzupassen.Risiko bei vorzeitiger Vertragsbeendigung: Wenn der Leasingvertrag vorzeitig beendet werden muss, kann die bereits geleistete Leasingsonderzahlung teilweise verloren gehen.
Steuerliche Vorteile: Leasingsonderzahlungen können in vielen Fällen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sein, was zu Steuervorteilen führen kann.Höhere Gesamtkosten: Langfristig gesehen können die Gesamtkosten für das Leasing eines Fahrzeugs mit einer hohen Sonderzahlung höher sein als bei einem Verzicht auf diese Zahlung.
Attraktivere Konditionen: Leasinggeber bieten oft bessere Konditionen, wenn eine Leasingsonderzahlung geleistet wird, was zu günstigeren Vertragsbedingungen führen kann.Liquiditätsbelastung: Eine große Leasingsonderzahlung kann die kurzfristige Liquidität des Unternehmens belasten und die finanzielle Flexibilität einschränken.